Sitzung des Gemeinderates vom 8. November 2012 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BAUMANN Heinz / BENEDIK Ingrid / BERGMANN Ingeborg / BINDER Sigrid / DE MONTMORENCY Gerald / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / EICHBERGER Klaus / EISEL-EISELSBERG Detlev / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina / KOLAR Wilhelm / KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar E KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. / LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas / MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud E MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Dr.in / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. / SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Mag.a Dr.in / TABERHOFER Ulrike Mag.a / TITZ Martin Mag. / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / RÜCKER Lisa Bgm.-Stv.in / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Mag.a (FH) / GROSSMANN Michael E KAHR Elke / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GR.in Waltraud HAAS-WIPPEL STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.15 Uhr ENDE DER SITZUNG: 20.05 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 8. November 2012 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 5 – 1563/2004 Statut des Beirates der Stadt Graz für Seniorinnen und Senioren Berichterstatter/in: GR.in Gesek (Seite 53) 2. A 5 – 1570/12 - 141 Änderung der Voraussetzungen für den Bezug des persönlichen Budgets gem. § 22a Stmk. BHG; Petition an den Landesgesetzgeber Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 54) 3. A 6-039708/2012-8 Frühe Sprachförderung von Kindern in institutionellen Kinderbildung- und -betreuungseinrichtungen in Graz für den Zeitraum: 1.1.2013 bis 30.6.2013 FiPos. 1.24000.728020, Gesamtaufwand maximal: € 500.100,-- Berichterstatter/in: GR.in Potzinger (Seite 54) 4. A 8 – 18345/06-64 und A 8 – 18345/06-65 Universalmuseum Joanneum GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 54-55) 5. A 8 – 46231/2011-131 Kulturamt und Amt für Jugend und Familie TU Graz – Kinderbetreuung, Kreditansatz- und Eckwertverschiebung in Höhe von € 369.500,-- in der OG 2012 Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 55-56) 6. A8-46229/2011-47 MD-049119/2012 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden 38, Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates IRK-Internationale Interreligiöse Konferenz Graz 2013 1. Projektgenehmigung und Fördervereinbarung zwischen der Stadt Graz und dem Afro-Asiatischen Institut Graz für die Jahre 2012, 2013 in der Höhe von € 250.000,00 2. Kreditansatzverschiebung von € 100.000,00 und Ausgabeneinsparung von € 150.000,00 in der AOG 2012 Berichterstatter/in: GRin Binder (Seite 61-71) 7. A 8/4-11410/2012 Immobilientransaktion Stadt Graz – GBG, Gebäude- und Baumanagement GmbH flächengleicher Tausch einer Teilfläche der GBG Liegenschaft, Gdst.Nr. 1/1, EZ 3024, KG Webling im Ausmaß von ca. 21.470m² gegen den geschützten Landschaftsteil Bründlteiche Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 56) 8. A 10/8 – 2227/2012-13 Mobilitätsvertrag GreenCityGraz zum BBPL 16.15.0 Straßganger Straße – Ankerstraße Berichterstatter/in: Bgm.-Stv.in Rücker (Seite 74-98) 9. A_14_018405_2012_21 16.15.0 Bebauungsplan Straßganger Straße – Ankerstraße „GreenCityGraz“ XVI. Bez., KG Webling Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 71-98) 10. A 14_026812_2012_11 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 63 Abs 2 Stmk ROG 2010 Mindestanzahl d. Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 3.19 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz – 19. Änderung 2011 Beschluss Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 98-100) 11. A 14_044097_2012_1 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 63 Abs 2 Stmk ROG 2010 Mindestanzahl d. Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 3.20 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz - 20. Änderung 2012 - Entwurf Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 100-113) 12. A 14_K_667_1999_48 16.06.1 Bebauungsplan Weblinger Gürtel – Schwarzer Weg EZ 2, 1. Änderung XVI. und XVII. Bez., KG Webling Beschluss Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 122-126) 13. A 14_030616/2012 16.17.0 Bebauungsplan (Kohlbacher) „Salfeldstraße – Ferdinand-Prirsch-Straße“ XVI. Bez., KG. Webling Beschluss Berichterstatter/in: GR Müller (Seite 126-127) 14. A 23-18922/2004-68 Grazer Feinstaub-Förderungspaket: Verlängerung der Richtlinie für die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten Berichterstatter/in: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner (Seite 56-57) 15. GGZ-026714/2009 Parkplatzgebühren Geriatrische Gesundheitszentren Berichterstatter/in: GR.in Dr.in Sprachmann (Seite 57-58) 16. GGZ-075145/2004 Neufestsetzung der Gebühren für Personalessen und Menü für Externe bzw. SynergiepartnerInnen Berichterstatter/in: GR.in Meißlitzer (Seite 58) 17. StRH – 551/2012-13 Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses 2012 Berichterstatter/in: GR.in Mag.a Bauer (Seite 127-129) 18. StRH – 42056/2010 Prüfbericht betreffend Holding Graz, ITG, GBG (Haus Graz) 2011 Berichterstatter/in: GR.in Mag.a Bauer (Seite 129-131) N a c h t r a g 19. MD-39874/2010-96 Dringlicher Antrag vom 5. Juli 2012 betreffend Rückabwicklung des Projektes „FF Graz“ Bericht, einschließlich Zusatzantrag vom 18.10.2012; Vollzugsbeschränkung des Bürgermeisters Berichterstatter: Bgm. Mag. Nagl (Seite 140-155) 20. Präs. 13068/2003/0005 Landessportrat, 7. Funktionsperiode 2013 – 2017; Vertretung der Stadt Berichterstatter/in: GR.in Jahn (Seite 58-59) 21. A 8- 46231/2011-124 Eckwertbudgets 2012 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen – Nachtrag zur 2. Etappe, haushaltsplanmäßige Vorsorge Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 59) 22. A 8 – 46229/2011-46 Stadtschulamt VS Murfeld – Erweiterung 1. BA, Projektgenehmigung über € 700.000,-- in der OG 2012/2013 Berichterstatter/in: GR.in Bergmann (Seite 60) 23. A 8 -46231/2011-144 Personalamt und Feuerwehr, Überstundenvergütungen; Nachtragskredit über € 2.300.000,-- in der OG 2012 Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 132-140) 24. A 8/4- 14178/2012 Straßganger Straße – Ankerstraße „GreenCityGraz“ Unentgeltlicher Erwerb von 4.459 m² für Verkehrsflächen und 7.366 m² für Parkflächen durch die Stadt Graz Berichterstatter/in: GR.in Mag.a Grabe (Seite 77-98) 25. A 10-BD-1892/2009-8 A 8/4-43748/2012 Liegenschaft „Reininghaus – Asset one“, Unentgeltlicher Erwerb von rund 64.000 m² Parkflächen und 87.000 m² Verkehrsflächen durch die Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Mag.a Grabe (Seite 113-122) 26. A 10/6-051087-2012 Neubenennung nach Mela Spira in „Mela-Spira-Straße“ XVI. Bez. Straßgang Berichterstatter/in: GR Herper (Seite 156-158) 27. A 10/8 – 2.227/2012 - 14   Errichtung und Betrieb der S-Bahn Haltestelle Graz Liebenau-Murpark, Abschluss des Übereinkommens mit dem BMViT und der ÖBB-Infrastruktur AG Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 158-159) Graz, 8. November 2012 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Prof. Günter Waldorf, Bürger der Stadt Graz 13-14 Mitteilungen 1) Protokollgenehmigung 23 Fragestunde des Gemeinderates 1) Einführung von Countdown-Ampeln (GR. Schröck, BZÖ an Bgm.-Stv.in Rücker, Grüne) 2) Welche Begründung besteht für die Nichtverwendung moderner Sicherheitstechnik bei Fußgängerübergängen respektive Zebrastreifen als günstige und effiziente Lenkerwarnung vor Übergängen (GR. Mag. Mariacher, parteilos an Bgm.-Stv.in Rücker, Grüne)? 3) Versorgung von Menschen mit Alkoholvergiftungen (GR. Hohensinner, ÖVP an StR. Grossmann, SPÖ) 4) Trainingszentrum Weinzödl (GR.in Jahn, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 5) Konsolidierungsprämie für Beschäftigte der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. (GR. Sikora, KPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 6) Vergabe städtischer Räumlichkeiten an die FPÖ (GR. Mag. Spath, ÖVP an StR.in Kahr, KPÖ) 7) Nachpflanzungen von Stadt-Bäumen (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 8) Reininghaus – Kosten für die Stadt Graz (GR. Eber, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 9) Öffentliche WC-Anlage im Nahverkehrsknoten Don Bosco (GR. Dipl.-Ing. Topf, ÖVP an Bgm.-Stv.in Rücker, Grüne) 10) Verkehrserziehungsgarten (GR. Dreisiebner, Grüne an StR.in Mag.a Grabner, ÖVP) 11) Gedenkkultur für die Opfer des Nationalsozialismus (GR.in Mag.a Grabe, Grüne an StR. Grossmann, SPÖ) 24-26 27-30 30-33 33-35 35-37 38-40 40-42 42-44 45-47 47-50 50-52 Tagesordnung 53-159 Dringlichkeitsanträge 1) Initiative „Pro-Fernwärme bzw. Pro-Erdgas“: Eigentümer wollen an die Energie-Graz für Region beiderseits der Triester Straße (GR. Herper, SPÖ) 2) Analoge Anrechnung der Vordienstzeiten: Freiwilliges Sozialjahr – Zivildienst (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 3) Einbeziehung der Liebenauerinnen und der relevanten Stakeholder in die Erarbeitung einer modernen Oberflächengestaltung der Liebenauer Hauptstraße (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 4) Lärmschutz im Herbst erhöhen (GR. Schneider, Grüne) 5) Petition – negative Auswirkungen des Landesbudgets 2013/2014 auf die Stadt Graz (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 6) Ausnahme von der Mautpflicht (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 7) Dringliche Optimierung des Winterdienstes zur Minderung von Feinstaub (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 160-163 163-166 166-170 170-174 174-177 177-181 181-186 Anfragen an den Bürgermeister 1) Integrität der Grazer WLAN-App und propagierter WLANs (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 187-188 Anträge 1) Evaluierung Sperrflächen in Geidorf – Evaluierung (GR. Mayr, ÖVP) 2) Autobahnbrücke/Lärmschutz (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 3) Klärung bzw. Verbesserung der Vorgangsweise zur Nominierung von BürgerInnen der Stadt Graz, Ehrenring-TrägerInnen und EhrenbürgerInnen und der Kriterien für diese Ehrungen seitens der Stadt Graz (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 4) Besetzung der Feuerwache Kroisbach (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 5) Renovierung des internationalen Mahnmals am Zentralfriedhof (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 6) Verlängerung der Buslinie 58 bis zur Park-and-Ride-Anlage Fölling (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 7) Wildes Parken in den Straßenzügen Am Lindenhof und Am Dominikanergrund (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 8) Holding Linie – Tangentiallinie 62, Einsatz auch ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (GR. Sikora, KPÖ)? 9) Kampf dem Feinstaub – Frischluft-Ticket für alle Grazer BürgerInnen (GR. Sikora, KPÖ) 10) Kreuzung Kärntner Straße – Hafnerstraße – Ausbau der Kreuzung mit Errichtung einer Verkehrsampel (GR. Sikora, KPÖ) 11) Geschwindigkeitsbeschränkung Göstinger Straße (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 12) Aufhebung des Beschlusses zur automatischen jährlichen Anhebung von Gebühren (GR. Grosz, BZÖ) 13) Petition an den Bundesgesetzgeber (GR. Schröck, BZÖ) 189-190 190-191 191-193 193-194 194-195 195-196 196-197 197-198 199-200 200-201 201-203 203-204 204-205 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.15 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, geschätzte Frau Magistratsdirektorstellvertreterin, hohe Beamtenschaft, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, meine geschätzten Damen und Herren auf der ZuhörerInnengalerie! Ich möchte Sie alle ganz, ganz herzlich zur heutigen Gemeinderatssitzung begrüßen, darf feststellen, dass wir diese Sitzung wieder ordnungsgemäß einberufen haben, dass wir heute auch beschlussfähig sind. Für heute sind entschuldigt Herr Gemeinderat Baumann, er ist dienstlich verhindert, Frau Gemeinderätin Benedik wird sich verspäten und dann zu uns stoßen. Jetzt habe ich leider die traurige Pflicht, einen Nachruf zu verlesen, ich darf Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben. Nachruf Prof. Günter Waldorf Bgm. Mag. Nagl: Am Donnerstag, dem 1. 11. heurigen Jahres ist der Bürger der Stadt Graz, verstorben. Prof. Günter Waldorf wurde am 2. März 1924 in Graz geboren. Von 1938 bis 1941 absolvierte er seine Lehrjahre und seine Lehrabschlussprüfung als Farbenlithograf in einem grafischen Großbetrieb. Anschließend besuchte er die Meisterschule für angewandte Kunst - Abteilung Gebrauchsgrafik - in Graz; einberufen als Kartograf in den Krieg kehrte er 1946 aus der Kriegsgefangenschaft zurück, widmete sich wieder seinem Studium an der Angewandten Kunst und studierte unter anderem bei Alfred Wickenburg und Fritz Silberbauer. In seinen Jugendjahren war er auch erfolgreicher Boxer und mehrmals steirischer Boxmeister. Der Name Günter Waldorf steht sowohl für hervorragende malerische Qualität als auch für immer neue Ideen und beharrliches Engagement zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Kunst und für die Künstler in der Steiermark und vor allem in seiner Geburts- und Heimatstadt Graz. Landeshauptmann Dr. Josef Krainer nannte ihn einen außergewöhnlichen Künstler, der als Maler und Initiator ein „Herzmuskel der steirischen Kunstszene“ ist. Er wurde 1953 zum Gründer der Künstlervereinigung „Junge Gruppe“ in Weiz und des „Forum Stadtpark“ in Graz. Der Gedanke dazu kam dem Stadtparkwanderer 1958 beim Anblick des verfallenen Stadtparkcafés. Es sollte dort ein Zentrum für moderne Kunst, Literatur und Musik entstehen. 1960 wurde das „Forum“ aus der Taufe gehoben. Neben den bildenden Künstlern traten erstmals auch namhafte Literaten wie Wolfgang Bauer, Peter Handke, Alfred Kolleritsch und Gerhard Roth, die Absicht Waldorfs unterstützend, geschlossen an die Öffentlichkeit. Waldorfs Plan war Wirklichkeit geworden. Die steirische beziehungsweise Grazer Kunstlandschaft hatte durch ihn eine ganz wesentliche Bereicherung erfahren. Gemeinsam mit Alfred Kolleritsch veröffentlichte er die Literaturzeitschrift „manuskripte“, deren Layout er mit Porträts auf der Titelseite gestaltete. Mitte der 60er-Jahre gründete Waldorf auch die „internationalen Malerwochen“ in der Steiermark, 1970 die „Styrian Artline“. Im Jahre 1984 wurde auch die Basis zur Verwirklichung eines weiteren Waldorf-Projektes gelegt, das die Kunstszene in der steirischen Landeshauptstadt entscheidend beeinflussen sollte. Waldorf rief zum Bau eines „steirischen Museums Moderner Kunst“ auf. Diese Idee hatte sich verselbstständigt und ist zum kulturpolitischen Gegenstand namens „Trigon-Museum“ geworden; damit legte Waldorf den Grundstein für das im Jahre 2003 eröffnete Grazer Kunsthaus. Zu seinem 80-sten Geburtstag widmete das Grazer Stadtmuseum ihm zu Ehren eine umfangreiche Personale, bei der ihm Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic das „Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern“ überreichte. Für sein künstlerisches Wirken erhielt er viele Auszeichnungen und Preise, unter anderem wurde ihm der Titel „Professor“ im Jahre 1982 verliehen; den „Ehrenring des Landes Steiermark“ erhielt er im Jahre 1994. Die Ernennung der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.2004. Die Stadt Graz wird Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke Ihnen für die Anteilnahme. Bgm. Mag. Nagl: Auf Ihren Plätzen werden Sie heute den Kunst- und Kulturbericht der Stadt Graz 2011 vorgefunden haben. Ich bedanke mich bei unserem Kulturstadtrat, unserer Stadträtin für Bildung, dem Herrn Dr. Grabensberger und seinem Team ganz, ganz herzlich für diesen Kulturbericht. Ebenso finden Sie von unserem Finanzreferenten einen Überblick über die städtische Gebarung in Form eines neuen interessanten Folders. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, ist das heute die letzte ordentliche Gemeinderatssitzung, daher möchte ich gleich zu Beginn danke sagen für erfolgreiche fünf Jahre des Miteinanders auch hier im Rathaus, in denen wir für unsere Stadt Graz auch wieder viel weitergebracht haben. Wir alle stehen wieder zwei Wochen vor der Zeugnisverteilung durch unsere Bürgerinnen und Bürger und ich weiß, dass für alle diese Vorwahlzeiten mit enormem zeitlichen Aufwand verbunden ist, weil jeder zu Recht darauf hinweisen kann und möchte, dass vieles gelungen ist. Einen Zeugnistag gibt es allerdings permanent und der ist die Antwort auf die Frage, ziehen Menschen in eine Stadt zu, weil sie sich eine positive Entwicklung und eine Chance für sich erwarten oder verlassen sie eine Stadt? Graz ist in den vergangenen zehn Jahren um fast 40.000 Menschen gewachsen und das ist ein Zeichen, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger an ihre Stadt glauben. Wir haben in den letzten Jahren unsere Stadt gestaltet und sehr viel in die Verbesserung investiert. Sie haben die Hand gehoben und damit auch die finanziellen Mittel ermöglicht. Für einen Neubau des Bades Eggenberg, für ein Sachprogramm Grazer Bäche mit dem Hochwasserschutz, den Nahverkehrsknoten Hauptbahnhof, den Park-&-Ride-Plätzen, Komplettsanierung der St.-Peter-Hauptstraße, Sanierung und Neugestaltung der Annenstraße und die Entwicklung des Annenviertels, dem Schulausbauprogramm, der Errichtung von Kindergärten und Kinderkrippen, Sanierung und Weiterentwicklung unserer Geriatrischen Gesundheitszentren, Errichtung eines Hauptsammelentlastungskanals, die Murufergestaltung im Grazer Süden, und diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig. Aber ich möchte diese Leistungen, die das städtische Engagement hervorbringt, auch durch ein Beispiel konkretisieren. In Bad Eggenberg allein waren 70 Unternehmungen involviert. Durchschnittlich gab es 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Baustelle täglich. 540 Tage lang, das waren 432.000 Stunden Arbeit. Deshalb ist es so wichtig, dass wir sparen und Synergien nutzen, aber nicht vergessen, in unsere Stadt zu investieren. Die Kernaufgabe der Kommunalpolitik ist das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger so zu gestalten, dass sie miteinander auskommen und dass es ein friedliches Miteinander auch gibt. Deshalb haben wir auch in dieser Periode das Thema Soziales außer Streit gestellt, auch die notwendigen finanziellen Mittel regelmäßig erhöht, damit es leistbaren Wohnraum gibt, der auch entsprechendes Niveau hat, haben wir in die Sanierung unserer Gemeindewohnungen investiert und auch wieder zahlreiche neue Wohnungen errichtet. Mit großem Engagement ist Kollegin Elke Kahr nicht nur dahinter, dass die Infrastruktur erhalten bleibt, sondern ihr persönlicher Einsatz führt dazu, dass auch das Zusammenleben in den Gemeindebauten zu einem großen Teil gut funktioniert. Das leistbare Wohnen ist das eine, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben das andere. Unsere jüngste Stadträtin, Frau Dr.in Martina Schröck, hat jetzt mit Ausdauer die Herausgabe einer Grazer Sozialcard betrieben. Diese Karte bildet seit heuer die Grundlage, dass Menschen nicht nur kostengünstig mobil sind, sondern dass der Zugang zu notwendigen Leistungen der Stadt kundenfreundlich und unbürokratisch wird und so die Würde jeder und jedes Einzelnen gewahrt bleibt und gestärkt wird. Damit das Zusammenleben mit neu Zuziehenden von Beginn an funktioniert, geben wir seit vergangenem Jahr die Welcome-Box allen, die sich erstmals hier in Graz anmelden. In ihr sind alle Informationen enthalten, die unsere Stadt betreffen. Wir präsentieren uns und wir sagen den neu Angemeldeten und Ankommenden, was wir von ihnen erwarten. Aber auch, wie wir sie dabei unterstützen können, dass sie sich möglichst rasch bei uns zurecht finden. Denn Konflikte entstehen, wenn man sich nicht zurecht findet beziehungsweise, wenn man die Regeln nicht kennt. Ich formuliere es bewusst positiv, ich weiß schon, dass auch Regeln bewusst gebrochen werden. Vor allem in Siedlungen kommt es immer wieder zu Konflikten, weil man nicht mehr miteinander spricht. Jene, die neu einziehen, stellen sich nicht vor, jene, die bereits lange hier wohnen, meinen, dass sie nicht den ersten Schritt zu setzen brauchen, um sich kennenzulernen. Ergebnis ist jedenfalls, dass Ankommenden niemand die Regeln erklärt und wenn diese dann nicht eingehalten werden, kommt es zum Konflikt. Wir müssen uns diesbezüglich wahrscheinlich alle den Spiegel vorhalten, denn wenn jeder sich ein bisschen mehr um den anderen kümmern würde und den Kontakt suchen würde, hätten wir kaum Probleme in Graz. Da es offensichtlich nicht so funktioniert, haben wir diese Nachbarschaftskonflikte aufgegriffen, eine Hotline mit dem Friedensbüro geschaffen und das Nachbarschaftsservice hier auch eingerichtet in Graz. Damit es in Graz weiter bergauf geht, ist der Blick auf die Jüngsten notwendig, aber auch die Unterstützung der Eltern. Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg ist es gelungen, dass wir nicht nur praktisch eine 100-%-ige Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen anbieten können, sondern dass wir auch stolz drauf sein können, dass wir das EU-Ziel von 30 % Betreuungsplätzen für Unter-Dreijährige erreicht haben. Daneben bieten wir mit den IntegrationsassistentInnen in den Kindergärten auch eine Unterstützung an, die weit über das vom Landesgesetz vorgeschriebene Maß hinausgeht. Auch in der Sportförderung und in der Entwicklung von Sportstätten sind uns in dieser Periode große und lang herbei gewünschte Würfe gelungen. Zuletzt ist in die Stadtregierung Mag. Michael Grossmann gekommen und hat sofort dafür gesorgt, dass uns in der Stadt Graz der Humor nicht verlorengeht. Mit der Übernahme und Sicherung des Kabarettarchivs bleiben die Lacher nun in Graz, und auch ich möchte mich bei ihm für die Zusammenarbeit heute bedanken. Auch der Umbau des Stadtmuseums und die Eröffnung des nunmehrigen Graz- Museums war ein Wurf, der noch Generationen nachwirken wird. Kreativität beginnt in der Schule und die Lust am Lesen in unseren Stadtbibliotheken. Beide Bereiche wurden von Mag. Sonja Grabner forciert und so konnten wir ein Schulausbauprogramm realisieren, das unseren Volksschülern jetzt auch für die Nachmittage genügend Raum bietet und wir haben die Stadtbibliotheken, und deren Service auch international bewundert wird, ausgebaut. Damit UNESCO – City of Design, ein Titel der Grazer Innovation erfolgreich in die Auslage stellen wird, auch zum Angreifen ist, haben wir eine sehr auffällige Jakoministraße gebaut, die inzwischen vor allem bildende Künstler anzieht. Graz wäre nicht so lebenswert, gäbe es nicht den Respekt vor unseren Senioren. Damit auch der letzte Lebensabschnitt lebenswert bleibt, hat Mag. Mario Eustacchio als Stadtrat die Geriatrischen Gesundheitszentren ausgebaut, durch einen Hospizbereich erweitert und auch den Ehrenamtlichen entsprechend Raum gegeben. Mit der gestrigen Grundsteinlegung zum Pflegewohnheim Peter-Rosegger-Straße sichern wir dieses hohe Niveau der Betreuung auch für eine älter werdende Gesellschaft, weil sie in Summe drei Ausbauten sind. Besonders stolz können wir darauf sein, dass es uns gelungen ist, das Budget der Stadt Graz zu sanieren. Dazu bedarf es einerseits eines umsichtigen und engagierten Finanzstadtrates, und das ist Dipl.-Ing. Gerhard Rüsch, dem es gelungen ist einzusparen und andererseits einen Liegenschaftsreferenten, auch das ist Gerhard Rüsch, der nicht vergisst, dass Investitionen notwendig sind. Sparen geht aber nicht ohne eine Reform innerhalb der Stadtverwaltung. Mit dem Haus Graz war unsere Vizebürgermeisterin Lisa Rücker mit mir gemeinsam praktisch die ganze Periode intensiv beschäftigt. Ihr Einsatz, die positive Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ganz besonders der Führungskräfte haben dieses Projekt zu einem erfreulichen Abschluss gebracht. In anderen Ebenen muss so ein großer Reformprozess erst einmal gelingen. Frau Vizebürgermeisterin hat darüber hinaus alles daran gesetzt, die umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel und Zu-Fuß-Gehen über das Radfahren bis zum öffentlichen Verkehr zu fördern und zu bewerben. Wir brauchen uns nichts vormachen, wenn sich in Graz täglich mehr als 420.000 Menschen aufhalten und wir trotzdem den Feinstaub reduzieren wollen, dann sind unsere Maßnahmen im Bereich der Fernwärme von Ausbauinvestitionen in Höhe von 120 Millionen und auch eine neue Leitung, die wir wahrscheinlich bauen werden von Sappi über Gratkorn herein nach Graz, und die Photovoltaik-Initiative der Energie Graz sehr wichtige Maßnahmen. Aber an einer Verhaltensänderung bei der Fortbewegung und einem bewussten Verzicht auf den Pkw, wenn er nicht unbedingt notwendig ist, führt letztlich kein Weg vorbei. Zu-Fuß-Gehen und Radfahren ist in einer Gesellschaft, die von Bewegungsarmut gekennzeichnet ist, letztlich auch gesundheitspolitisch notwendig. Auch mit dem Titel Fairtrade-Hauptstadt hat die Frau Vizebürgermeisterin unserer positivem USPs Weltkulturerbe City of Design und Menschenrechtsstadt einen weiteren wichtigen hinzugefügt. Wir alle in dieser Stadtregierung, die wir Verantwortung tragen, können aber das viele, und meine Aufzählung war ja bei weitem nicht vollständig, nicht bewegen, wenn es dazu nicht die Aufträge und das Engagement des obersten Organs der Stadt Graz gäbe, des Grazer Gemeinderates. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie in den letzten fünf Jahren Zeit und Engagement für unsere Stadt in den Ausschüssen, aber auch bei Diskussionen und Auftritten, bei denen Sie unsere Stadt vertreten haben, aufgebracht haben. Der Beschluss des neuen Stadtentwicklungskonzeptes und auch der heute noch ausstehende Beschluss zu Reininghaus sind das Ergebnis Ihrer zahlreichen Diskussionen untereinander mit Fachleuten, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ich möchte dennoch anmerken, dass ich hoffe, dass sich die Sprache, die für mein Verständnis in den Diskussionen die Grenze der notwendigen Angriffigkeit im demokratischen Diskurs immer wieder überschritten hat, in den nächsten Jahren in diesem Gremium wieder mäßigt. Österreich ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich die gemäßigte Diskussion, der Dialog und der Kompromiss auszahlen und zu enormem Wohlstand geführt haben. Diese Kultur des Miteinanders werden wir brauchen, wenn es auch den nachfolgenden Generationen nur annähernd so gut gehen soll wie uns heute. Einige von Ihnen werden dem nächsten Gemeinderat mit Sicherheit nicht mehr angehören, weil sie nicht mehr kandidieren. Ich möchte mich bei Ihnen deshalb heute besonders bedanken im eigenen Namen, im Namen der Stadtregierung, im Namen aller Klubs, denke ich auch aber auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger. Herr Mag. Martin Titz, dessen geschliffene Wortmeldungen und sein Kultursinn uns alle sehr beeindruckt haben und der auch bei den Kulturschaffenden in dieser Stadt Graz eine hohe Beliebtheit genießt. Herr Mag. Christian Kvas, der seine Rechtskundigkeit und Engagement nun dem Bezirk Liebenau zur Verfügung stellen wird. Herr Gerald Montmorency, der auch aufgezeigt hat, dass Familienleben vor Politik kommt, der aber letztlich auch uns jetzt ein guter Mitstreiter im Gemeinderat war. Herr Willi Kolar, der zu jenen besonderen Menschen mit Augenmaß und Handschlagqualität gehört, die Politiker auch zum Vorbild macht. Bei Klaus Eichberger, dem wortgewaltigen Sicherheitssprecher, der in die Politik, wie man so schön sagt, über die „Ochsentour“ vom Funktionär über den Bezirksvorsteher bis zum Gemeinderat gekommen ist und unüberhörbar seinen Forderungen Nachdruck verliehen hat. Bei Dr. Nuray Kanik-Richter, die als erste Mitgrantin diesem Gremium angehört hat und unseren Blick für Neu-GrazerInnen, aber auch für Muslime geschärft hat. Bei Christina Jahn, die bewiesen hat, dass Klubführung keine Sache des Alters ist und Jugend durchaus Augenmaß beweist, ohne inhaltliche Position grundsätzlich preiszugeben. Bei Sigi Binder, die zwar die Lehrerin nie verleugnen kann, aber deren großes Engagement für Minderheiten, Menschenrechte und Integration unseren Gemeinderat in die richtige Richtung begleitet hat. Bei Stefan Schneider, der vom Verkehr bis zu neuen Ansätzen in der Sicherheitspolitik seine Ideen einbringen konnte. Bei Mag. Harald Korschelt, der als Blue Harry in die Grazer Gemeinderatsgeschichte eingeht und den nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Kontrolle unserer Finanzen besonders bewegt hat. Bei Ingrid Benedik und ihrem Engagement für Soziales und Familie. Bei Gertrude Schloffer, die uns vom Gratis-Zeitungsmüll befreien wollte und deren Engagement in dieser Sache ich jetzt schon zusichere, in ihrem Sinne fortzusetzen und last but not least bei Gerhard Mariacher, dessen persönliches Engagement bewundernswert ist und dessen sehr ungewöhnlich formulierten Anträge uns immer wieder zum Staunen gebracht haben. Meine geschätzten Damen und Herren, Sie alle haben ihren Teil an der Geschichte der Stadt Graz mitgeschrieben und ich darf Ihnen, und wir haben es vorhin schon auf Ihre Plätze gestellt, wie wir es auch schon in den letzten Jahren getan haben, wie es schon fast üblich ist, die Geschichte unserer Stadt in vier Bänden mit nach Hause gegeben. Schon jetzt ein großes Dankeschön im Namen der Grazerinnen und Grazer für Ihr Wirken (allgemeiner Applaus). GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Als Senior dieser Veranstaltung, die sich Grazer Gemeinderat nennt, wollte ich auch den Dank dir gegenüber, Herr Bürgermeister, abstatten. Nicht nur im Namen der jetzt nicht mehr Kandidierenden, was meine Person betrifft, weißt du ja, dass ich vom letzten Platz über Vorschlag unserer Parteivorsitzenden und Spitzenkandidatin im Zuge des Vorzugsstimmenmodells werbe und ich bin ja, ich habe ja schon einiges miterlebt in diesem Haus, ich habe 8000 Beschlüsse hier mitgefasst in etwa, nur damit wir das wissen. 8.000 Beschlüsse, auch gemeinsam mit deinem Vorgänger Alfred Stingl und mit deinem parteilichen Vorgänger, also es gibt einiges, was wir gemeinsam, was wir hier gemeinsam diese Stadt verändert haben, eigentlich ein neues Face Lifting, ein neues Gesicht gegeben haben. Ich wollte das nur zum Ausdruck bringen, dass es für mich eine Ehre und Auszeichnung ist, diesem Gemeinderat angehört und angehören zu dürfen als Arbeiterbub und als Landei, wo ich in der Gemeinde Grafenstein begonnen habe und jetzt in der zweitgrößten Stadt Österreichs politisch wirksam und wirken darf und kann. Ich wollte dir auch ein Geschenk überreichen, ich habe mir gedacht, was kann ich dir überreichen, was du noch nicht hast. Ich habe mir ein Buch ausgewählt von einer Persönlichkeit, die ich für die weiseste derzeit in Europa auf dem politischen Sektor halte, nämlich den 94-jährigen Helmut Schmidt, ein weiser Mann, ein weiser Politiker, weise im wahrsten Sinne des Wortes, und ich habe mir gedacht, ich überreiche dir dieses Gesprächsbuch mit Giovanni di Lorenzo, weil du könntest ein bisschen schmökern auch, weil, wie du weißt, das ist mein Herzblut. Demokratie besteht aus Kritik, aus Konkurrenz und vor allem auch aus Zusammenarbeit. Ich bedanke mich vor allem auch, dass ich immer kritisch gewesen bin, dass du das entgegengenommen hast, ich bedanke mich auch dafür, dass wir zusammengearbeitet haben und überreiche dir das Buch mit meiner Vorzugsstimme (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Klubobmann! Ich danke dir aufrichtig und freue mich mit dir schon gemeinsam auf deinen 10.000 Beschluss hier im Grazer Gemeinderat. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 5. Juli wurde von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel überprüft und für in Ordnung befunden. Und das Protokoll vom 18. Oktober wurde von der Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Ich bedanke mich für diese Überprüfungen, die Vervielfältigungen werden den Klubs selbstverständlich wieder zur Verfügung gestellt. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.39 Uhr Ende: 14.30 Uhr 1) Einführung von Countdown-Ampeln GR. Schröck stellt an Bgm.-Stv.in Rücker folgende Frage: GR. Schröck: Sehr geehrter Gemeinderat, verehrte Zuseher und Zuseherinnen auf der Tribüne, Frau Vizebürgermeisterin! Am 24.9.2009 habe ich den Antrag gestellt, sogenannte Countdown-Ampeln auch an geeigneten Stellen in Graz installieren zu lassen, zumindest ein Pilotprojekt in diesem Sinne zu überprüfen. Diesen Antrag haben Sie abgewiesen mit der abschließenden Bemerkung, dass die Verantwortung für die Sicherheit der Bürger ein Einsatz dieser Countdown-Ampeln in Graz abgelehnt wird. Es naht der Wahlkampf beziehungsweise sind wir mitten drinnen und Sie fordern nun plötzlich doch mittels Medien, mittels der Kronen Zeitung, ein Installieren eben jener Ampeln, wie Sie es aber vor ein paar Jahren abgelehnt haben. Jetzt möchte ich wissen, welche Begebenheiten nun eingetreten sind, die das Installieren eines solchen Pilotprojektes Countdown-Ampeln nun doch möglich gemacht haben? Bgm.-Stv.in Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ich habe es in der Kronen Zeitung nicht gefordert, sondern angekündigt, ist ein bisschen ein Unterschied. Folgendes, die Ampelanlagen in der Stadt Graz, und das habe ich damals so beantwortet und diese Beantwortung bleibt vollinhaltlich aufrecht, die Ampelanlagen, von denen wir 290 in der Stadt Graz haben, das sind zirka 200 gemeinsam und im Vorrang geschaltet für den öffentlichen Verkehr, das heißt, dort können wir solche Ampeln nicht errichten. Ich habe jetzt, nachdem diese Anfrage nicht nur von Ihnen kam, sondern von mehreren Seiten immer wieder an mich herangetragen wurde, habe ich das Straßenamt beauftragt, mir einmal auszuwerten, bei wie viel Ampeln das überhaupt sinnvoll wäre und möglich wäre. Es ist so, dass letztlich 13 Ampeln übrig bleiben im gesamten Stadtgebiet von den 290, wo so eine Countdown-Schaltung generell möglich wäre, weil es eben nicht im System immer wieder mit- und zurückgeschaltet wird, wie es damals beschrieben wurde, wenn eben der öffentliche Verkehr sich einschaltet und damit keine… Es ist so, wenn eine Ampel geschaltet wird und wenn eine Countdown-Ampel installiert wird, dann muss das ein regelmäßiger Durchlauf sein. Dadurch dass wir eine Bevorrangung des öffentlichen Verkehrs praktizieren, ist es so, dass zwar eine Ampel dann geschaltet ist und wenn der öffentliche Verkehr kommt, anders geschaltet wird mitten in Prozessen, das heißt, man kann nicht immer die gleichen Sekundendurchläufe machen, ist nachvollziehbar. Bei 13 Ampeln wäre es möglich, so etwas zu machen. Allerdings kostet es an die 9.000 Euro nur einmal die Installation so einer Countdown-Ampel, deswegen habe ich mir gedacht, wir machen jetzt einmal einen Pilotversuch, schauen uns das an, weil wir auch nicht wissen, was die Folgekosten sind in Bezug auf den Eingriff ins System. Generell muss man aber natürlich abwägen, ob der Einsatz der Kosten zum Effekt, den man damit erreicht, nämlich de facto erreicht man ja keinen neuen Effekt, außer der Bequemlichkeit der Fußgängerinnen, dass sie es besser einschätzen können, wann die drüber kommen. Zwischenruf GR. Schröck: Sicherheitsfrage. Bgm.-Stv.in Rücker: Auf die Sicherheitsfrage komme ich dann auch noch gerne. Aber dass man damit relativ wenig Effekt und Fortkommen sichert, dafür aber relativ viele Mittel in die Hand nehmen muss. Aber einen Pilotversuch, nachdem diese Anfrage, wie gesagt, oft daherkommt, habe ich mir vorgenommen, sehr wohl zu machen. Dazu kommt, dass die 13 Ampeln teilweise an Stellen sind, wo so eine Frequenz gar nicht gegeben ist, dass es jetzt soviel Personen wirklich dient. Zur Sicherheitsfrage, die mir von Experten, ich kann auch nur immer wieder weitergeben in diesem Fall, was Experten mir auch rückmelden. Es ist so, wenn eine Countdown-Ampel installiert ist, dass es Beobachtungen gibt aus jenen Städten, wo diese stattfinden, dass die Menschen dadurch, dass sie sich sozusagen diese Sekunden herunterzählen lassen erst recht wieder früher losgehen, weil sie denken, ok, die letzten fünf Sekunden gehe ich früher. Das ist einfach eine Rückmeldung, die habe ich damals mithineingeschrieben, die mir von Experten so gegeben wurde. Kann ich nicht beurteilen, wird beim Pilotversuch zu beobachten sein. GR. Schröck: Also Sie haben jetzt viele Argumente wieder gebracht gegen diese Countdown-Ampeln. Jetzt machen Sie es aber trotzdem, wieso jetzt, wieso nicht damals, was hat sich wirklich geändert? Bgm.-Stv.in Rücker: Es gibt viele Wünsche in diese Richtung, und damit wir einmal überprüfen können, was das bringt im Verhältnis zu den Kosten beziehungsweise was es auch bringt in Bezug auf die Frage der Verkehrssicherheit, habe ich mich dazu entschlossen, so einen Pilotversuch zu beauftragen. Das heißt, damit haben wir vielleicht die Grundlage, weitere Entscheidungen zu treffen. 2) Welche Begründung besteht für die Nichtverwendung moderner Sicherheitstechnik bei Fußgängerübergängen respektive Zebrastreifen als günstige und effiziente Lenkerwarnung vor Übergängen? GR. Mag. Mariacher stellt an Bgm.-Stv.in Rücker folgende Frage: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Steter Tropfen höhlt den Stein, das weiß ich insbesondere als unabhängiger Gemeinderat. In meiner Anfrage geht es um die bisherige Nichtverwendung von Sicherheitstechnik bei Fußgängerübergängen respektive Zebrastreifen als Lenkerwarnung vor Übergängen. Als schwächster Verkehrsteilnehmer des Straßenverkehrs sind bekanntlich Fußgänger zu benennen und hier vor allem Kinder und Senioren an exponierter Stelle. Weiters ist die hierorts des Öfteren gegebene nachteilige Witterungslage zu bedenken, wo bei Nebel, Niederschlag sowie Dämmerung, Dunkelheit, wo einfach die Unachtsamkeit und/oder auch der Fußgänger, aber auch der mobilen Verkehrsteilnehmer, nur allzu leicht zu Personenschaden führen kann. Da aufgrund der hohen Kosten für Herstellung und Instandhaltung nicht quasi an jeder Straßenecke beziehungsweise Querung der Verkehrswege Ampelanlagen errichtet werden können, bewährt sich vielerorts als Brückenlösung eine Kombination bestehend aus Zebrastreifen und Bodenleuchten. Mittels simpler Detektoren werden querungswillige Fußgänger erkannt und sodann herannahende Fahrzeuglenker mittels kräftiger Lichtsignale auf diese querenden Fußgänger aufmerksam gemacht, eine meines Erachtens geradezu rundum vorteilhafte Absicherung im Straßenverkehr, die die Fußgänger stark priorisiert und dennoch kein unnötiges, die Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigendes Hindernis darstellt. So eine Einrichtung wurde bereits in Graz in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße installiert, doch diese Lösung fand leider nicht den Weg in die nötige Breite, um hier wirklich effektiv in Graz Positives zu bewirken. Dies ist umso bedauerlicher, weil dazu ein Produkt mit österreichischer LED-Sicherheitstechnik zur Verfügung stünde, das zum Beispiel sowohl bei Schülerübergängen als auch bei komplexen Straßenkreuzungen, ich denke hier auch an den Dietrichsteinplatz, einsetzbar ist. In diesem Zusammenhang stelle ich als unabhängiger Gemeinderat folgende F r a g e : Warum ist in Graz trotz der nachweislich effizienten und verfügbaren Technik, um Zebrastreifen mit modernen LED-Lichtwarnanlagen auszurüsten, kein weiterer Gebrauch gemacht worden und wie ist diese „Zurückhaltung“ gegenüber Fußgängern, die bereits zu Opfern oder Beinahe-Opfern geworden sind, zu verantworten? Bgm.-Stv.in Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Diese Frage habe ich hier schon einmal sehr deutlich beantwortet, ich werde sie wiederholen die Antwort, so wie sie damals gemacht wurde, da hat sich aber nichts daran geändert. Es stimmt, am Schutzweg über die Conrad-von-Hötzendorf-Straße im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Kolping-Gasse wurden in der Fahrbahn eingelassen diese LED-Leuchten. Ein Pilotversuch einer österreichischen Firma, damals war das kostenlos. Es wurde damals die Wirkung auf die Anhaltebereitschaft und Aufmerksamkeit von FahrzeuglenkerInnen als Vorher- und Nachheruntersuchung vom Kuratorium für Verkehrssicherheit auch vorgenommen, weil es ja ein Pilotversuch war. Gezeigt hat sich, dass sich durch die zusätzliche Ausrüstung dieses Schutzweges kein Sicherheitsgewinn für querende FußgängerInnen feststellbar war. Das Traurige ist, dass sogar nach der Installation dieser Beleuchtung dort ein tödlicher Unfall auf diesem Übergang stattgefunden hat wegen einer Unachtsamkeit eines Fahrzeuglenkers. Hinzu kommt, dass ein so ein Streifen 20.000 Euro kostet. Das heißt, es hat sich erwiesen, dass es nichts gebracht hat. Was sehr wohl was bringt, und das haben wir in den letzten Jahren massiv forciert, das sind stärkere Beleuchtungen von Fußgängerübergängen, das haben wir sehr im großen Ausmaß gemacht, dass man die Leute eben sieht, wir haben Sicherheitsräume geschaffen, um eine Übersichtlichkeit an Kreuzungen herzustellen und die FußgängerInnen rechtzeitig sehen zu lassen durch die FahrzeuglenkerInnen, und wenn Sie den Dietrichsteinplatz ansprechen, genau dort ging es auch darum, eine übersichtlichere Übergangssituation zu schaffen, um eben die Sicherheit der Fußgänger und Fußgängerinnen herzustellen. Das ist die Strategie, die wir verfolgt haben und ich denke, da haben wir in breitem Ausmaß einiges umgesetzt. Dieser Streifen hat sich nicht bewährt und ist im Verhältnis zu dem, dass er nichts bringt, auch verdammt teuer. GR. Mag. Mariacher: Es gibt einmal als Erstes eine Replik. Ich habe mich, nachdem ich mich mit der Sache länger beschäftige, die Gerichtsgutachten auch angeschaut. Es ist so, dass der Lenker, den Sie angeschnitten haben bei dem Verkehrsunfall ein alkoholisierter Lenker war, der einen Familienvater dort zu Tode gefahren hat und auch zwei Kinder verletzt hat und ich sage aus meiner Perspektive, dieser Unfall wäre auch bei einer Ampel entstanden, wo ein Rotlicht gewesen wäre. Das heißt, es ist nicht aufgrund dieser Sicherheitsmaßnahme entstanden, die dort errichtet worden ist, sondern aufgrund der Alkoholisierung des Lenkers. Und ich finde es eigentlich ungeheuerlich, dass Sie dieses Argument ins Treffen führen, um diese Signalanlage schlecht zu machen. Das ist einfach ungebührlich, das macht man nicht und das kann ich in keiner Weise verstehen. Ich zweifle auch diese Aussagen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit an, weil ich auch selber diese Strecke immer wieder fahre, auch bei Dämmerung, auch bei Nässe und merke, dass man vom weiteren Abstand her nämlich darauf aufmerksam gemacht wird, hoppla da bewegt sich was, da ist ein möglicherweise auch dunkel bekleideter Passant, der eben im Begriff ist, auf die Fahrbahn zu wechseln. Ich finde, dieser Einsatz sollte wirklich noch einmal überdacht werden und in die Breite untersucht werden, vielleicht auch an einer anderen Stelle ein weiteres Pilotprojekt gemacht werden, bevor man es hier wirklich zu Tode dokumentiert. Ich glaube, hier sollte noch ein Schritt nach vorne gemacht werden und nicht zwei Schritte zurück. Danke. Bgm.-Stv.in Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Noch einmal, eine Vorher- und Nachheruntersuchung können Sie anzweifeln, aber die wird ja genau deswegen gemacht vom Kuratorium und da wird nicht ein einmaliger Fall überprüft, sondern da wird länger geschaut, was passiert an dieser Kreuzung und wie schaut es aus mit der Anhaltebereitschaft und die hat eben ergeben, dass es keine erhöhte Anhaltebereitschaft gibt. Und ich frage mich, wie Sie dazu kommen, dass man dort, wenn dort am Boden zum Autofahrer hin das Licht aufleuchtet, dadurch ein dunkel gekleideter Fußfänger besser gesehen wird, das passiert doch, wenn von oben der Kreuzungspunkt beleuchtet wird und deswegen setzen wir auf eine bessere Beleuchtung der Fußgängerübergänge, was wir im großen Ausmaß vorgenommen haben, indem wir dort die Beleuchtungen verstärkt haben, was Sie im gesamten Stadtgebiet sich genau anschauen können. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 13.50 Uhr den Vorsitz. 3) Versorgung der Menschen mit Alkoholvergiftungen GR. Hohensinner stellt an StR. Grossmann folgende Frage: GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Wie in diesem Jahr von mehreren Gesundheitsverantwortlichen thematisiert, nehmen Menschen mit Alkoholvergiftungen in der derzeitigen Versorgungsstruktur Ressourcen im Übermaß in Anspruch. In Deutschland werden Patienten mit Alkoholvergiftungszuständen in speziellen Einrichtungen unter ärztlicher Aufsicht versorgt, um nicht teure Krankenhausstrukturen zu blockieren. Vor einigen Monaten fand im Grazer Rathaus ein diesbezüglicher runder Tisch statt. Deshalb stelle ich an dich, sehr geehrter Herr Gesundheitsstadtrat, folgende F r a g e : Welche Schritte hast du als Gesundheitsstadtrat gesetzt, um den Gemeinderat dementsprechende Lösungsvorschläge beziehungsweise ein Konzept zu präsentieren (Applaus ÖVP)? StR. Grossmann: Herr Klubobmann! Vielen herzlichen Dank für diese Frage, gibt uns die Möglichkeit, dieses Thema noch einmal genau zu beleuchten. Du hast es ja angesprochen, wir haben auf Anregung, vor allen Dingen der ärztlichen Leiter von Krankenanstalten und Ambulanzen, diesen runden Tisch bei uns im Rathaus durchgeführt, hochkarätig besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der angesprochenen Ambulanzen, der Krankenanstalten, es war auch der ärztliche Direktor der KAGES anwesend, es waren Vertreter der Polizei hier, auch der Rettungsorganisationen und auch der sozialen Einrichtungen. Ergebnis dieses runden Tisches ist es gewesen, dass wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die insbesondere von Dr. Zeder bei uns aus dem Gesundheitsamt, vom Herrn Dr. Geier aus dem LKH-West und vom Herrn Primarius Lehofer im LSF zusammengesetzt gewesen ist, die sich selbst drei Schwerpunkte gesetzt hat, die auszuarbeiten sind, bevor wir dann in die Planung einer solchen Einrichtung für die Stadt Graz gehen können. Es ist darum gegangen, quantitativ und qualitativ zu erheben, wie groß diese Fragestellung ist, wie viele Fälle wir haben, es ist ein Erhebungsbogen ausgearbeitet worden und es hat der Herr Dr. Geier die Aufgabe übernommen, diesen Leitfaden zu erstellen und einen Erhebungszeitraum festzulegen. Es hat der Herr Dr. Zeder die Aufgabe übernommen, die Unterbringungseinrichtungen und Notschlafstellen in Graz zu untersuchen mit einem Erhebungszeitraum, und es hat der Herr Primarius Lehofer vom LSF die Aufgabe übernommen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine etwaige solche Einrichtung herauszufinden. Wir haben vorliegen, vom Dr. Ulf Zeder ausgearbeitet, die Unterlagen bei den Unterbringungseinrichtungen und Notschlafstellen, hier hat es im Zeitraum von vier Monaten 14 Fälle gegeben, also etwa eineinhalb Fälle pro Woche, wo die Rettung wegen des vermeintlichen Alkoholisierungsgrades, wobei man auch hier sagen muss, es könnten auch andere Substanzen mit im Spiel gewesen sein, geholt werden musste (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) oder retrospektiv betrachtet die Aufnahme oder Verbleib einer alkoholisierten Person in der Einrichtung einen institutionellen Grenzgang gleichkam. Es fehlt uns noch, es hat Gespräche gegeben Ende Oktober, vom Herrn Primarius Lehofer das Ergebnis der rechtlichen Grundlage und wie wir ja alle gemeinsam wissen und uns auch in der vorletzten Gemeinderatssitzung damit auseinandergesetzt haben, ist das LKH-West ja mit einer ganz grundsätzlichen Fragestellung beschäftigt, nämlich mit der Frage, ob es so verbleiben wird oder ob es wesentliche Veränderungen auch in der Eigentümerstruktur gibt und deshalb sind die Erhebungsergebnisse von Dr. Geier noch nicht vorliegend. Er arbeitet dran und es gibt noch eine Fragestellung, nämlich eine rechtliche Fragestellung, mit den Juristinnen des Roten Kreuzes zu klären. Der Erhebungsbogen, den wir dort haben, um festzustellen, welche Patienten alkoholisiert in Krankenanstalten eingeliefert wurden, ist also auch mit bestimmten Grunddaten ausgestattet gewesen und da gibt es noch datenschutzrechtliche Fragestellungen, die in der nächsten Woche geklärt werden. Dann liegt uns dieses zahlenmäßige Grundgerüst vor und dann können wir in die Planungsphase eintreten (Applaus SPÖ). GR. Hohensinner: Also ich stelle fest, am 16. Mai hat das stattgefunden, Lösungsvorschläge hast du noch keine. Aber meine Zusatzfrage geht in Richtung zweier anderer Ziele von dir, und zwar du hast präsentiert, dass du gerne ein Gesundheitsleitbild erstellen möchtest und auch eine Gesundheitsstrategie. Gibt es da schon irgendwas? StR. Grossmann: Das Konzept sozusagen, eine solche Einrichtung zu schaffen, die Konzeptidee ist auch mit dem Herrn Bürgermeister bereits vorbesprochen. Wir warten hier auf die entsprechenden Zahlen, damit wir quantitativ auch eine richtige Vorgangsweise festlegen können. Es macht keinen Sinn, eine große Einrichtung zu schaffen, wenn der Bedarf nicht so groß ist, es macht keinen Sinn, zwei Betten einzurichten, wenn wir 20 brauchen, deswegen das Gesundheitsleitbild ist derzeit in Ausarbeitung, wir haben es ausgeschrieben, die Fachhochschule Joanneum begleitet uns in diesem Prozess, es gibt nächste Woche die erste Präsentation des bisherigen Fortschrittes und dann wird sofort die Einladung erfolgen für Anfang Dezember an alle Fraktionen, die hier im Gemeinderat vertreten sind, an die politischen Vertreter der gesamten Stadtregierung zum ersten Lenkungsausschuss für die Gesundheitsstrategie und für das Gesundheitsleitbild (Applaus SPÖ). 4) Trainingszentrum Weinzödl GR.in Jahn stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage. GR.in Jahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Gerhard! Du bist sicher voll überrascht über die Frage, nehme ich jetzt einmal an. Wir kommen zu einem ganz neuen, überraschenden Thema, nämlich mit dem GAK- Trainingszentrum in Weinzödl, und es dreht sich um die Frage, wie es jetzt mit diesem Trainingszentrum gut weitergehen kann. Zur Erinnerung, es gibt ja ein aufrechtes Vertragswerk, also den Unterbestandsvertrag zwischen der Stadt und der Investorengruppe, die jedenfalls verpflichtet ist, das Areal einem Grazer Fußballverein zur Verfügung zu stellen. Bis dato hat man jetzt medial noch nicht wirklich was gehört, ob es konkrete Pläne gibt oder Überlegungen seitens der Investoren, was sie jetzt mit einem Bundesligafußballtrainingszentrum tun und auch wie eine weitere Kooperation, vor allem mit der GAK-Jugend, ausschauen könnte und wie auch die Fragen, was die restlichen Nutzungskapazitäten am Trainingszentrum betrifft. Ich nehme einmal an, die Investoren haben aus anderen Gründen ähnliche Interessen wie wir, natürlich aus dem finanziellen Interesse kann es ihnen eigentlich nur gelegen kommen, wenn das Trainingszentrum möglichst vielfältig und gut genützt ist und hoch frequentiert ist. Und hoffentlich wird es da auch eine Koordination mit uns, mit der Stadt, geben, damit dementsprechend auch Sportarten und Vereine hier das Areal gut und auch zu erschwinglichen Preisen nutzen können. Daher auch meine F r a g e an dich als zuständiger Beteiligungsreferent: Welche Schritte kann und wird die Stadt unternehmen, um für eine möglichst sinnvolle Nutzung des gesamten Areals des Trainingszentrums Weinzödl Sorge zu tragen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Frau Klubobfrau! Ich werde dich mit meiner Antwort genauso überraschen, wie du mich mit deiner Frage überrascht hast. Und zwar, nachdem wir schon einige Male gemerkt haben, dass die rechtliche Materie grundsätzlich in derart komplexen Fällen nicht so einfach ist, habe ich den Auftrag gegeben, die Möglichkeiten, die die Stadt hat aufgrund des Vertrages, zu prüfen und zu analysieren und Empfehlungen zu geben. Das macht wie immer in GAK-Angelegenheiten der Dr. Reckenzaun. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, es gibt nicht nur die Möglichkeit zu kündigen, sondern es gibt auch die Möglichkeit, dass wenn tatsächlich kein Grazer Fußballverein dort spielen wird, wobei das aus meiner Sicht eine Bedingung ist, die die Investoren sehr, sehr leicht und sehr schnell herstellen können, aber es gibt genauso die Möglichkeit, wenn das eben nicht gelingt oder nicht der Fall ist, dass die Stadt zu denselben Konditionen das Trainingszentrum mietet. Es ist also eine Möglichkeit, bei der wir, kann durchaus eine günstige Möglichkeit sein. Grundsätzlich wird so sein, dass wir die Analyse abwarten und dann wird es eben gemeinsam mit der Holding, mit dem Sportamt vor allem wird es dann einen Vertrag geben, die weiteren Zielsetzungen und Maßnahmen auszuarbeiten. Aber Grundlage, wie gesagt, ist diese rechtliche Analyse und die ist in Bearbeitung. GR.in Jahn: Danke für die Antwort und eine Frage hätte ich noch. Und zwar diese ganze Geschichte mit der Zwangsversteigerung, ist die jetzt komplett vom Tisch oder könnte es ein, dass da bald die nächsten unangenehmen Nachrichten folgen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Nach meiner Information ist die Zwangsversteigerung vom Tisch und zwar durch eine Vereinbarung, deren Inhalt ich nicht kenne, zwischen den Investoren und der Bank, der Hypothekenbank. 5) Konsolidierungsprämie für Beschäftigte der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. GR. Sikora stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Sikora: Werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, sehr geehrter Herr Stadtrat! Im Jänner 2012 wurde für die Beschäftigten des Magistrates Graz für 2012 eine Konsolidierungsprämie von 70 Euro monatlich sowie ab dem kommenden Jahr von weiteren 30 Euro monatlich zugesagt und im Gemeinderat beschlossen. Obwohl zugesichert wurde, dass für die Beschäftigten in den Beteiligungen des Hauses Graz dieselben Bedingungen gelten sollen wie für Magistratsbedienstete wurde den MitarbeiterInnen der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft die Zuerkennung dieser Konsolidierungsprämie bis heute verwehrt. Im Zuge der in den vergangenen Jahren erfolgten Umstrukturierungen und Ausgliederungen im Rahmen des Projektes Haus Graz haben auch Sie immer wieder versichert, sehr geehrter Herr Stadtrat, dass es für die Beschäftigten in den ausgegliederten Bereichen zu keinen Verschlechterungen gegenüber den Magistratsbediensteten kommen würde. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs richte ich an Sie, sehr geehrter Stadtrat, folgende F r a g e : Sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Beteiligungsreferent bereit, an die Geschäftsführung der Messe Congress Graz Betriebsges. m. b. H. heranzutreten und anzuregen, dass die versprochene Konsolidierungsprämie für die Jahre 2012 und 2013 gleich wie für alle Bediensteten der Stadt Graz ausbezahlt wird (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Die MCG, die Messe, hat mit ihrem Betriebsrat seit März, denke ich, dieses Jahres eine neue Betriebsvereinbarung und in dieser Betriebsvereinbarung ist enthalten, dass die Messe Valorisierungen, die im Magistrat durchgeführt werden, eine Valorisierung der Löhne und der Gehälter ebenfalls für die Messebeschäftigten anwenden. Die Konsolidierungsprämie ist keine Valorisierung, die Valorisierung, für die Lohnanpassung gab es ja keine gesetzliche Grundlage, die gesetzliche Grundlage muss vom Land kommen, und die Valorisierung hat es eben nicht gegeben. Die Stadt Graz hat nach Vereinbarungen und nach Gesprächen und Verhandlungen mit der Personalvertretung eine Konsolidierungsprämie vereinbart, also eine Prämie, hat dabei aber auch gleichzeitig ein Paket abgeschlossen mit den Beschäftigten, zum Beispiel ist die persönliche Beförderung von A VII auf A VIII weggefallen. Es hat einige andere Punkte gegeben, die eben im Zusammenhang mit der Konsolidierung gestanden sind. Das war es bei der Messe nach meinen Informationen nicht, sondern es war eben die Forderung, die kurz nach Beendigung der Betriebsvereinbarung gestellt wurde von den Beschäftigen und ich kann es nur nochmals sagen, in der Betriebsvereinbarung ist ausdrücklich vereinbart, dass Valorisierungen mitgemacht werden. Wenn eine Prämie bezahlt werden soll, so ist das, nachdem die Messe eine Genossenschaft ist und auch 20 % von einem anderen Eigentümer (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) gehalten werden, kann eine derartige Prämie letztlich nur von der Genossenschafterversammlung beschlossen werden, wenn sie der Geschäftsführung aufgezwungen werden soll. Es gibt Verhandlungen, bin auch nicht glücklich darüber, dass diese Verhandlungen jetzt vor dem Gericht offensichtlich enden, weil der Betriebsrat anderer Meinung ist als wie die Geschäftsführung, aber ich werde in diesem laufenden Verfahren sicherlich nicht einseitig eingreifen (Applaus ÖVP). GR. Sikora: Nur eine Anmerkung. Ich bedanke mich recht herzlich für die Antwort für die ausführliche. Aber ergänzen möchte ich nur, dass ja auch die Stadionverwaltung bei der Messe auch anhängig ist und dort sehr wohl Mitarbeiter, die auch bei jeder Wetterbedingung ständig arbeiten müssen, sich diese Prämie verdient haben. Aber wenn Sie das eh richtig ausgeführt haben, trotzdem danke (Applaus KPÖ). 6) Vergabe städtischer Räumlichkeiten an die FPÖ GR. Mag. Spath stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR. Mag. Spath: Sehr geehrte Frau Stadträtin! In meiner Frage geht es um die Vergabe städtischer Räumlichkeiten an die FPÖ. Medienberichterstattungen zufolge hat die Grazer FPÖ eine städtische Räumlichkeit in der Schmiedgasse im Ausmaß von rund 67 m² gemietet, letztendlich wurde aber eine Größe von rund 121 m² bekannt. Zudem wird ein Quadratmeterpreis von 2,15 Euro kolportiert. Daher stelle ich an dich, sehr geehrte Frau Stadträtin, die F r a g e : Kannst du den Vergabeprozess beziehungsweise die Preisbildung für die Vermietung der besagten Räumlichkeiten skizzieren? StR.in Kahr: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gemeinderat Spath! Das sind jetzt zwei Punkte und ich möchte die auch versuchen, sachlich zu beantworten und nicht politisch moralisch. Die Verwaltung der städtischen Wohnhäuser, vielleicht wissen das auch nicht alle, das ist nicht uninteressant, wurde ja erst 1995 dem städtischen Wohnungsamt übertragen, zuvor war das bei der Liegenschaftsverwaltung. 1995, als die ganzen Akten das städtische Wohnungsamt übertragen bekommen hat, kann man zu dem konkreten Vermietungsfall eigentlich nichts Konkretes entnehmen. Feststellbar ist nur, dass mit dem Mietvertrag vom 1. Mai 1969 Räumlichkeiten mit 52,11 m2 an die Bauförderungsgemeinschaft, das ist eine der FPÖ nahestehende Wohnbaugenossenschaft, vermietet wurden. Mit 10. November 1972 wurde aufgrund eines Stadtsenatsbeschlusses vom April 1972 der Bauförderungsgemeinschaft ein zusätzlicher Raum mit 15,03 m2 überlassen, sodass insgesamt dieser Genossenschaft eine Fläche von 67,14 m2 vermietet wurde. Wie und wann der Übergang des Mietverhältnisses von der Bauförderungsgemeinschaft, die offenbar liquidiert wurde, an die FPÖ stattgefunden hat, ist, wie schon gesagt, aus den Akten nicht zu entnehmen. Der Übergang dürfte vermutlich Mitte der 80er-Jahre erfolgt sein, damals waren die zuständigen Stadtsenatsreferenten Dr. Matzka oder Dr. Tremmel. Aktenkundig ist ein Antrag nur aus dem Jahr 1992 im Dezember, wo es auf Antrag der FPÖ um die Anbringung einer Hinweistafel gegangen ist und dem damals auch von der Liegenschaftsverwaltung stattgegeben wurde. Zur Preisbildung: Bis 1998 hat die FPÖ einen Mietzins von 379,18 Schilling bezahlt, ab September 1998 wurde dieser Mietzins auf 1.544,22 angehoben. Aufgrund dann der Überprüfung des Stadtrechnungshofes im Mai dieses Jahres hat es dann ein Gespräch zwischen dem Wohnungsamt, konkret Herrn Dr. Wisiak, Frau Dr. Steinbauer, Herrn Stadtrat Eustacchio und seinem Mitarbeiter Mag. Pleschiutschnig, gegeben, wo von Seiten des Herrn Stadtrates klargestellt wurde, dass eine Änderung des bestehenden mündlichen Vertrages und damit auch des bisherigen Mietzinses nicht für ihn in Frage kommt. Es wurde dann vereinbart, dass nach vorheriger Bestandsaufnahme und Ausmessung der Räumlichkeiten durch die städtische Wohnhausverwaltung ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden soll. Durch die Ausmessung wurde dann auch festgestellt, dass von der FPÖ nicht nur 67,14 m2, sondern insgesamt 121,59 m2 benutzt wurden. Für diese zusätzliche Fläche jetzt von 54,45 m2 wurde von der Wohnhausverwaltung unter Berücksichtigung auch der Ausstattung und des Erhaltungszustandes ein Mietzins in Höhe von Euro fünf pro Quadratmeter als angemessen ermittelt, sodass sich unter Einbeziehung des bisherigen Mietzinses von dem früheren Objekt, das sind die 2,15 Euro, ein Mischzinssatz von Euro 3,42 pro Quadratmeter ergibt. Zu diesem Mischsatz kommen noch die Betriebskosten von Euro 1,70 pro Quadratmeter für die Betriebskosten hinzu und diese Kosten sind jetzt diesem Vertrag zugrunde gelegt worden (Applaus KPÖ). GR. Mag. Spath: Danke für die detailliert Erläuterung. Meine Zusatzfrage ist, das heißt, die FPÖ bezahlt erst ab jetzt für die 121 m2, für vorher hat sie es noch nicht bezahlt oder bezahlt sie es nicht rückwirkend? StR.in Kahr: Für die 67 m2 ist immer ein Mietzins bezahlt worden, sie hat eigentlich Räumlichkeiten genutzt, so gesehen unentgeltlich, das ist nach der Ausmessung erfolgt. Man muss jetzt dazusagen, mietrechtlich ist das jetzt korrekt. Ob dieser Mietzins jetzt sozusagen, das andere ist politisch moralisch zu werten, also man muss sich überhaupt fragen, wie es eigentlich zu dieser Übertragung gekommen ist, es gibt da eigentlich nichts Schriftliches. Aber es gilt natürlich auch, und das muss man auch korrekterweise sagen, auch ein mündlicher Mietvertrag, wenn der Mietzins immer einbezahlt worden ist (Applaus KPÖ). 7) Nachpflanzungen von Stadt-Bäumen GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! In meiner Frage geht es um das Thema Nachpflanzungen von Stadt-Bäumen. Es fällt auf in der Stadt, dass einige Bäume vor Jahren geschlägert wurden, zum Beispiel am Opernring, und keine Nachpflanzungen erfolgt sind. Das heißt, dem Thema konsequente Nachpflanzung von Bäumen in der Stadt wurde seitens Ihrer Abteilungen offensichtlich wenig Augenmerk geschenkt und das, obwohl Graz wächst, obwohl auch die Schadstoffbelastung wächst, obwohl Bäume eine lebenswichtige Funktion in der Stadt erfüllen beim Thema Feinstaub, sie filtern Staub, sie mindern die Lärmbelastung und produzieren pro Tag für zehn bis 20 Menschen Sauerstoff. Die Grünen haben daher eine Aktion gestartet, „Hier fehlt ein Baum“, an der sich die Grazerinnen und Grazer rege beteiligt haben. Uns wurden knapp 100 Bäume an 21 Standorten als vermisst gemeldet und daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende F r a g e : Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um künftig Nachpflanzungen von Stadt-Bäumen zu beschleunigen? Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Frau Gemeinderätin! Zuständig ist der Geschäftsbereich der Holding Graz Services, wir betreuen 17.500 Bäume in der Stadt Graz, davon befinden sich 6.800 Bäume in Straßenzügen und auf Plätzen. Im Durchschnitt mussten wir in den letzten fünf Jahren leider pro Jahr 200 Bäume ersetzen. Der durchschnittliche Aufwand pro Baum bisher waren 1000 Euro, wobei wir jetzt eine sehr stark steigende Tendenz haben und das ja auch immer wieder im Naturschutzbeirat diskutieren. Die Frage ist nämlich, wenn du heute einen Jungbaum setzt, ist er in unseren Breiten überhaupt noch überlebensfähig längere Zeit? Zweitens: Ist der Boden in einem solchen Zustand, dass ein junger Baum eine Überlebenschance hat? Du darfst die meisten Baumpflanzungen ja erst im Herbst oder im Frühjahr vornehmen und wir versuchen natürlich, alle Bäume auszutauschen. Es kostet aber auch Geld, ich war ja selbst überrascht, dass dann ein Baum, das ist ein positives Beispiel, wie man es machen kann, aber teuer genug war es, ein Baum kostet 12.000 Euro jetzt vor dem Operncafé, weil wir unterirdisch richtige Bunkeranlagen schon fast bauen, es stimmt dann endlich einmal die Bewässerung, es sind die Baumscheiben dann groß genug und vieles mehr. Es stimmt, dass manchmal aus Sicherheitsgründen ein Baum umgeschnitten werden muss, dass es dann aber längere Zeit dauert, bis er wieder gepflanzt wird. Das, was mir gar nicht gut gefällt, ist, dass wir den Baum ungefähr in Hüfthöhe umschneiden und dass dann diese Stummel, wenn ich so sagen darf, oft ein Jahr lang oder ein halbes Jahr lang stehen. Hat ja einige Aktionen gegeben mit Kerzenlichterl und ich weiß nicht, was alles schon, und wir versuchen, die Bäume so rasch wie möglich auszutauschen. Wir sollten aber auch wieder eine Diskussion führen, ob denn auf allen Plätzen wirklich die Kastanie der Baum ist, wir wissen schon, dass er keine Chance mehr hat, dass auch die neuen Bäume, die wir gepflanzt haben, die Kosten verursacht haben, nach kurzer Zeit wieder eingegangen sind. Aber ich bin bei Ihnen, wenn wir das noch beschleunigen müssen, was ich jetzt der Holding schon mitgeteilt habe ist, dass wir auch den Wunsch haben, dass nicht nur der Baum umgeschnitten wird, sondern dass auch der Wurzelstock zumindest einmal gleich ausgegraben wird, dann ist das einmal ein ordentliches Stadtbild. Aber Sie haben die Gründe aufgezählt, warum wir möglichst schnell auch wieder einen Baum pflanzen sollten. Es wird auch mancher Baum, ich sage einmal, künstlich am Leben erhalten, wenn ich am Kaiser-Josef-Platz mir den einen oder anderen Kastanienbaum anschaue, wo quasi fast nur mehr der Grundstamm da ist und dann ab und zu ein paar Asterln wieder den Versuch unternehmen zu wachsen, ist es wahrscheinlich besser, dass wir auch schneller austauschen als wir das bisher getan haben (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ja, Herr Bürgermeister, mich freut es zu hören, dass Sie das auch wahrnehmen die fehlenden Bäume und dass Sie sich bemühen werden, dass das schneller geht mit den Nachpflanzen und ich darf Ihnen einfach noch unsere Liste geben mit den Standorten und Bäumen, die fehlen, damit Sie die auch weitergeben können (Applaus Grüne). 8) Reininghaus – Kosten für die Stadt Graz GR. Eber stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Bürgermeister hat ja heute am Beginn der Sitzung eine Zusammenfassung, einen Rückblick gemacht über die Gemeinderatstätigkeit. Sehr häufig waren wir im Gemeinderat hier auch beschäftigt mit dem Thema Reininghaus, das ja heute auch wieder auf der Tagesordnung steht und meine F r a g e ist: Wie hoch sind die bisher angefallenen Gesamtkosten für die Stadt Graz in Zusammenhang mit der Entwicklung der Reininghausgründe und wie setzen sich diese Kosten zusammen (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Ich kann Ihnen jetzt gerne die Kosten, die im Bereich der Stadtbaudirektion angefallen sind für Planungen und bisherige Baukosten, bekanntgeben. Erstens die Rahmenplanung für Graz Reininghaus. Im Übrigen kofinanziert über ein EU-Projekt, das sich genannte hat Act for PPP, kostete 240.000,- Euro, abzüglich der Förderung von 200.000 Euro blieb für die Rahmenplanung eine Restsumme von 40.000 Euro für den Steuerzahler und die Steuerzahlerin in Graz übrig. Zweitens: Das Forschungsprojekt Haus der Zukunft ECR, das heißt Energie-City Reininghaus kostet 300.000 Euro, da ging es um den Rahmenplan für Energie, das Demonstrationsprojekt, die Plus-Energie, Gebäudeverband Peter-Rosegger-Straße, und der erste sechsgeschossige Holzbau in der Steiermark. Die dritten Kosten: Planungs- und Baukosten für die Aufschließungsstraße in der Hummelkaserne, da gab es Detailplanungen VLSA und Baukosten Kreuzungsausbau der 1. Stufe Peter-Rosegger-Straße, die ja dringend notwendig ist auch für das, was wir jetzt dort als Stadt Graz selbst errichten, ebenfalls in Höhe von 300.000 Euro, und viertens: die Rahmenplanung auf der Reininghauslinse, die Überarbeitung des Rahmenplanes Reininghaus für eine neue Nutzung als Vorbereitung für den Bebauungsplan kostet 20.000 Euro, sodass wir zusammengerechnet 660.000 Euro in diesem Bereich bisher ausgegeben haben und 200.000 Euro zusätzlich an Fördermitteln noch aufgewendet wurden, zusätzlich, also es sind 860.000 (Applaus ÖVP). GR. Eber: Vielen Dank, Herr Bürgermeister, für die umfassende Beantwortung. Eine Frage habe ich noch, wir haben ja, im Jahre 2009 war das, glaube ich, haben wir einen Gemeinderatsbeschluss gehabt, wo es geheißen hat, dass ein Teil der Projektkosten von der Stadt Graz übernommen wird. Jetzt wollte ich fragen, ob die da bereits enthalten sind, beziehungsweise ist ja auch Inhalt des Beschlusses gewesen, dass ein Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes für Reininghaus sozusagen abgestellt wird. Sind diese Kosten auch zu ermitteln? Bgm. Mag. Nagl: Es war ja damals der Wunsch, dass wir dann, wenn wir da stärker einsteigen, auch eine Person, die sich ausschließlich um Reininghaus kümmert, in dem Fall gibt es das noch gar nicht, aber wir sind gut beraten, wenn wir heute den Beschluss fassen als Auflage, dass wir im nächsten Jahr dann auch ein Team zusammenstellen, das wirklich optimal dort vor Ort begleitet. Das war im Übrigen auch von der grünen Fraktion noch einmal hineinreklamiert worden, dass wir neben den sozialen, neben den nachhaltigen ökologischen und architektonischen Dingen auch so etwas wie ein Management vor Ort installieren, die sind da nicht enthalten, also Personalkosten im Detail jetzt nicht dabei. Alle anderen Kosten habe ich Ihnen aufgezählt. Mehr gibt es meines Erachtens noch nicht. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 14.20 Uhr den Vorsitz. 9) Öffentliche WC-Anlage im Nahverkehrsknoten Don Bosco GR. Dipl.-Ing. Topf stellt an Bgm.-Stv.in Rücker folgende Frage: GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Eine kurze Frage an dich. Es geht um eine öffentliche WC-Anlage im Nahverkehrsknoten Don Bosco. Im Bereich des Siedlungsgebietes „nördliches Lazarettfeld“, ich umschreibe das ganz kurz, Wohnhäuser im Westen zwischen Staatsbahnstraße und Hohenstaufengasse, häufen sich massiv die Beschwerden, dass Personen, die den Verkehrsknoten Don Bosco frequentieren, und das ist ja Gott sei Dank eine große Anzahl, den dort befindlichen Grünraum bedauerlicherweise zur Verrichtung ihrer Notdurft benutzen. Die Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen beziehungsweise die Erregung öffentlichen Ärgernisses, no na, möchte ich fast sagen, haben bereits solche Ausmaße angenommen, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Ich frage daher dich, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, was du zu unternehmen gewillt bist, diese unhaltbaren sanitären Zustände im Bereich des Nahverkehrsknotens Don Bosco zu beseitigen. Ich denke da zum Beispiel als Übergangsprovisorium, dass man vielleicht dort mobile WC-Anlagen installieren könnte (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Georg! Das Problem kenne ich, und ich sehe das Problem ebenso wie du als ein sehr dringliches. Ich frage mich allerdings, warum diese Frage jetzt an mich gerichtet wird, einerseits ist es ja so, dass damals, als dieser Bahnhof errichtet wurde, ich mich frage, wie von Seiten der Stadt damals darauf eingewirkt wurde, dass dort eine öffentliche WC-Anlage von vorneherein errichtet wird. Also das müsstet man eigentlich meinen Vorgänger fragen, weil Don Bosco, wie gesagt, damals errichtet wurde und eine WC-Anlage von vorneherein dort hätte geplant werden müssen. Die zweite Frage musst du auch an meinen Kollegen Gerhard Rüsch richten, denn für die Errichtung von mobilen WC-Anlagen, das lauft über die Liegenschaftsabteilung, und die dritte Frage, ich denke, ich habe eine Erklärung dafür, warum du mich fragst, weil ich momentan anscheinend die Referentin bin, die alle Dinge, die die ÖBB in der Stadt versäumt, dann irgendwie schnell noch geradebiegen soll. Ich denke an den Ostbahnhof-Lift, ich denke Weixelbaum, wo auch ich diejenige bin, die das dann sanieren soll. Es tut mir leid, aber ich kann dazu nicht mehr sagen, als dass dort von vorneherein eine WC-Anlage fehlt, das stimmt, die ÖBB hätte die dort errichten müssen, man hätte das damals klären müssen. Für die Errichtung einer mobilen WC-Anlage, das kann ich unterstützen, aber ich ersuche dich bitte, das auch an den zuständigen Referenten heranzutragen (Applaus Grüne). GR. Dipl.-Ing. Topf: Zusatzfrage wäre, dass du dich vielleicht verwendest, mit der ÖBB wirklich ins Einvernehmen zu setzen, es ist ja beim Ostbahnhof doch einiges gelungen und ich denke, dass man dort beim Nahverkehrsknoten Don Bosco, wo ja offensichtlich auch die unterirdischen Anlagen da und dort schon da sind, hier diese Anschlussmöglichkeit zu setzen, dass du dich noch einmal einsetzt hier, diese Anlage zumindest in mobiler Form hier zu installieren (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Rücker: Ich setze mich gerne noch einmal bei der ÖBB ein, ich möchte noch einmal klarstellen, beim Ostbahnhof, damit der Lift installiert wurde, habe ich aus meinem Ressort 200.000 Euro aufgenommen, die eigentlich eine Leistung der ÖBB war, damit wir das sanieren, bin ich eingesprungen und wenn das die Dauerlösung ist, dass wir dort, wo die ÖBB Mängel aufweist für eine städtische Versorgung oder eine analoge Versorgung, dann wird das auf Dauer nicht gehen, dass immer die Stadt einspringt. Aber generell kann ich gerne noch einmal an die ÖBB herantreten, was ich Übrigen schon mehrfach getan habe, dass dort eine Verbesserung in Bezug oder eine Installierung einer WC-Anlage auch nachträglich erfolgt (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), so wie es auch andere Mankos gibt, die dort zu beheben sind, wie zum Beispiel, dass momentan nicht einmal ein Taxi dort stehen kann, wie ich festgestellt habe. Das heißt, da gibt es einige Dinge, die mit der ÖBB zu klären sind, da bin ich im Gespräch und ich werde auch die WC-Anlage wieder auf die Tagesordnung nehmen (Applaus Grüne). 10) Verkehrserziehungsgarten GR. Dreisiebner stellt an StR.in Mag.a Grabner folgende Frage: GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Frau Stadträtin Grabner, liebe Sonja, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! Im vergangenen Frühling, Anfang/Mitte März kam es im Zuge einer längeren Schönwetterperiode zu vermehrten Anrufen von Innenstadtbewohnern im Umfeld des Stadtparks, da sie feststellen mussten, der Verkehrserziehungsgarten im Stadtpark ist geschlossen, was bis dato in dieser Form so noch nie der Fall war. Es gab Befürchtungen, der Verkehrserziehungsgarten könnte überhaupt für immer geschlossen bleiben und eventuell sogar verbaut werden, das wurde von vielen Eltern auch eingebracht, das konnten wir aber zerstreuen. Der Verkehrserziehungsgarten im Stadtpark ist besonders für Eltern mit sehr kleinen Kindern im Vorschulalter ein beliebtes Rückzugsgebiet für ihre Kinder. Über Mail-Verkehr zwischen dem Büro der Vizebürgermeisterin Lisa Rücker und deinem Büro Sonja Grabner erhielten wir als Antwort, dass im Jahr 2012 geplant war, den Verkehrserziehungsgarten mit 1.4. zu öffnen und dass man mit 26.3.2012 bereits die Vorbereitungsarbeiten startet, es aber nicht sinnvoll sei, das früher zu machen, sich aber für die Zukunft überlegen möchte, das früher zu machen. Das ist sehr erfreulich, dass man diesen Verkehrserziehungsgarten bei entsprechenden frühlingshaften Temperaturen entsprechend früher öffnet. Meine F r a g e ist: Wird es wie im vergangenen Winter auch heuer zu einer temporären Schließung des Verkehrserziehungsgartens im Stadtpark kommen und wenn ja, von wann bis wann wird der Verkehrserziehungsgarten für die Kinder und Eltern aus der Umgebung geschlossen bleiben? StR.in Mag.a Grabner: Lieber Herr Gemeinderat, lieber Karl! Danke für diese Frage, die ist wirklich sehr wichtig, und selbstverständlich wird der Verkehrserziehungsgarten nicht gänzlich, weder zugesperrt noch sonst was. Temporär jedoch ist es notwendig, ja, aus dreierlei Gründen. Erstens, es ist die fehlende Nachfrage auch in den Wintermonaten vorhanden. Zweitens, es ist eine Frage der Haftung, denn wenn der erste Schneefall ist und das jetzt gleich einmal zur Frage, wann er schließt, wenn der erste Schneefall da ist, dann haftet die Stadt Graz, wenn ein Unfall passiert, und das ist in dem Fall auch leider nicht möglich, die Haftung für die gesamten Menschen da zu übernehmen. Die Schließung ist, wie gesagt, temporär und wir machen das sehr, sehr flexibel, das heißt, wirklich erst mit dem ersten Schneefall und auch, wie du es schon erwähnt hast, sind wir jetzt so flexibel, dass auch die Öffnung je nach Wetterbedingungen sofort im Frühjahr passiert. Wenn es am 1. März schon schön ist und wir kriegen keinen Schnee mehr, auch was die Wetterprognosen oder was sie vorhersagen können, dann öffnen wir auch schon vor dem April. GR. Dreisiebner: Ich freue mich zu hören, dass da eine gewisse Flexibilität von deiner Seite vorgesehen ist. Ich habe aber auch gehört, dass es kein fixes Datum, oder korrigiere mich, gibt, wo es wieder geöffnet werden soll. 1. März steht im Raum und die tatsächliche Zusatzfrage ist: Kannst du dir auch vorstellen, wenn es in der Wintersaison länger einmal schneefrei bleibt, ich weiß schon, Glatteis, Schneelage und solche Dinge, das sind Gefahren, man müsste das anders regeln, aber wenn es einmal länger, und das haben wir oft in Graz, schneefrei und eisfrei bleibt, dass man da zwischenzeitlich wieder aufsperrt? StR.in Mag.a Grabner: Betreffend die Zeiten, wie gesagt, ich denke, Flexibilität ist speziell in unserer heutigen Zeit ein sehr, sehr wichtiges Thema und wenn ich jetzt ein Datum sagen würde und sage, am 25. März wird es geöffnet, aber am 3. März ist schon schön, dann denke ich ja im Interesse der gesamten Bevölkerung, dass wir das flexibel behandeln können, denn Flexibilität bedeutet ja auch, einen Termin vorzuversetzen. Und das Zweite, was du gesagt hast, lieber Herr Kollege, ja, natürlich wäre es vielleicht fein, wenn wir für ein oder zwei Tage dann fahren könnten. Jedoch für die Stadt, und wie gesagt einmal der erste Punkt ist der wichtigste Punkt, es war die Nachfrage nicht da. Es geht schon um Angebot und Nachfrage auch und wir haben uns über die GBG und die Hausverwaltung selbstverständlich auch erkundigt, das über den Winterdienst oder was dafür verlangt werden würde, und das beträgt rund 10.000 Euro und ich denke, wenn auch einen anderen Platz finden wir einen öffentlichen Platz, der betreut ist, dann steht der Kosten-Nutzen-Faktor da leider auch nicht zur Debatte. Danke. 11) Gedenkkultur für die Opfer des Nationalsozialismus GR.in Mag.a Grabe stellt an StR. Grossmann folgende Frage: GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Michael! Das Thema meiner Frage haben wir schon einige Male ja auch erörtert. Es geht um die Frage einer Verbesserung der öffentlichen Gedenkkultur für Opfer des Nationalsozialmus, hat ja auch eine längere Geschichte schon, dass immer wieder entsprechende Anträge dazu gestellt worden sind, und wie du weißt, hat sich jetzt mittlerweile auch ein Verein gegründet, der als Trägerverein für diese Art von Projekten zur Verfügung stehen würde, damit es möglich ist, gemeinsam mit der Stadt Graz solche Projekte abzuwickeln. Dem Trägerverein gehören auch schon einige illustre Personen aus dem Gemeinderat an, wie etwa Karl-Heinz Herper und Andreas Fabisch. Die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP überlegen noch, wen sie vielleicht dort entsenden wollen. Meine Frage jetzt ist, nachdem sich dieser Verein gegründet hat und du auch schon signalisiert hast, dass du sehr gerne solche Projekte weiterverfolgen willst, welche konkreten Schritte kann es jetzt bereits geben in der noch aktuellen Gemeinderatsperiode, um schon etwas vorzubereiten, weil eines der Ziele ja auch ist, 2013, also bei einem quasi runden Gedenkjahr, bereits erste Gedenkstellen errichten zu können (Applaus Grüne)? StR. Grossmann: Vielen herzlichen Dank, liebe Daniela, einmal ein ganz großes Dankeschön für die Initiative, die hier auch von deiner Seite ergriffen wurde und dass es diesen Verein jetzt gibt, dass diese Gründung jetzt erfolgt ist, die ja auch in Begleitung sozusagen durch das Kulturamt hier jetzt erfolgen konnte. Danke für die Initiative, weil es mir persönlich auch ein ausgesprochen wichtiges Anliegen ist, die Erinnerungskultur in unserer Stadt noch ein Stück weiterzuentwickeln. Die Erinnerung, die gerade jetzt besonders wichtig ist, weil die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aus dieser Zeit, jene Menschen, die die Gräueltaten des verbrecherischen Regimes noch selbst miterleben mussten, immer weniger werden. Ich glaube, es ist für uns wichtig als Gesellschaft heute im 21. Jahrhundert, das Niemals-zu-Vergessen auch durch klare Zeichen, die wir in der Stadt anbringen, entsprechend hochzuhalten und damit die Erinnerungskultur auch zu kultivieren, um es so zu sagen. Ich bin also sehr, sehr dankbar, dass es diese Initiative gibt, dass sich viele daran beteiligen werden, bin in froher Erwartung eines konkreten Konzeptes… Zwischenruf GR. Schröck: Was als Gesundheitsstadtrat alles möglich ist. StR. Grossmann: Ja, es ist unglaublich, Georg, was die moderne Medizin schon möglicherweise alles in Aussicht stellt zumindest, aber ich bin in froher Erwartung eines Konzeptes. Es ist mir vollkommen genug, glaube mir …in froher Erwartung dieses Konzeptes, dass man jetzt schon beginnen kann zu erarbeiten, wo wir gerne auch als Kulturressort und als Kulturamt mitbegleiten und gestaltend sozusagen uns ein Stück weit beteiligen wollen, um dann einen Subventionsantrag für das nächste Jahr bereits vorzubereiten, wenn das konkrete Konzept vorliegt, damit wir nächstes Jahr, 2013, in die Umsetzung gehen können (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Eine Zusatzfrage hätte ich noch. Also erst einmal vielen Dank, das ist echt sehr erfreulich, dass es da jetzt wirklich konkrete Schritte geben wird. Zusatzfrage ist: Ich habe eine Anfrage bekommen von Herrn Prof. Friedrich Knilly aus Berlin, dessen Familie mit der Familie Knilly hier aus Graz stammt und er hat ein konkretes Angebot gemacht, dass er gerne einen Gedenkstein in der Annenstraße 34 stiften möchte, um zu erinnern an die Familie von Wilhelm Spielmann, die damals in der Annenstraße das Haus oder Teile besessen haben und die dann durch die Ereignisse und durch die sogenannten Arisierungen ihr Eigentum verloren haben, und er will eben einen Gedenkstein stiften zur Erinnerung an dieses jüdische Kleiderhaus, das damals dort existiert hat, das dann aber auch später, 1945, durch Bomben zerstört wurde, wie er sagt. Die Zusatzfrage wäre, ob seitens des Kulturamtes auch eine Unterstützung gegeben werden kann, dass wir dieses Projekt möglichst bald umsetzen und dann auch, er hat angeboten, dass er zum Beispiel im März 2013 herkommen könnte und in einem Vortrag die Beweggründe, die Geschichte usw. erläutern würde, dass da vielleicht eine Kooperation mit dem Kulturamt schon absehbar ist. StR. Grossmann: Vielen Dank, ich finde das ganz großartig, dass es solche Initiativen gibt, dass auch Familien sozusagen für vertriebene Familien und verfolgte Familien hier Initiative ergreifen und die Erinnerungskultur hochhalten. Ich denke, es ist ganz wichtig auch zu erwähnen, dass der Antrag für die Errichtung solcher Gedenksteine im öffentlichen Raum vom Trägerverein zu stellen ist und das Behördenverfahren entsprechend abgewickelt wird, wo das Kulturamt gerne beratend mit dabei ist und zur Seite steht und es wäre schön, wenn wir relativ schnell vom Trägerverein diesen Antrag über das Behördenverfahren sozusagen bekommen, dass wir dann vielleicht im März bereits den ersten Gedenkstein hier in Graz haben. Danke (Applaus SPÖ). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie nun bitten, dass Sie ihre Tagesordnung zur Hand nehmen. Frau Dr. Zwanzger war wieder so freundlich und hat mit allen Fraktionen und Gemeinderäten die Gemeinderatsstücke so vorbereitet, dass ich jetzt verlesen darf und kann, welche Stücke schon als beschlossen gelten. Es sind dies die Stücke 1), 2), 3) gegen die Stimmen der freiheitlichen Partei, Stück Nummer 4) gegen KPÖ und BZÖ, das Stück Nummer 5), das Stück Nummer 7) gegen BZÖ und Gemeinderat Mariacher, beim Stück 8) wurde mir mitgeteilt, dass die Berichterstatterin die Frau Vizebürgermeisterin sein wird. Die Stücke 14), 15), beim Stück 15) gibt es Gegenstimmen der KPÖ und des BZÖ, das Stück Nummer 16) Gegenstimme von KPÖ und BZÖ, das Stück Nummer 20), das ist das Landessportratsstück, gilt als beschlossen, das Stück Nummer 21) gegen BZÖ und Mariacher, das Stück Nummer 22). Beim Stück Nummer 27) wird wieder Frau Vizebürgermeisterin die Berichterstattung machen. 1) A 5 – 1563/2004, Ref. 9 Statut des Beirates der Stadt Graz für Senioren und Seniorinnen; Zustimmung Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes dem vorliegenden Statut des Beirates für Senioren und Seniorinnen seine Zustimmung erteilen. 2) A 5 – 1570/12-141 Änderung der Voraussetzungen für den Bezug des persönlichen Budgets gemäß § 22a Stmk. BHG; Petition an den Landesgesetzgeber Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Stadt Graz soll an den Landesgesetzgeber mit dem Anliegen herantreten, dass die Voraussetzungen für den Bezug des persönlichen Budgets gemäß § 22a Stmk. BHG im Sinne der angeschlossenen Stellungnahmen des Beirates für Menschen mit Behinderung und der Antidiskriminierungsstelle des Landes überprüft werden. 3) A 6 – 039708/2012-0008 Frühe Sprachförderung von Kindern in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Graz für den Zeitraum: 1.1.2013 bis 30.6.2013, Fipos 1.24000.728020 Gesamtaufwand maximal: € 500.100,- Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche, Familien und Sport stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Aufwandsgenehmigung mit einem Gesamtaufwand von € 500.100,- zu Lasten der Fipos 1.24000.728020 wird erteilt. 4) A 8 – 18345/06-64, 65 Universalmuseum Joanneum GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Die Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch und StR. Michael Grossmann werden ermächtigt, im Wege eines Umlaufbeschlusses insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Führung und Betrieb des Grazer Künstlerhauses durch den Kunstverein MEDIENTURM – Verein zur Förderung medialer Aspekte in der Gegenwartskunst 2. Aufsichts- und Führungsdienst, Änderung der Gesellschafterweisung. 5) A 8 – 46231/2011-131 Kulturamt und Amt für Jugend und Familie, TU Graz – Kinderbetreuung, Kreditansatz- und Eckwertverschiebung in Höhe von € 369.500,- in der OG 2012 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der OG 2012 werden die Fiposse 1.24010.755100 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Tarifgleichstellung“ um € 312.500,- 1.24000.754000 „Lfd. Transferz. an sonst. Träger d. öffentl. Rechts“ SK 001 – „Verschiedene“ um € 28.500,- 1.24010.754000 „Lfd. Transferz. an sonst. Träger d. öffentl. Rechts“ SK 001 – „Verschiedene“ um € 28.500,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.28000.754000 „Lfd. Transferz. an sonst. Träger d. öffentl. Rechts“ SK 001 – „Verschiedene Universitäts- förderungen“ um € 369.000,- gekürzt. 7) A 8/4 – 11410/2012 Immobilientransaktion Stadt Graz – GBG, Gebäude- und Baumanagement GmbH flächengleicher Tausch einer Teilfläche der GBG Liegenschaft, Gdst.Nr. 1/1, EZ 3024, KG Webling im Ausmaß von ca. 21.470 m2 gegen den geschützten Landschaftsteil Bründlteiche; Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idgF. LGBl.Nr. 42/201, beschließen: Die Stadt Graz macht ihr im Punkt IX. des Einbringungsvertrages vom 15.12.2033 eingeräumtes Vorkaufsrecht hinsichtlich einer Teilfläche des Gdst.Nr. 1/1, EZ 3024, KG Webling im Ausmaß von ca. 21.470 m2 im Sinne des beiliegenden Planes vom 24.10.2012 nicht geltend. 14) A 23-018922/2004-0068 Grazer Feinstaub-Förderungspaket: Verlängerung der Richtlinie für die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten GR-Sitzung am 8.11.2012 Der Gemeindeumweltausschuss, der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: 1.) Die Verlängerung der Richtlinie für die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage als Maßnahme zur Reduktion von Feinstaub und anderen Luftschadstoffen wird genehmigt. 2.) Die Richtlinie ist ab dem Datum des Gemeinderatsbeschlusses bis zum 31.12.2013 gültig. 3.) Die Bedeckung von Euro 100.000,- im VA 2013 erfolgt wie bisher auf der genehmigten Fipos 1.52200.775000 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen“, DR 23102, gemäß GR-Beschluss GZ: A 23-018922/2004/0054 bzw. A 8-46229/2011-4 vom 19.1.2012, in der Anordnungsbefugnis des Umweltamtes aus der Feinstaubfonds-Rücklage. Die Mittel stehen bis drei Monate über den Geltungszeitraum der FörderungsRL zur Verfügung. 15) GGZ – 26714/2009 Parkplatzgebühren Geriatrische Gesundheitszentren Der Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Erhöhung der Gebühren für die Parkplatzbenützung mit Wirksamkeit 1.1.2013, wie nachfolgend angeführt, beschließen: Parkplätze in Tiefgaragen: netto USt. gesamt MitarbeiterInnen der GGZ monatlich € 25.00 € 5.00 € 30,00 FremdmieterInnen monatlich € 79,17 € 15.83 € 95,00 Einfahrtsberechtigung Samstag/ Sonntag/FT im genehmigten Einzel- fall pro Tag € 2,50 € 0,50 € 3,00 Parkplätze auf genehmigten Freiflächen der GGZ: Mitarbeiterinnen der GGZ monatlich € 16,67 € 3,33 € 20,00 FremdmieterInnen monatlich € 45,83 € 9,17 € 55,00 Einfahrtsberechtigung Samstag/ Sonntag/ FT im genehmigten Einzel fall pro Tag € 2,50 € 0,50 € 3,00 Parkplätze für BesucherInnen der GGZ am Dorothee-Sölle-Weg pro Stunde € 2,00 € 0,20 € 1,20 Tageshöchst- satz € 6,67 € 1,33 € 8,00 16) GGZ – 75145/2004 Neufestsetzung der Gebühren für Personalessen und Menü für Externe bzw. Synergiepartner Der Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Erhöhung der Gebühren für Personalessen und Menü für Externe bzw. Synergiepartner mit Wirksamkeit 1.1.2013, wie in diesem Bericht angeführt, beschließen. NT 20) Präs. 13068/2003-5 Landessportrat 7. Funktionsperiode 2013 – 2017; Vertretung der Stadt Graz Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: In den Landessportrat, 7. Funktionsperiode 2013 bis 2017, werden als Vertretung der Stadt Graz Herr Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg als ordentliches Mitglied und Herr Mag. Gerhard Peinhaupt, Abteilungsvorstand des Sportamtes, als Ersatzmitglied entsandt. NT 21) A 8 – 46231/2011-124 Eckwertbudgets 2012 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen – Nachtrag zur 2. Etappe haushaltsplanmäßige Vorsorge Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: 1. In der OG 2012 werden folgende Fiposse erhöht: 1.52300.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 65.000,- 1.84900.728100 „Entgelte für sonstige Leistungen, Schulbereich“ um € 184.200,- Zur Bedeckung wird die Fipos 2.98100.298002 „Rücklagen, Entnahme Ausgleichsrücklage“ um € 249.200,- erhöht. 2. Die Eckwerte der genannten Abteilungen werden jeweils zu Lasten der jeweiligen Sparbücher wie folgt erhöht: Abteilung Wert alt Wert neu Umweltamt 1.954.600 2.019,600 Stadtschulamt 17.041.600 17.225.800 NT 22) A 8 – 46229/2011-46 Stadtschulamt VS Murfeld - Erweiterung 1. BA Projektgenehmigung über € 700.000,- in der OG 2012/2013 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: In der OG 2012-2013 wird die Projektgenehmigung „VS Murfeld - Erweiterung 1. BA“ von € 700.000,- (Fipos 1.21100.775100) Projekt Ges.Kost. RZ MB 2012 MB 2013 VS Murfeld - Erweiterung 700.000 2010-2013 0 700.000 beschlossen. Die Tagesordnungspunkte 1), 2), 5), 14), NT 20) und NT 22) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 3), 4), 7), 15), 16) und NT 21) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GR.in Binder 6) MD – 049119/2012 A 8 – 46229/2011-47 IRK – Internationale Interreligiöse Konferenz Graz 2013 1. Projektgenehmigung und Fördervereinbarung zwischen der Stadt Graz und dem Afro-Asiatischen Institut Graz für die Jahre 2012, 2013 in der Höhe von € 250.000,00 2. Kreditansatzverschiebung von € 100.000,- und Ausgabeneinsparung von € 150.000,- in der AOG 2012 GR.in Binder: Ich danke für die Zuweisung als Berichterstatterin für ein sehr interessantes Stück. Es geht um die internationale Interreligiöse Konferenz in Graz 2013. Auf Wunsch des Interreligiösen Beirates der Stadt Graz wird vom 17.7. bis 20.7.2013 in Graz eine internationale Interreligiöse Konferenz zum friedlichen Zusammenleben der Religionen in Europa stattfinden. Dafür hat die Stadt Graz mit dem Afro-Asiatischen Institut einen Vertrag abgeschlossen, das Afro-Asiatische Institut wird diese Konferenz vorbereiten. In dieser Konferenz sollen alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften vertreten sein, und Ziel dieser Konferenz soll eine gemeinsame konsensual ausgearbeitete Grazer Erklärung zum friedlichen Zusammenleben der Religionen entwickelt werden. Was den Projektrahmen betrifft, so soll diese Konferenz im Zentrum von Graz stattfinden, nämlich im Kunsthaus Graz, und gleichzeitig werden aber im Rathaus die Räumlichkeiten für Konferenzen und Seminare angeboten sozusagen als Klammer zwischen beiden Murufern links und rechts. Der Konferenzrahmen schaut so aus, dass es einen festlichen Eröffnungsabend im Minoritensaal geben wird, dass es dann drei Arbeitstage dieser Konferenz geben wird und dann eine feierliche Abschlussveranstaltung; der Kulturrahmen oder der kulturelle Rahmen dieser Konferenz wird auch von European Choir Games gestaltet werden. Was ich mir aber erlaube zu diesem Stück, das sowohl im Integrationsausschuss als auch im Finanzausschuss diskutiert und auch dann in beiden Ausschüssen einstimmig angenommen wurde, einige Bemerkungen hinzuzufügen. Es ist sehr erfreulich, dass hier der Interreligiöse Beirat sehr ernst genommen wird, das ist ja eine Empfehlung des Interkulturellen Beirates und ich würde mir wünschen, dass aber Empfehlungen anderer Beiräte auch mindestens so ernst genommen werden. Zum Beispiel Empfehlungen vom Frauenrat, etwa für die nächste Zeit auch wieder einen Fünf-Jahres-Vertrag zu bekommen oder eben auch andere Beiräte, die immer wieder sehr qualifizierte Vorschläge machen. Das würde ich mir schon sehr wünschen, denn diese Interreligiöse Konferenz kostet immerhin das Kleingeld von 250.000 Euro. Was die Erklärung für Graz betrifft, so wäre es ganz wichtig, hier auch auf Nachhaltigkeit zu achten. Wir haben viele Erklärungen schon, die eigentlich zahnlos geblieben sind. Wenn aber jetzt diese Interreligiöse Konferenz den Auftrag hat, eine Erklärung von Graz auszuarbeiten und wie es im Papier hier drinnen festgehalten ist im Stück, dass diese Erklärung natürlich auch europaweit Geltung haben sollte, dann wünsche ich mir schon auch oder erlaube ich mir den Hinweis, dass hier in dieser Erklärung möglichst auch konkrete Empfehlungen, etwa zum Beispiel für Kommunen, für die Stadt Graz ausgearbeitet werden und dass diese Empfehlungen auch sozusagen konkrete Handlungsanleitungen darstellen sollen und dass diese Handlungen, die eine Kommune dann setzen soll, auch wiederum evaluiert beziehungsweise berichtet werden. Diese 250.000 Euro sind kein Pappenstiel, ich wünsche dem künftigen Gemeinderat, dass das Füllhorn, das finanzielle, auch großzügiger verteilt wird auf andere Anliegen, zum Beispiel, was den Herrn Bürgermeister betrifft, auf eine finanzielle Aufwertung auch des Integrationsreferates, nur als ein Beispiel genannt, das würde der Stadt Graz gut ankommen. Bevor ich den Antrag stelle, möchte ich mich noch bedanken, und zwar habe ich ja früher gesagt, es ist im Integrationsausschuss und im Finanzausschuss diskutiert worden das Stück, ich möchte mich hier als Vorsitzende des Integrationsausschusses herzlich bedanken; nicht herzlich, aus ganzem Herzen bedanken bei all jenen Kolleginnen und Kollegen, die regelmäßig im Integrationsausschuss mitgearbeitet haben, die den Integrationsausschuss mit vielen interessanten spannenden Fragen und Beiträgen erfüllt haben und ich möchte mich hier auch nicht nur bei diesen KollegInnen bedanken, sondern auch bei Brigitte Köksal und ihrem Team, das sehr viel Arbeit für den Integrationsausschuss geleistet hat (Applaus Grüne). Und zum Schluss bleibt mir noch der Wunsch, dass dieses Stück angenommen wird. Dankeschön (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Integration, Menschenrechte und internationale Beziehungen und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 8/2012 und mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Die Veranstaltung der Internationalen Interreligiösen Konferenz Graz 2013 soll wie im Motivenbericht ausgeführt in Kooperation mit dem Integrationsreferat der Stadt Graz und dem Afro-Asiatischen Institut Graz durchgeführt werden. 2. Für die Durchführung der IRK – der Internationalen Interreligiösen Konferenz Graz 2013 wird der Abschluss der beiliegenden Fördervereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses bildet, genehmigt und die Projektgenehmigung über € 250.000,- (davon 2012 € 100,000,- und 2013 € 150.000,-) erteilt. 3. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt gemäß der beiliegenden Fördervereinbarung auf das Konto des Afro-Asiatischen Instituts, Leechgasse 2, 8010 Graz (Steiermärkische Bank, Blz. 20815, Kontonummer 02700900844, BIC: STSPATZ2G, IBAN: AT692081502700900844), wobei 40% der Fördersumme (€ 100.000,00) werden am 15. November 2012, 40% der Fördersumme (€ 100.000,00) werden am 31. Jänner 2013, 20% der Fördersumme (€ 50.000,00) werden am 11. Juli 2013 ausbezahlt. 4. Für den gewährten Förderungsbeitrag verpflichtet sich das Afro-Asiatische Institut Graz, die Punkte der Fördervereinbarung bzw. die Bestimmungen der Subventionsordnung der Stadt Graz einzuhalten sowie die widmungsgemäße Verwendung nachzuweisen. 5. In der AOG des Voranschlages 2012 wird die neue Fipos 5.39000.757100 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck, Interreligiöse Konferenz“ (Anordnungsbefugnis: MD) mit € 100,000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 6.39000.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. Weiters werden die Fiposse 5.06100.7770002 Kap: „Transferz. an priv. Org. ohne Erwerbszweck“ und 6.06100.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 250.000,- gekürzt. GR. Mag. Sippel: Herr Bürgermeister, werte Frau Antragstellerin! Also den Wunsch können wir erfüllen, dass das angenommen wird. Ich möchte aber schon auch dazu was sagen. Ich habe das im Ausschuss gemacht, es ist dort einstimmig gewesen, aber man soll sich schon vor Augen halten, dass 250.000 Euro für eine dreitägige Interkulturelle Konferenz kein Pappenstiel ist, also das ist, „gesalzen“, auf gut Deutsch gesagt, und es ist schon so, dass es auch ungewöhnlich ist, dass die öffentliche Hand, in dem Fall die Stadt Graz, da wirklich alles zahlt bis zum Kaffee für die Teilnehmer, Reisekosten, Hotelkosten etc. und da habe ich im Ausschuss gesagt und ich wiederhole es hier, dass es der Stadt gut daran gelegen wäre, die Verantwortlichen gut daran täten, auch an die Religionsgemeinschaften, in deren Interesse diese Konferenz auch ist, heranzutreten und sie auch aufzufordern, auch einen Teil dieser Kosten zu tragen, weil ich glaube, viele Kirchen und auch Religionsgemeinschaften, Glaubensgemeinschaften nagen nicht unbedingt am Hungertuch, man denke hier an die katholische Kirche, man denke aber hier auch an die muslimischen Gemeinden, die sich ja auch zwei Moscheen in dieser Stadt leisten können. Also ich glaube, dass da sicher auch das Ganze auf offene Ohren stoßen wird, wenn hier die Stadt Graz an die betreffenden Religionsgemeinschaften herantreten, hier auch einen großen Teil, umso größer, umso besser, sage ich einmal, auch für diese Interkulturelle Konferenz zu leisten. In diesem Sinne und mit diesem Anliegen stimmen wir diesem Stück zu, aber ich bitte wirklich die Verantwortlichen, das auch zu tun (Applaus FPÖ). GR. Grosz: Ich brauche jetzt nicht meine Unterstützung für die Interreligiöse Konferenz besonders hervorkehren oder meinen Glauben in den Mittelpunkt stellen oder hier irgendeinen Beweis antreten, aber wir werden dem natürlich nicht zustimmen, ist ja bitteschön ein Irrsinn. Wenn man sich die Kostenaufstellung hinten einmal durchsieht, Reisekosten in der Höhe von 55.700 Euro, für internationale Reisekosten werden für 60 Personen 36.000 Euro ausgegeben, europäische Reisekosten 15.000 Euro und die nationale Anreise von 30 Personen ist uns 4.500 Euro wert. Dass wir in Graz sogenannte Stargäste bei dieser Konferenz haben, die kommen offenbar alle nicht gratis, weil da sind Honorare für diese Stargäste, zwei Stück sind es, 10.000 Euro vereinbart. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hoher Gemeinderat, liebe Freunde von der Österreichischen Volkspartei, nicht eine Interreligiöse Konferenz oder einen Interreligiösen Dialog veranstalten, hunderte in Graz von mir, aus von jeder Glaubengemeinschaft eine, holen wir hervorragende Theologen von der Lateral-Universität nach Graz, die können hier philibustern stundenlang, alles kein Problem, ich horche mir auch solche Konferenzen, vor allem wenn sie einen tieferen Sinn haben und auch einen intellektuellen Wert, auch gerne an, weil man kann ja dort was lernen, aber dass die Stadt Graz in der Höhe von 250.000 Euro für die gesamte Konferenz aufkommt und diese Konferenz aber nicht auf Selbstkostenbasis stattfindet, sondern jeder geladen ist. Wenn ich nach Alpbach fahren will zum Forum Alpbach, obwohl ich vom dortigen Präsidenten Lanner Jahr für Jahr zum Beispiel vom Gesundheitsforum Alpbach Jahr für Jahr eingeladen werde, habe ich dort meinen Unkostenbeitrag zu zahlen und zwar einen Beitrag für die Teilnahme und meine Hotelkosten selbst zu zahlen. Aber dass wir um 250.000 Euro bis hin zu Kaffeepausen, 6.300 Euro sind für die Kaffeepausen budgetiert, für den Eröffnungsempfang 4.400 Euro, für die Mittagsbuffets 6.750 Euro und für das Abendessen 6.750 Euro bis hin zur Übernahme der Hotelkosten in der Höhe von 40.560 Euro aufkommen, da frage ich mich, wo ist der Mehrwert für uns und ich ersuche daher, dass man selbstverständlich diese Konferenz in Graz durchführen soll, ich lasse mich jetzt sicher nicht vom Herrn Bürgermeister der Kleinkariertheit vielleicht noch nachträglich beurteilen, ja seien Sie nicht so, ich weiß ja jetzt schon, was für Worte kommen, seien Sie doch nicht so kleinkariert, wenn man so etwas nach Graz bringen will, muss man auch dafür etwas zahlen, das kenne ich schon. Nur ich erinnere Sie noch einmal, diese Stadt hat 1.056.000.000 Euro Schulden, und zwar 200 Millionen Euro nicht eingelöste Haftungen und zwei Milliarden Euro, die wir für künftige Pensionszahlungen aufzuwenden haben und Gebühren und Abgaben, die jährlich steigen, weil es einen Automatismus in diesem Gemeinderat gibt und dann geht man da so lässig mit 250.000 Euro en passant geht man vorbei. Die Berichterstatterin, die Frau Kollegin Binder hat bereits sehr kritisch darauf hingewiesen. Ja zu einer Unterstützung der Stadt Graz zu einer internationalen Interreligiösen Konferenz, ja, aber bitteschön auf Selbstkostenbasis, dann sollen es die großen monotheistischen Glaubengemeinschaften in Graz organisieren, die drei großen, die wir ja durchaus in Graz haben, sollen sie das organisieren, dann gibt es einen Förderbeitrag der Stadt Graz, weil wir uns geehrt fühlen, wenn diese Gruppen und diese hochgeschätzten Persönlichkeiten in die Stadt kommen, aber Entschuldigen Sie, deren Toilette zahlen wir aber nicht und Schminkkosten übernimmt die Stadt auch nicht. Und was mir besonders aufstößt, ist, dass man für Ehrengäste und sogenannte Stargäste mittlerweile auch noch Honorare zahlen, wir sind ja nicht bei Lugners Opernball, sehr geehrte Damen und Herren, wo man sich die Stargäste zahlt. Wir werden dem nicht zustimmen, höchstens es gibt eine Abänderung dieses Stückes, wo wir den Förderbeitrag drastisch reduzieren, dann gehen wir auch mit auf ein vernünftiges Maß, es geht jetzt nicht um Populismus, auch nicht um Religionshetze oder sonst was, lassen wir das einmal alles beiseite, auch dieses gegenseitige Hickhack und diese Schlagwörter, die man sich auch im Wahlkampf wieder an den Kopf wirft, Sie sind ja gegen den Interreligiösen Dialog, lassen wir das beiseite. Aber diskutieren wir wirklich über die Kosten, die aus meiner Sicht viel zu hoch ist und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dieser Stadt bereits genug gezahlt haben. GR. Rajakovics: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tut mir leid, dass der Gerald Grosz nicht zustimmt. Danke auch Sigi Binder für die Berichterstattung, auch für das Lob an die Brigitte Köksal und auch auf den Hinweis, dass wir tatsächlich im Integrationsreferat mit zwei Damen, die das Integrationsreferat leiten, Enormes auf die Füße stellen, was durchaus mehr als nur immer wieder erwähnt gehört und wo man aber auch dazusagen muss, dass gerade auch die Brigitte Köksal schaut, dass das Geld, das wir vielleicht nicht in ständige Personalkosten in ihrem Referat stecken, in sehr gute Veranstaltungen stecken, die letztlich zum Zusammenleben und zum friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt dienen. Erstens einmal, ganz wichtig, diese Konferenz soll mit einem Protokoll enden, das natürlich auch dann mit Leben erfüllt wird in einem EU-Projekt, das auch mit Partnerstädten diese Vorschläge dann entsprechend mit Leben erfüllt in den einzelnen Städten. Zweitens, wir geben, Gerald Grosz, zirka einen Euro pro Grazerin und Grazer aus für eine Konferenz, die in einen Bereich hineindiskutiert und versucht, zu Lösungen zu kommen, die wir jeden Tag in der Schule, im Kindergarten und überall erleben, zu ganz banalen Fragen klare Antworten zu geben, wie funktioniert das gemeinsame Feiern in einer Schule, das kann sein. Natürlich wird jede Religionsgemeinschaft für sich Antworten dazu haben, wir wollen aber gemeinsame Antworten haben und wir wollen verbindliche Antworten haben, auf die wir und letztlich, das ist das Ziel der Konferenz, auf die sich die Städte in Europa stützen können. Wir sind jetzt immerhin auch schon seit sechs Jahren in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus und dort nicht nur Mitglied, sondern auch im Vorstand. Wir haben zuletzt, und das ist schon auch eine Auszeichnung, die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, in Graz zu Gast gehabt, nur in Graz zu Gast gehabt deshalb, weil Graz Menschenrechtsstadt ist und weil wir sehr viele Projekte in Graz auch schon auf die Füße gestellt haben, die Vorzeigeprojekte sind und die in ganz Europa auch abgekupfert werden und die auch verwendet werden (Applaus ÖVP). Abgekupfert ist der falsche Ausdruck, aber die in Europa gesehen werden und die wirklich auch ganz Europa aufhorchen haben lassen und nach Graz blicken haben lassen. Insofern ist diese Konferenz auf der einen Seite eine Konferenz, die klare Bedingungen für das Zusammenleben für ganz Europa diskutieren wird, es ist eine Konferenz, wo auch Leute kommen und es ist 20 Jahre nach einer ähnlichen Konferenz in Chicago. Auch selbstverständlich auch Leute kommen werden, die international von hohem Ansehen sind, wie auch zum Beispiel Klaus Küng, die auch etwas kosten, es ist so, dass manche, und ich kann mich noch erinnern an einen Vortragsvorschlag, Hugo Portisch für eine Stunde Referat, ich weiß nicht mehr genau, das ist noch zur Zeit des Schillings gewesen, der Vorschlag von Hugo Portisch für eine Stunde Referat 52.000 Schilling. Das ist halt einmal so, dass Leute, die sich besonders gut auskennen, auch Honorare beziehen könnten und das sage ich jetzt auch zum Kollegen Sippel, das ist ein Rahmen den wir heute beschließen und selbstverständlich wird auch herangetreten an die Referenten, es wird herangetreten an die Religionsgemeinschaften, nach Möglichkeit auf der einen Seite Kosten zu übernehmen. In Wirklichkeit wird ein Großteil der Referenten ja gar nicht in Hotels dann schlafen müssen. Nur müssen wir es heute budgetieren, weil wir nicht genau wissen, wie viele schlafen im Bischöflichen Palais und, und, und, sind also bei den Religionsgemeinschaften sowieso selbst untergebracht. Und ich glaube, dass ein Euro pro Grazer Bürger, nicht einmal ein Euro pro Bürger, den wir aufwenden für ein friedliches Zusammenleben und für klare Vorschläge, wie das funktionieren kann zwischen den Religionsgemeinschaften, wo uns alle Zukunftsforscher darauf hinweisen, dass es nur zwei Gründe für einen dritten Weltkrieg geben wird, das ist die Auseinandersetzung der Religionen untereinander und der Kampf um Wasser, und zum Ersten können wir, und ich bin überzeugt davon, einen Beitrag leisten mit dieser Konferenz und deshalb kostet sie auch was. 80 Cent pro Grazer, und ich glaube, dass das sehr gut angelegt ist, weil letztlich auch von diesen 80 Cent wieder mindestens 50 % bei unserer eigenen Hotellerie, Gastronomie etc. verbleiben. Ich glaube, das ist es allemal wert und ich danke für die breite Zustimmung (Applaus ÖVP). GR.in Binder: Wir erinnern uns an die Mohammed-Karikaturen vor Jahren eines dänischen Journalisten und das hat ja hohe Wellen geschlagen und da ist es in Graz zum Beispiel schon gelungen durch diesen Interreligiösen Beirat, hier die muslimischen Gemeinschaften hier eigentlich sehr kritisch, aber ruhig darauf reagiert haben. Also der Interreligiöse Beirat hat schon seine wichtige Funktion. Aber auch der Sippel hat Recht und der Herr Grosz, es ist wahnsinnig viel Geld und es ist im Finanzausschuss die Information gegeben worden und auch im Integrationsausschuss, dass diese 250.000 Euro wahrscheinlich eh unterschritten werden. Ja, was ist es jetzt? Kostet es 250.000 Euro oder kostet es nicht 250.000 Euro? Wenn irgendein Verein um Subvention ansucht, dann muss dieser Verein einen ganz klaren Finanzplan dazulegen, der muss halten, da kann der Verein auch nicht sagen, na ja maximal 70.000, aber es wird wahrscheinlich eh weniger kosten. Also hier ist die Kritik insofern schon auch berechtigt, dass der Finanzplan so in einzelnen Passagen sicherlich eigenartig anmutet, aber mit den Religionsgemeinschaften ist das Gespräch ja schon geführt worden, hat eh der Kollege Rajakovics auch ausgeführt und die werden einiges auch finanziell mittragen. Insofern noch einmal, einen Hinweis noch, 2014 wird es ein großes Menschenrechtsfestival in Graz geben und da wäre es zum Beispiel auch wunderbar, wenn dieses Festival auch sehr gut finanziell dotiert sein wird, dass es wirklich auch ein Festival sein kann und den Namen auch verdient. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat! Wir haben im nächsten Jahr eine ganz besondere Veranstaltung, weil nicht nur alle Religionsgemeinschaften eingeladen werden nach Graz, um nach 20 Jahren nach Chicago wieder einmal ein klares Dokument zu verfassen, sondern weil die gesamte Jugend Europas, was die Chöre anbelangt, auch nach Graz kommt. Und ich freue mich über dieses Treffen, weil es wird einen Wettbewerb der jungen Chormitglieder Europas in Graz geben, wo sie sich in spirituellen Songs messen, wenn ich so sagen darf. Sie wissen, die ganzen Chöre brauchen ihre Wettbewerbe und es wird die Jugend da sein, sie werden Gospel-Songs vortragen, viele, viele religiöse Lieder und sie werden einen Wettbewerb haben und an einem dieser Tage wird parallel dazu auch das Zusammentreffen mit hohen Persönlichkeiten aller Weltreligionen stattfinden und darüber hinaus werden auch sehr, sehr viele Universitätsprofessoren eingeladen werden. Wir machen das nicht schlecht vorbereitet, sondern wir sind in den Interreligiösen Beirat hineingegangen mit diesem Vorschlag und haben einmal die Bitte geäußert, ob das Sinn macht. Alle Religionsgemeinschaften von Graz, die im Interreligiösen Beirat vertreten sind, haben gesagt, ja wir werden mithelfen. Und Sie haben, wenn ich so sagen darf, auch selbst jetzt dafür gesorgt, dass es einen finanziellen Rahmenplan gibt, wir hoffen auch, dass wir den unterschreiten werden, das wäre eine Maximalsumme, die wir heute beschließen und ich sage Ihnen ganz, ganz ehrlich, 20 Jahre nachdem Küng dieses erste große Dokument eines friedlichen Miteinanders der Religionen herausgegeben hat, wird die Weltöffentlichkeit auch wieder einmal nach Graz schauen. Und wir haben uns ein wichtiges Thema vorgenommen, das Thema lautet, wie kann der Frieden in europäischen Städten in punkto interreligiöser Dialog gesichert bleiben oder was können wir zur Verbesserung noch tun? Also ich denke, wir sollten sehr stolz auf diese Veranstaltung sein, im Jahr darauf gibt es wieder eine Veranstaltung zum Thema Menschenrechte, wie wir gehört haben, und im Jahr 2017 haben wir dann ebenfalls die Chance, als Menschenrechtsstadt gemeinsam mit Schladming ein tolles Zeichen in der Welt abzugeben, da wird es die Special Olympics, die Winterspiele, in Graz geben, alle Schibewerbe werden in Schladming sein, alle Eisbewerbe wird es in Graz geben. Das heißt, in den nächsten Jahren wird das Thema Menschenrechtsstadt Graz mit Leben erfüllt sein (Applaus ÖVP). GR.in Binder: Danke, dass ich mich noch einmal zu Wort melden darf. Ja, wir haben das jetzt gewürdigt, dass dieser Interreligiöse Dialog wichtig ist zu einem friedlichen Zusammenleben, aber wir dürfen nicht bitte glauben, dass nur dieser Dialog und dieses Papier dann dieses friedliche Zusammenleben gewährleistet. Solange die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter aufgeht, die Elke Kahr weist immer wieder darauf hin, dass wir mehr und mehr Wohnungsnot haben, solange junge Menschen keinen Job bekommen und, und, und solange wir diese Aufgabe nicht lösen können, das können wir in der Kommune alleine nicht, das ist uns ja eh allen klar, solange wird es Spannungen geben und solange wird es auch Kriege geben und da werden uns die Religionen nicht retten davor, das wollte ich nur noch kurz sagen, um das nicht auch überzubewerten. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (47 : 3). Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 9) A 14-018405/2012/21 16.15.0 Straßganger Straße – Ankerstraße „GreenCityGraz“ XVI. Bez., KG Webling GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Ich darf heute den Bebauungsplan 16.15.0 Straßganger Straße – Ankerstraße unter dem Titel GreenCityGraz in der KG Webling vortragen und darstellen. Es geht hier darum, dass wir nach Durchführung eines städtebaulichen Gutachterverfahrens folgende Zielsetzungen, und die möchte ich jetzt punktweise ganz kurz darlegen, hier im vorliegenden Bebauungsplan als Zielsetzung vorangestellt haben. Ein wichtiger Aspekt war der Bebauungsgrad, möglichst geringer Bebauungsgrad, um großzügige Freiflächen zu ermöglichen. Eine offene Bebauungsweise, die Beachtung der Schallemissionen aus den benachbarten Gewerbebetrieben, die Geschoßanzahl, hier war es ein wesentliches Kriterium einer sehr kompakten urbanen Bebauung die Höhenakzentuierung, also die vertikale Entwicklung in Richtung Quartierzentrum zugunsten eines vergrößerten Freiraumes. Die innere Erschließung des Planungsgebietes erfolgt durch die Hauptzufahrt und durch die Tiefgaragenzufahrt aus der Straßganger Straße. Es war aber auch wichtig, den nachhaltigen Verkehr im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer mit entsprechender Durchwegung zu fördern, eine möglichste Berücksichtigung der Zielsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Webling und des grünen Netzes, dann die Schaffung einer öffentlich nutzbaren Westquerverbindung oder Westost-Verbindung für Fußgänger von der Straßganger Straße zum Naherholungsgebiet Buchkogel – Martinhofstraße. Die Schaffung einer öffentlich nutzbaren Nordsüd-Verbindung für Fußgänger und Radfahrer sowie die Grüngestaltung, da wurde besonderes Augenmerk auf die Planung der Außenanlagen gelegt und zwar im Hinblick auf eine Freiraumgestaltung in hoher Qualität, und die Freiflächen sind intensiv zu begrünen. Ganz kurz zum Verfahren, das Verfahren wurde gestartet, wenn ich das so sagen darf, mit dem Auflagebeschluss vom 13. Juni 2012. Es hat dann eine öffentliche Informationsveranstaltung am 3.9.2012 gegeben. Ich komme jetzt zu den wesentlichen Kritikpunkten, die dort durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hier uns mitgeteilt wurde, beziehungsweise auch öffentlich diskutiert wurde und wird. In der Diskussion mit den betroffenen BürgerInnen wurden die Themen fließender und ruhender Individualverkehr, insbesondere auch die Bebauungsweise und die Geschoßanzahl sowie der öffentliche Verkehr eingehend diskutiert (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Während der Auflagefrist langten 14 Einwendungen, davon 13 private und 2 öffentliche Einwendungen, ein. Bezüglich der Einwendungserledigung ganz kurz zum Verordnungstext und zum Planwerk. Hier wurden in Ergänzung die Fahrradabstellplätze gemäß dem Steiermärkischen Baugesetz abgeändert, es wurden nachträgliche Teilungen des gesamten Planungsgebietes, die also hier zulässig sind, hier mit den objektbezogenen Nutzungsabgrenzungen festgehalten und es wurde auch festgehalten, dass es hier in Ergänzung zum § 8 des Verordnungstextes auch um eine Abtretungsverpflichtung für einen Gehsteig in der Ankerstraße gibt. Dadurch haben sich natürlich auch die Darstellungen im Planwerk geändert, im Bereich der Ankerstraße wird der notwendige Grundstücksbedarf für eine Verbreiterung des bestehenden Gehweges planlich berücksichtigt, es wird der nördliche Besucherparkplatz nach Osten zur bestehenden Waschanlage, die ja hier im Norden angrenzt, verlegt und die Erschließung des Besucherparkplatzes über eine innere Zufahrt, Gemeindestraße, direkt vom neu geplanten Kreisverkehr. Dann wurde lagerichtige Fixierung der öffentlichen Rad- und Fußwege beziehungsweise der Gemeindestraße im Planwerk genau fixiert, das waren die wesentlichen Änderungen in Bezug auf den Auflagebeschluss. Vielleicht ganz kurz zu den bestehenden Rechts- und Planungsgrundlagen. Hier darf ich nur punktweise nennen die Baulandzonierung, also den Deckplan 1, den Deckplan 2 für die Beschränkungszone für feste Brennstoffe, dann ganz wesentlich auch der Deckplan 3, hier geht es um die Überflutungs- beziehungsweise um die Oberflächenentwässerung, dann die Karte 2, der Verkehrslärmkataster, sowie das räumliche Leitbild. Im gesamten Planwerk wurde eben berücksichtigt, und das war eben das wesentliche Ergebnis des städtebaulichen Gutachterverfahrens, dass wir mit diesem Projekt einmal ein Zeichen setzen wollten, im urbanen Bereich durchaus neben den üblichen Verbauungssituationen in zwei- und dreigeschossiger Art und Weise auch eine vertikale Entwicklung zuzulassen, es ist also so, dass tatsächlich aufgrund der vorhandenen Bebauungsdichte hier vertikal entwickelt wurde, aber, und das darf ich hier ausdrücklich betonen, zugunsten des Freiraumes und der Freiflächen. Über den Mobilitätsvertrag wird dann im Anschluss noch gesprochen werden. Es hat eine sehr ausführliche Diskussion auch im Ausschuss gegeben. Es sind auch die Beschwerden beziehungsweise die Anliegen der Bevölkerung im Ausschuss beziehungsweise im Bürgerbeteiligungsprojekt „Mehr Zeit für Graz“ ausgiebig diskutiert worden. Ich darf hier mitteilen, dass wir mehrheitlich zum Entschluss gekommen sind, diesen Bebauungsplan zu beschließen. Der Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle erstens den 16.15.0 Bebauungsplan Straßganger Straße – Ankerstraße unter der Bezeichnung „GreenCityGraz“ bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen beschließen. Ich ersuche um Diskussion und Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. den 16.15.0 Bebauungsplan Straßganger Straße – Ankerstraße „GreenCityGraz“ bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen beschließen. Berichterstatterin: Bgm.-Stv.in Rücker 8) A 10/8 – 2227/2012-13 Mobilitätsvertrag GreenCityGraz Bebauungsplan 16.15.0 Straßganger Straße - Ankerstraße Bgm.-Stv.in Rücker: Werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, werte Stadtregierung, herzlich willkommen, hauptsächlich, nehme ich an, Anrainer und Anrainerinnen dieses Bebauungsplanes, um den es hier geht. Ich möchte dieses Stück deswegen berichten, weil in diesem Bebauungsplan besonders bei den Einwendungen ja auch eine große Sorge zum Ausdruck gebracht wurde, was die verkehrliche Situation anbelangt. Diese Sorge wurde zu Recht eingebracht, weil wir ja in diesem Gebiet schon jetzt eine hohe Verkehrsbelastung haben. Wir sind deswegen sehr ernsthaft auf diese Anliegen eingegangen und der Mobilitätsvertrag, der zu diesem Stück gehört, ist, denke ich mir, doch eine Vorgangsweise, die ganz massiv in die Richtung steuert, dass wir dort von vorneherein für die Neusiedler und Neusiedlerinnen, die dort wohnen werden, das Angebot so optimal wie möglich gestalten, dass sie so früh wie möglich beziehungsweise so wenig wie möglich, also so früh wie möglich aufs Auto verzichten, wenn es nicht notwendig ist, beziehungsweise es so wenig wie möglich nutzen müssen, weil ich denke, da sind wir uns alle einig, die Verkehrsbelastung im Westen ist groß genug. Andererseits liegt dieses Bebauungsplangebiet in einer Region, die jetzt verkehrlich erschlossen ist, in Zukunft mit Straßenbahn noch besser erschlossen wird und deswegen werden wir, wenn wir in der Stadt mehr Menschen haben, solche Bebauungspläne forcierter betreiben müssen als an Enden und Ecken, wo überhaupt noch keine Erschließung da ist. Warum haben wir einen Mobilitätsvertrag gemacht? Wir mussten einen Vertrag errichten, der privatrechtlich stattfindet zwischen den Errichtern dort und der Stadt Graz, weil es weder im Baugesetz noch in sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen leider bis jetzt die Vorkehrung gibt, um hier generell so vorzugehen, dass man bei Bebauungsplänen Mobilitätsverträge errichtet. Das heißt, wir nehmen immer wieder Kontakt auf zu Wohnbauträgern, wir haben das erfolgreich gemacht im Waagner-Biro-Bebauungsplan, dass wir auch dort mit dem Träger verhandelt haben, einen Mobilitätsvertrag, und wir haben es sehr erfolgreich gemacht bei der großen Bebauung rund um den Med-Uni-Campus beim LKH, wo auch ein Mobilitätsvertrag errichtet wurde. Ich möchte ganz kurz beschreiben, was das ist. Letztendlich ist der Mobilitätsvertrag ein Ausdruck von Mobilitätsmanagement, das heißt konkret, den Menschen Angebote zu machen beziehungsweise die Bauträger zu animieren, ihren Beitrag zu leisten, damit den Menschen der Umstieg auf die sanfte Mobilität erleichtert wird. Ich erzähle ein paar Dinge, die in diesem Mobilitätsvertrag festgelegt werden. Neben den grundsätzlichen Regelungen, die eh schon erwähnt wurden, dass es eine gute Durchwegung gibt, öffentlich durchwegt mit Radanbindung etc. Was hinzukommt ist, dass wir eine Vollausstattung, eine Vorsorge für das Thema Elektromobilität vorsehen, dass dort Carsharing von vorneherein mitberücksichtigt wird und dafür auch ein Carsharing miteingebunden wird, dass es in jedem Keller dieser Punkthäuser nicht nur, also, es gibt insgesamt ausreichend Fahrradabstellplätze, in jedem Keller wird es einen eigenen Fahrradserviceschrank geben, das heißt, die Anwohner und Anwohnerinnen können ihre Fahrräder dann gut versorgen, es gibt Mobilitätsberatung für die Einwohner, die dort hinkommen, damit sie auch ihre individuellen Routen klären können. Viele von uns wissen, dass eine Umsiedelung auch ein wichtiger Zeitpunkt ist, über das eigene Mobilitätsverhalten neu nachzudenken und auch eine Chance umzusteigen und wir versuchen, das mit konkreten Angeboten im Bereich der Beratung zu unterstützen. In jedem Haus wird es eine elektronische Anzeige geben, wo der ÖV-Plan, das heißt, die Abfahrtzeiten der umliegenden Busse, in Zukunft, Straßenbahn, schon ankündigt, das heißt, ich kann, wenn ich rausgehe, einschätzen, wie ich zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel komme, und was ganz besonders ist und ich denke durchaus auch etwas, was eben eine freiwillige Leistung ist, aber ein guter Beitrag, jeder Wohnungsanteil mit einer Fahrkarte bestückt, das heißt, pro Wohnungsanteil werden zwei Personen eine Jahreskarte bekommen, die mit 70 % unterstützt wird vom Wohnbauträger, das heißt, es ist wirklich ein sehr tolles Angebot, damit die Menschen von vorneherein die Möglichkeit haben, mit dem ÖV ihn auch zu nutzen. Dieser Vertrag wurde intensiv verhandelt, es ist kein einfaches Unterfangen, es gibt x Verhandlungspartner, in dem Fall drei verschiedene, da möchte ich der Verkehrsplanung ganz besonders danken, insbesondere dem Herrn Mark Thaller, der das intensiv verhandelt hat und ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen und wurde auch Anfang dieser Woche von allen Beteiligten unterschrieben und ich ersuche um Zustimmung (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Dem in Beilage /1 befindlichen Mobilitätsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe NT 24) A 8/4 – 14178/2012 Straßganger Straße – Ankerstraße „GreenCityGraz“ Unentgeltlicher Erwerb von 4.459 m2 für Verkehrsflächen und 7.366 m2 für Parkflächen durch die Stadt Graz GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte BesucherInnen! Ich trage das Stück vor, das jetzt praktisch die Ergänzung darstellt, und zwar geht es natürlich um dasselbe Projekt „GreenCityGraz“ und den unentgeltlichen Erwerb von Flächen für Verkehrsflächen und für, also 4.500 m2 für Verkehrsflächen und 7.400 m2 für Parkflächen durch die Stadt Graz, also Grünflächen, nicht zum Parken sondern Grün. Bei diesem Beschluss geht es darum, dass die Projektbetreiber, das sind erstens die BGS Projektentwicklungsgesellschaft, die SBG GrundstücksverwaltungsgmbH, die umfassende Sanierung GreenCityGraz der BGS GmbH und in Absprache mit den Grundeigentümern die Leder- und Schuh Aktiengesellschaft und die Erste Leasing Immobilienbesitzgesellschaft sowie die Steiermärkische Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, dass diese an dem Projekt Beteiligten um die Erstellung eines Teilbebauungsplanes gemäß eben dem 3.16 Flächenwidmungsplan 2002 ersucht haben. Bekannterweise ist dieses Gebiet Aufschließungsgebiet als allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,8 ausgewiesen, und Ziel des Bebauungsplanes ist es eben, eine geordnete bauliche Entwicklung im Sinne von Wohngebiet mit mittlerer Dichte sicherzustellen. Im Zuge der 10. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde das ja auch von Industrie- und Gewerbegebiet dann in Wohngebiet mit mittlerer Dichte geändert oder wird es geändert. Die Lage hat die Frau Vizebürgermeisterin vorher schon erklärt, dass auch die Lage eine Rolle gespielt hat, einerseits die bereits vorhandene Anbindung am öffentlichen Verkehr beziehungsweise dem geplanten, aber auch die unmittelbare Nähe zum Naherholungsgebiet Schloss St. Martin und Buchkogl, die dieses Areal eben sehr geeignet erscheinen lassen für eine zukunftsfähige Wohnbebauung mit rund 800 Wohneinheiten, und zur Erfüllung der Aufschließungserfordernisse ist eben eine gute Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz und innere Erschließung und Erholungsraum usw. in Form von Grünflächen notwendig und dafür braucht es eben diese Grundübereignungen, die ich schon erwähnt habe, im Gesamtausmaß von rund 11.800 m2. Die Abteilung für Immobilien hat mit den Grundeigentümern eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, dass diese Flächen unentgeltlich übertragen werden und auch, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung von Geh- und Radwegen und öffentlichen Parks entstehenden Kosten von den Grundeigentümern nach Vorgabe der Stadt Graz übernommen werden. Lediglich die künftige Betreuung der Flächen obliegt nachvollziehbarerweise der Stadt Graz. Der Erhalt, was jetzt die sonstigen Folgekosten betrifft, der Erhalt der Straßenflächen ist mit ca. 18.900 Euro pro Jahr festgesetzt und der Erhalt des öffentlichen Parks und die Pflege mit zirka 20.000 Euro pro Jahr. Zu erwähnen ist auch noch, dass diese letztgenannten Positionen natürlich nicht in der bisherigen Servicevereinbarung mit der Holding enthalten sind, da das damals ja noch nicht vorhersehbar war und die Servicevereinbarung entsprechend adaptiert werden müsste. Ich bitte ebenfalls um Diskussion und Annahme (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: 1.) Der unentgeltliche Erwerb einer insgesamt ca. 1.763 m2 großen Teilfläche für einen öffentlichen Geh- und Radweg, 2.) der unentgeltliche Erwerb einer ca. 2.696 m2 großen Teilfläche für eine Gemeindestraße, 3.) der unentgeltliche Erwerb einer insgesamt ca. 7.366 m2 großen Grundstücksteilfläche für einen öffentlichen Park aus dem Eigentum der „BGS Projektentwicklungs- und Baubetreuungs GmbH“, der „Umfassende Sanierung GrrenCityGraz“ der „BGS Projektentwicklungs- und Baubetreuungs GmbH & Co KG“, der „SBG-Grundstücksverwaltung Gesellschaft mbH“, der „Leder- und Schuh Akteiengesellschaft“, der „Die erste Leasing Immobilienbesitzgesellschaft mbH“ und der „Steiermärkischen Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, wird zu den Bedingungen der beiliegenden Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. 4.) Alle mit der Eigentumsübertragung entstehenden Kosten und Gebühren werden – mit Ausnahme jener aufgrund des Stabilitätsgesetzes 2012 – von der Stadt Graz getragen und hat die Baudirektion hiefür budgetäre Vorsorge zu treffen. Die Rechtsgültigkeit dieser Vereinbarung tritt nur im Zusammenhang mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes 16.15.0 in Kraft. GR.in Bergmann: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Bürgerinnen und Bürger der Bürgerinitiative Webling! Wir haben hier heute ein städtebauliches Leitprojekt zu beschließen. Es geht hier in diesem Fall nicht nur um einen gewöhnlichen Bebauungsplan, sondern wie schon gesagt, um ein Leitprojekt in der Stadt Graz. Allerdings steht dieses städtebauliche Leitprojekt für mich und für uns im Widerspruch zum momentan gültigen Stadtentwicklungskonzept. Es mag zwar alles hier sehr schön klingen, ökologisch, E-Mobilität, Fahrplananzeige in den Häusern, das ist alles schön und gut. Aber haben sich die Planer, die dieses Projekt hier geplant haben, und das ist ja schon sehr lange in Vorbereitung, das stimmt, haben sich die Menschen auch einmal vor Ort begeben und die Rahmenbedingungen angesehen? Passen in diese Gegend Hochhäuser mit 11 Geschossen, auch wenn sie jetzt in aufgelockerter punktueller Bauform gebaut werden? Das Stadtentwicklungskonzept spricht eindeutig davon, dass die Bebauung an den Gebietscharakter angepasst werden soll, in diesem ganzen Gebiet gibt es keine Hochhäuser. Es gibt Einfamilienhäuser und es ist auch aus klimatologischer Sicht im Stadtentwicklungskonzept eindeutig festgeschrieben, dass in diesem Gebiet Wohnen mit Beschränkung möglich ist, und zwar aufgrund geringer Durchlüftung ist eine Bebauung zwischen vier und fünf Geschossen angebracht. Und genau dies fordern auch die Bürger und Bürgerinnen ein. Jetzt frage ich mich, haben die Gutachter vor zehn Jahren, war hier die Luftsituation wesentlich schlechter als heute, hat sich das so verbessert, dass wir heute Hochhäuser dort unterbringen können? Die Luftqualität, meine Damen und Herren, ist mit Sicherheit schlechter geworden. Es geht hier nicht nur um den Verkehr, der die Luft beeinträchtigt, sondern es geht hier auch darum, dass in diesem Gebiet die Tunnelentlüftung, beim Tunnel kommt die schlechte Luft heraus, man hat vor Jahrzehnten den Bewohnerinnen und Bewohnern versprochen, dass sie hier nicht belastet sind, das zeigt sich heute aber ganz anders. Die Infrastruktur, die in diesem Bebauungsplanbericht so toll gepriesen wird, schaut folgendermaßen aus: Wir haben hier in diesem Gebiet eine Volksschule, die Volksschule Jägergrund, die hat heute schon 16 Klassen. Eine Erweiterung der Klassenanzahl ist meines Wissens bei Volksschulen eigentlich nicht angebracht. Gibt es eine weitere Schule in Straßgang, ist die geplant, hat man die ganz konkret vor zu bauen? Man spricht von Kinderbetreuungseinrichtungen, die sind im Plan, die sind aber im Bebauungsplan, nicht berücksichtigt und in der Umgebung eigentlich auch nicht wirklich geplant. Man spricht von Radwegen in diesem Bebauungsplangebiet drinnen, aber gibt es diese Anbindungen auch außerhalb dieses Bebauungsplanes in die Stadt hinein? Da haben wir hier eine Straßganger Straße, eine Harter Straße, die massiv mit Verkehr verstopft ist, wir haben hier keine Radwegeanbindung, wo man wirklich, Lisa, von sanfter Mobilität dann reden kann. Wie schaut der öffentliche Verkehr in der Praxis aus? Was ist hier vorgesehen? Da gibt es keine Antworten, es fahren jetzt zwei Busse. Wenn man um halb acht Uhr in den Bus einsteigt, muss man schon schauen, dass man bei der vorletzten Haltestelle überhaupt noch in den Bus hineinkommt. Wo sind hier die Lösungen, was wird hier der Bevölkerung angeboten? Gibt es Sportplätze? Gibt es wirklich Kinderspielplätze öffentlich in diesem Bereich? Darüber könnten wir reden, Herr Stadtrat Rüsch, mit dem Quartierspark, ein schöner großer Kinderspielplatz oder ein Fußballplatz, der wäre angebracht. Die Lärmbelastung der Bevölkerung ist enorm. Wenn Sie dort wohnen, und ich lade Sie gerne zu mir nach Hause ein, um 6.00 Uhr morgens, wenn Sie das Fenster öffnen, schließen Sie es gerne wieder, weil ein derartiger Lärm und ein Schall von der Autobahn herüberkommt, das müssen Sie einfach hören und die Planer, die planen etwas nur am Tisch und haben vor Ort keine Ahnung (Applaus KPÖ). Was die Bürgerbeteiligungsfrage betrifft, es gibt ernsthafte Einwendungen, die einfach vom Tisch gewischt werden, Bürgerbeteiligung, Herr Bürgermeister, nur dann, wenn es dem Herrn hier herinnen passt und nicht dann, wenn es die Bevölkerung braucht (Applaus KPÖ und BZÖ). Bürgerbeteiligung sieht so aus, dass es eine kurze Informationsveranstaltung gibt, wir wissen alle nicht, wie viele Wohnungen dort tatsächlich gebaut werden, in allen drei Stücken steht eine andere Anzahl drinnen, einmal wird von 600 Wohnungen gesprochen, im Mobilitätsvertrag stehen 800 Wohnungen drinnen, wenn man im Internet recherchiert, dann geht man sogar bis zu 1.100 Wohnungen. Was ist jetzt Sache? Die Menschen möchten wissen, wie viele Bewohner hier zuziehen, denn genau davon hängt die Belastung ab. Wenn ich jetzt mir in den letzten zehn Jahren das ansehe in Graz, es entstehen immer mehr Bürgerinitiativen, weil in Wirklichkeit gerade bei solchen Dingen, wo die Bürger unmittelbar betroffen sind, es keine Bürgerbeteiligung gibt (Applaus KPÖ), darüber täuschen auch einfache Umfragen wie zu Reininghaus, die täuschen darüber hinweg. Bei der Bürgerbeiratssitzung vergangene Woche hat jemand einen Ausspruch getätigt und mit dem möchte ich hier schließen: Das Haus Graz gehört der Bevölkerung, die Politik kann nur der Hausverwalter sein, aber leider handelt die Politik oftmals gegen die Eigentümerinteressen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Wir haben jetzt Wahlzeit, und wenn man die Broschüren der einzelnen Parteien anschaut, dann steht das Wort Bürgerbeteiligung ganz oben auf diesen Broschüren, auf diesen Hochglanzbroschüren. Heute erleben wir ein Beispiel, was in der Praxis drunter verstanden wird. Da hat eine Bürgerinitiative für nächsten Dienstag eingeladen zu einer Bürgerversammlung, weil sie berechtigte Sorgen hat, hat gebeten, dass alle Fraktionen Vertreter entsenden, um noch einmal dieses Projekt, das sie nicht verhindern wollen, das sie aber anders gestaltet haben wollen, vor Ort zu besprechen. Und wir hier im Gemeinderat, die Mehrheit hier im Gemeinderat geht her und will heute dieses Stück beschließen und wahrscheinlich am Dienstag dann entweder gar nicht hingehen oder den Bürgern erklären, dass sie wahrscheinlich falsch denken. So kann Bürgerbeteiligung in der Praxis nicht gelebt werden und wenn wir das unter Bürgerbeteiligung versteht, dann wird man am Wahltag ein Zeugnis bekommen, das eine entsprechende Note ausweisen wird (Applaus SPÖ und KPÖ). Begonnen hat die ganze Groteske schon im Bezirksrat von Straßgang, ich war selber zehn Jahre Bezirksvorsteher, es war immer üblich bei uns, dass der Bezirksrat zu jedem Bebauungsplan eine gemeinsame Stellungnahme abgibt. Bei diesem Bebauungsplan hatte der Bezirksvorsteher kein Interesse, eine Stellungnahme abzugeben, ÖVP und FPÖ haben es im Bezirksrat verhindert gemeinsam, etwas dementsprechend einzubringen, einzig der Bezirksvorsteherstellvertreter von meiner Fraktion hat dann solo eine Einwendung eingebracht. Es ist einzigartig in den letzten Jahren in Straßgang. Wenn man sich den Bebauungsplan im Detail anschaut, 02 bis 08, laut Fläwi ausgewiesen, eine Überschreitung auf 1,0 möglich, ist in keinster Weise nachvollziehbar. Wenn man zurückdenkt, im Vorjahr hat es die Diskussion gegeben, Lyoness-Tower beim Gürtelturm, da wollte ein Unternehmen ein Hochhaus errichten, 60 Meter war damals die Rede, im Gebiet, wo es jetzt schon sehr hohe Häuser gibt. Damals hat man gesagt, in Graz sind 22 Meter Höhenbeschränkung, bitte vor einem Jahr, kann man in den Medien nachlesen. Beim Lyoness-Tower hat man gesagt, eventuell in diesem Gebiet bis zu 40 Meter möglich. Jetzt geht man her, am Rande des Grüngürtels und will Türme in einer Höhe von 35 Meter dorthin bauen. Aus meiner Sicht eine verfehlte Politik und wenn man noch dazu bedenkt, und ich bin letzte Woche angesprochen worden von einem Anrainer in dem Gebiet dort, er will ein Einfamilienhaus bauen, hat dreimal einen Plan eingereicht, ist ungefähr entfernt vom Schloß St. Martin ungefähr einen Kilometer, wurde dreimal abgelehnt, die letzte Ablehnung war begründet, dass damit das Ensemble vom Schloss St. Martin beeinträchtigt wird. Dann frage ich mich, was diese 35-Meter-Türme, was die beeinträchtigen. Aus meiner Sicht in keinster Weise nachvollziehbar. Wenn man sich den Mobilitätsvertrag hernimmt, da muss ich sagen, der Vertrag an und für sich ist gut, ich würde mir einen solchen Vertrag für alle großen Siedlungen in Graz wünschen. Ich frage mich allerdings, ob es in der Praxis wirksam sein wird, wenn wir jetzt eine Steckdose machen pro Abstellplatz, dann wird es kaum helfen, weil die Elektroautos momentan viel zu teuer sind. Es kauft sich momentan kaum jemand ein Elektroauto, eine Fahrradservicebox ist nett, 70 % für die Jahreskarte im ÖV sind toll, allerdings nur für die Erstmieter im ersten Jahr, danach gibt es nichts mehr. Mobilitätsberatung bewirkt langfristig ein Umdenken, ich habe selber in der Firma gemacht für meine Mitarbeiter, bei der Erstberatung war der Erfolg sehr, sehr gering. Es ist davon auszugehen, dass das, was dort hingestellt wird, nämlich ein Projekt mit einem Abstellplatz pro Wohnung, ist eine Politik aus den Traumbüchern für mich, das ist der richtige Weg, dass man diese Anreize schafft, es ist aber illusorisch zu glauben, dass das jetzt sofort wirken wird. Wenn wir dort 800 Wohneinheiten haben und von 1,3 bis 1,5 Autos ausgehen, haben wir dort 300 bis 500 Autos, die irgendwo in der grünen Wiese einen Parkplatz suchen werden. Wenn man den Infrastrukturbeitrag des Bauwerbers hernimmt und mit Reininghaus vergleicht, wo wir 30 Euro pro Bruttogeschoßfläche haben, dann ist er auch sehr gering, man hätte da viel mehr noch herausholen können. Und wenn sich einzelne Parteien, die heute diesem Stück zustimmen, auf den Plakaten damit brüsten, Politik mit Hausverstand zu machen, dann frage ich mich, wo dieser Hausverstand geblieben ist bei diesem Projekt (Applaus SPÖ und KPÖ). Und ich glaube, auch bei anderen Wahlslogans können wir uns ungefähr in der Praxis vorstellen, was es heißt, wenn auf Plakaten steht, anders denken, einfach handeln, das heißt, dass man zwar in der Theorie Bürgerbeteiligung will, in der Praxis offensichtlich, wenn es nicht zum Projekt passt, aber einfach handelt, wie es so schön heißt. In diesem Sinne möchte ich mit dem schließen, was der Herr Bürgermeister schon gesagt hat in seiner Rede zu Beginn der Gemeinderatssitzung eine Gemeinderatswahl, ist auch so etwas wie eine Zeugnisverteilung, ich denke, die Zeugnisverteilung in Webling für Schwarz, Grün und Blau wird ein Nichtgenügend ergeben. Danke (Applaus SPÖ und KPÖ). GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Damen und Herren auf den Rängen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, lieber Kollege Haßler, liebe Kollegin Bergmann! Ja, jetzt habe ich mir die Wahlkampfreden von euch angehört, ist ok, es ist einfach die Zeit, und in der Zeit sollte man trotzdem verantwortlich Politik machen, verantwortlich Prozesse abwickeln, verfolgen und auch abschließen, und dieser Bebauungsplan war nach unserer Einschätzung und nach einer sehr kritischen Prüfung so weit, dass man ihn abschließen kann. Es ist vieles passiert, was nicht so einfach vorkommt und immer vorkommt, dass nämlich ein Projektwerber im Vorfeld bereits sehr entgegenkommt, dass ein Projektwerber sehr viele Leistungen für die Allgemeinheit anbietet, Stichwort Grünfläche, und Verkehrsfläche zur Verfügung zu stellen… Zwischenruf GR.in Schloffer: Gemeinschaftsgärten. GR. Dreisiebner: Nein, Parkfläche, nicht Gemeinschaftsgarten, aber da kann auch ein Spielplatz errichtet werden oder ein Sportplatz oder was auch immer. Es ist auch so, liebe KollegInnen von der KPÖ, dass diese Gemeinwohnleistungen, wenn ich es so nennen darf, von dem Bauwerber auch für bis zu einem Viertel der 600 Wohnungen oder mehr, also bis zu 150 Wohnungen gesicherte Mietzinse über viele Jahre von fünf Euro pro Quadratmeter möglich macht laut Auskunft des Investors und das halte ich für sehr, sehr wichtig, weil man dort dann auch die entsprechende Population erhält, die nicht nur aus dem einen besteht und die anderen fehlen oder umgekehrt, ihr wisst, was ich meine. Also es wird eine sozial durchmischte Siedlung werden. Es ist nicht selbstverständlich, dass man den Menschen einen Erstversuch für ein Jahr für den ÖV in Graz in der Form unterstützt, wie es im Mobilitätsvertrag dasteht, es ist nicht selbstverständlich, dass man Car-Sharing-Systeme, Elektromobility-Systeme anbietet und denkt und finanziert. Das alles ist nicht einmal, viele andere bauen ganz anders, und ich frage mich halt wirklich, entwickeln wir unsere Stadt so wie ein Stück weit weiter, heute kommt dazu noch ein Stück mit Kohlbacher Ein-, Zweifamilien-Häusern, ganz geringe Dichte, hoher Autoanteil, Stellplatz pro Wohnung oder Haus zwei, oder entwickelt man vertikal, entwickelt man urban, um rundherum Infrastruktur jeglicher Art gut anbieten zu können. Soziale Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Grünrauminfrastruktur und Verkehrsinfrastruktur, ÖV, Rad etc. Richtig, Ina Bergmann, es ist noch nicht alles gebaut da runter, es gibt die Straßenbahn noch nicht, es fahren die längeren Busse am 31er noch nicht, aber nächstes Jahr werden sie fahren. Es gibt auch beim Radnetz noch Lücken, aber es ist in Bewegung und es wird kommen und es wird viel früher kommen, wenn dort mehr Menschen wohnen, auch die Straßenbahn wird früher kommen, auch eine Volksschule wird rechtzeitig da sein, falls eine weitere notwendig ist oder eine Vergrößerung der Jägergrund-VS notwendig ist. Ich frage mich wirklich, auch an die lieben Kollegen der SPÖ und der KPÖ, wieso stimmt ihr in Messendorf diversen Ein-,Zweifamilien-Siedlungen ganz am Stadtrand mit einem schrecklichen ÖV-Anschluss von bis zu 900 Meter Luftlinie Entfernung, nicht echte Gehstrecke, Entfernung, wieso stimmt ihr dem zu am Ortsrand von Raaba oder umgekehrt am Ortsrand von Graz? Zwischenruf GR.in Schloffer: Komm her, ich sage es dir. GR. Dreisiebner: Das kommt bei der Fläwi-Änderung, die wir jetzt bald haben (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Dort gibt es einzelne Punkte, da hat die Sozialdemokratie zugestimmt und da hat die KPÖ zugestimmt. Ich halte das für wichtig, urban zu bauen. Denn urban zu bauen, urban zu leben, urban Mobilität und Sonstiges zu leisten, heißt, einen kleineren ökologischen Fußabdruck zu hinterlassen. Das Verhütteln und das Ausrinnen der Stadt an den Stadtrand hin, von dem haben wir zuviel und das wollen wir nicht mehr (Applaus ÖVP und Grüne) und das mit einer guten Bauqualität, hohe Dichte, mit viel Grün, und Ina Bergmann, fünf Geschoß hoch in einem Luftsanierungsgebiet, das als Riegel errichtet wird, würde mich weitaus mehr schrecken als diese 35 Meter als Punkthäuser, wo ich ja rundherum keine klimatologischen Beeinträchtigungen und keine Abschneidung des Luftaustausches habe. Ganz kurz noch zum Tunnel am Plabutsch, Entlüftungstunnel am Plabutsch. Vielen ist es bekannt, trotzdem wird es immer wieder behauptet der ist gar nicht mehr in Betrieb, die Entlüftung erfolgt über die Richtungsfahrbahnen Süd- und Nordportal, das ist nämlich weitaus effizienter, als das mit irgendwelchen Motoren welchen Antriebs auch immer zu betreiben. Schlussendlich ich freue mich sehr, ich höre dann schon auf, schlussendlich ich freue mich sehr, dass man Leitlinien für Bürgerbeteiligung hoffentlich in einem Jahr, hoffentlich noch ein bisschen früher, haben werden, weil eines ist ganz klar, es gibt Materien wie die Bauverfahren, wie die Bebauungsplanung, wie Stadtentwicklung und Flächenwidmungsplanung, da gibt es eine gewisse Einschränkung von BürgerInnenbeteiligung. Da gibt es in diesem öffentlichen Verfahren gewisse Einschränkungen, das ist euch allen bekannt. Wir haben aufgelegt, wir haben angehört, es gab die Informationsveranstaltung und das Ganze ist behandelt worden, erledigt worden und es gibt jetzt, glaube ich, einen guten Kompromiss und deswegen stimmen wir Grüne zu, weil es ein gutes Projekt für die Zukunft ist aus vielerlei Hinsicht heraus und nicht das ist, was sie beschrieben hat und was am Ende den Autoverkehr produziert. Und noch schlimmer ist es, wenn man in Straßgang, in St. Peter, in Andritz und sonst überall nichts mehr bauen, weil dann baut nämlich das Umland und die Autos fahren dann sicher alle durch unsere Einfahrtsstraßen, durch die Straßganger Straße zum Beispiel. So können die Menschen in der Straßganger Straße wohnen und können wählen, wie sie fahren, und die Wahl wird ihnen angenehmer gemacht mit Rad und ÖV. Danke (Applaus Grüne). GR. Grosz: Wenn ich dem Kollegen Dreisiebner zugehört habe, dann könnte er Städteplaner beim Marschall Tito auch gewesen sein, weil der hat auch so wunderbare große Bauten gebaut, so urbane Bauten, die nannten sich dort Tito-Bunker, Kollege Dreisiebner, und dass die Grazer Volkspartei dazu applaudiert, die alle reihenweise in Andritz, in Leonhard, in Geidorf bis nach Mariatrost hinaus in ihren kleinen Einfamilienhäusern wohnen, das wundert mich ja doch auch, wenn es darum geht, über dieses Stück zu diskutieren. Ich habe das Stück jetzt mitgebracht und ich nehme an, dass alle es hoffentlich gelesen haben, zumindest die Sozialdemokratie, die KPÖ und wir haben es getan. Einwendung 1, Anton Pikl, nicht berücksichtigt, Einwendung 2, Dipl.-Ing. Karl Kinreich, nur teilweise berücksichtigt, Einwendung 3 Heinrich und Maria Neuper, nur teilweise berücksichtigt usw. Einwendung Ruth Masser, nicht berücksichtigt, Einwendung, und das geht auf jedem Blatt Papier, Einwendung Familie Bomann nicht berücksichtigt. Sehr geehrte Damen und Herren, da wird in dieser Stadt, und da schließe ich mich durchaus meinem Vorredner von der Sozialdemokratie an, in allen möglichen Sonntagsreden die Bürgerbeteiligung hochgehalten, die Bürgerinitiativen, wie wichtig sie sind, die Bürgerbeteiligung, ich will Graz mit den Bürgern anders denken, ich will Graz mit den Bürgern gemeinsam regieren, gehen Sie ein Stück des erfolgreichen Weges mit, wir alle regieren diese Stadt. Bürgerbeteiligung, wir befragen sie und dann haben wir eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung, das ist, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern das Recht einräumen, Einwendungen abzugeben, rechtlich verbrieft. Und dort, wo es rechtlich verbrieft Einwendungen gibt, die einem oder seinen Investorengruppen halt nicht passen, wird darübergefahren und dann ist Bürgerbeteiligung wieder vergessen. Wer zur Bürgerbeteiligung a sagt, muss auch zur Bürgerbeteiligung b sagen, wenn es sich um ein Initiativrecht der Bevölkerung handelt. Man kann es sich nicht immer aussuchen, am Montag gefällt uns die Bürgerbeteiligung, am Dienstag gefällt sie uns nicht mehr, am Mittwoch gefällt sie uns wieder und am Donnerstag, wenn die Bürgerbeteiligung gegen uns spricht, dann ist sie keine schlechte Bürgerbeteiligung. Sehr geehrte Damen und Herren des Grazer Gemeinderates, es gibt keine gute Bürgerbeteiligung und eine schlechte Bürgerbeteiligung, es gibt eine einzige und die besagt uns auch in den politischen Gremien den absoluten Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Die BürgerInnen sind der Souverän, wir vertreten sie in diesem Gremium, und wenn einmal mehr eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern sagen, Freunde in der Politik, gebt einmal die Luft heraus, diskutieren wir noch einmal darüber, hört unsere Einwendungen, hört unsere Sorgen, Menschen die ihr ganzes Erspartes in ihr Lebensumfeld investiert haben, die Einfamilienhäuser dort gebaut haben, die das irgendwann einmal weitervererben möchten, die dort ihren Lebensabend verbringen möchten, dann haben wir die verdammte Pflicht, mit diesen Bürgerinnen und Bürgern uns zu unterhalten und uns respektvoll mit ihren Einsprüchen auseinanderzusetzen, und daher stimme ich heute gerne in diesen wertvollen Chor auch der Kommunisten-Partei, auch der Sozialdemokraten ein hier, und das ist kein heulender Chor. Schauen Sie, Frau Vizebürgermeisterin, und das mag ich an Ihnen nicht, Sie kommen aus einer Bewegung, die aus Hainburg entstanden ist, da hat Ihnen die Bürgerbeteiligung gefallen, jetzt, wo sich die Bürgerbeteiligung bei jedem Projekt gegen Sie richtet, ich erinnere Sie an das Debakel rund um Hirtenkloster und die Bürgerinitiative dort, wird für Sie plötzlich Bürgerbeteiligung etwas, was man negieren kann, das lächelt man hinweg, das ist nicht in Ordnung, das wissen Sie sehr genau. Sie verlassen nämlich Ihre Wurzeln, die grüne Bewegung, die aus Bürgerinitiativen, aus Volksinitiativen entstanden ist, verlässt ihre Wurzeln und das ist eigentlich sehr schade, weil sie immer recht gut dort verankert waren. Und heute so nonchalant darüber hinwegzulächen und sagen, das interessiert uns alle nicht, in einer gewissen Überheblichkeit, das ist nicht in Ordnung… Zwischenruf Bgm.-Stv.in Rücker: Wer hat das gesagt? GR. Grosz: Nein, ich sehe es an Ihrem Gesichtsausdruck, ich sehe Ihren Gesichtsausdruck, Sie interessieren sich für die Anlieger der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt überhaupt nicht. Und ich bin daher der Meinung, wir haben uns auch schwer getan, wir haben heute auch Gespräche geführt, sollen wir dem zustimmen, sollen wir nicht, wir haben uns dann das alles, wir haben uns diese ganzen Einsprüche Punkt für Punkt angeschaut. Wir haben auch mit Bürgerinnen und Bürgern heute im Laufe des Tages, Betroffenen noch gesprochen und wir sind tatsächlich zur Einsicht gekommen, dass wir den Kampf aufnehmen werden an der Seite dieser Bürgerinitiativen, damit das, was hier geplant wird, nicht verwirklicht wird. Ich hätte mir heute gewunschen eine Abänderung. Wenn Sie alle von Bürgerbeteiligung so reden, dann machen wir einen Abänderungsantrag, einen gemeinsamen, dazu, dass wir die Bürgerinitiative, die sich hier einmal mehr entwickelt, wie viele andere auch, dass wir die Bürgerinnen und Bürger in dieses Projekt einbeziehen, ziehen wir das zurück oder machen wir einen Abänderungsantrag und unterhalten wir uns in respektvoller Atmosphäre mit jenen, die berechtigte Einwände bei diesem Projekt haben (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Vor allem meine Damen und Herren auf der Galerie, die Sie mit Beifall dem einen oder anderen Redner auch zum Ausdruck bringen, dass Sie mit dieser Rede einverstanden waren. Noch vor kurzer Zeit hat zum Beispiel der Vorredner bei der Abstimmung gesagt, er wird mitgehen, jetzt ist alles anders, weil Sie da sind. Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ich habe aber heute unserem Klub ausgerichtet, dass ihr mitgeht, nur damit Sie das auch ein bisschen…es ist immer dasselbe und jetzt möchte ich, wenn Sie erlauben, Ihnen auch ein paar Dinge sagen, manches davon wird Ihnen wahrscheinlich auch nicht gefallen, weil Sie eine gewisse Erwartungshaltung haben, die auch ich Ihnen jetzt nicht erfüllen kann, weil es mir schon um das Gesamtprojekt geht. Und ich möchte Ihnen einige Fakten sagen. Das eine ist, wenn es um Bürgerbeteiligung geht, erst jetzt wieder erlebt, wurde gerade eine neue Kohlbachersiedlung entwickelt, dort gibt es einen großen, auch von manchen einen großen Einwand, ihr dürft Reininghaus auf keinen Fall entwickelt. Jemand, der gerade auch durch seinen Bau, der für ihn dort errichtet wurde, auch mit mehreren Parkplätzen einen Grünraum in Anspruch genommen hat, möchte schon nach dem Florianiprinzip nicht haben, dass das daneben ein anderer tut. Wir leben, und das hat der Herr Gemeinderat Dreisiebner sehr deutlich gesagt, in einer Stadt. Und 75 % der Menschen werden in den nächsten zehn Jahren auf dieser Welt im urbanen Raum leben. Wir haben eine komplette Veränderung, als ich politisch begonnen habe, sind in Graz Menschen abgesiedelt, in diesen letzten zehn Jahren, seitdem ich auch die Hauptverantwortung in dieser Stadt tragen darf, sind 40.000 allein Hauptwohnsitze mehr nach Graz gekommen. Das heißt, wir können, Gerhard Rüsch hat das, glaube ich, einmal sehr schön gesagt, wir können diesen Erdball nicht aufblasen, wir können die Wiese nicht aufblasen, sie wird nicht größer und wir müssen damit leben und damit leben lernen und die richtigen Entscheidungen treffen und das tun wir sehr wohl mit Experten. Und jetzt möchte ich zur Historie Ihnen etwas sagen. Im Prinzip haben wir dort bislang Gewerbeflächen gehabt und es kann durchaus auch sein oder hätte sein können, dass auch wieder sich ein Industriebetrieb angesiedelt hat. Im Übrigen war die gesamte Fläche versiegelt, die gesamte Fläche war versiegelt, also auch ökologisch etwas, was nicht in Ordnung ist. Wäre dort ein Industriebetrieb, hätten Sie wahrscheinlich auch mit Schwerverkehr und anderen Dingen keine Freude. Ich möchte Ihnen sagen, dass der Masterplan, der damals Basis für die Umwidmung war, soweit ich es noch in Erinnerung habe, einstimmig hier im Gemeinderat beschlossen wurde. Das heißt, alle Fraktionen, die sich auch heute zu Wort melden, bei der KPÖ weiß ich es nicht, Masterplan, aufgepasst bei der Umwidmung. Und da komme ich zur KPÖ, weil mir das sehr wichtig ist. Jeden Monat, jede Gemeinderatssitzung, keine Gelegenheit wird ausgelassen, um zu betonen, dass wir in dieser Stadt Graz mehr Wohnraum brauchen. Dass wir viel mehr Wohnungen brauchen, sozial leistbare Wohnungen, ohne Unterbrechung (Applaus ÖVP). Zwischenruf StR.in Kahr: Gemeindewohnungen. Bgm. Mag. Nagl: Und immer dann, wenn wir Wohnungen bauen, so es möglich auf eine aus meiner Sicht ökologisch vernünftige Basis geht, und darauf hat der Kollege Dreisiebner sehr deutlich Rücksicht genommen. Wir haben ein Ausdünnen von Graz in den letzten Jahren und Jahrzehnten erlebt, die mittlerweile so viel Verkehr ergeben, dass wir daran ersticken. 420.000 Menschen in Graz, davon kommen 120.000 jeden Tag über die Stadtgrenze, weil wir, auch durch die Raumordnung im Lande Steiermark, sehr unvernünftig mit unserem Raum umgegangen sind und so wie es ausschaut auch noch weiter umgehen werden und zwar mit der Konsequenz, dass wir uns weder den Straßenbau noch die Straßenerhaltung noch den öffentlichen Verkehr leisten können und jetzt uns die Sprittpreise davongaloppieren und das ist für viele Menschen mindestens genauso dramatisch in ihrem Geldbörsl und für alleinstehende Mütter usw., die um die Runden kommen müssen, wie die, die sich eine Wohnung dort oder da nicht mehr leisten können. Jetzt komme ich nämlich zum Thema Bürgerbeteiligung. Ja, wir müssen vorausdenken, weil die nächsten 30.000 Menschen in diese Stadt kommen werden, und jetzt kommt ein wichtiger Punkt für mich. Wie sind wir dieses Projekt angegangen? Wir haben gesagt, wir wollen ein bestmöglich abgestimmtes Projekt haben. Wir haben einen Wettbewerb als Grundlage gemacht und dieser Wettbewerb ist auf Basis des Stadtentwicklungskonzeptes und aller unserer sonstigen Bestimmungen durchgeführt worden. Das Ziel war, und das haben wir auch hier beschlossen und da waren auch jene dabei, die sich jetzt zu Wort gemeldet haben, dass es eine urbane Verdichtung sein soll, damit Freiraum entsteht. Wir haben damit öffentliche Verkehrsflächen eingeplant, es gibt den Parkraum, und zwar den grünen Park und nicht die Parkflächen, die sind auch dabei und wir haben dafür Sorge getragen, dass es dann künftig Fuß- und Radweg gibt. Und das stimmt auch, dort wo Menschen hinziehen, dort wo die Verdichtung stattfindet, zieht die Infrastruktur der Stadt nach, manches, was jetzt gefordert wird, hat es auch in andere Stadtteilen nicht gegeben, aber mittlerweile gibt es viele Kindergärten, sehr viele Schulen, sehr viele Einrichtungen bis hin zu Straßenbahnen, die es vorher dort nicht gegeben hat, weil es diese Entwicklung gibt, und die Stadt wird sicherlich nachziehen (Applaus ÖVP und Grüne). Ich möchte auch betonen, dass dort jeder sich mit einem Parkplatz begnügen muss, ich möchte auch noch einmal betonen, dass es dieses Unternehmen war, die auch mitgeholfen haben, dass die Hochwasserproblematik rund um den Bründlteich durch deren Zuzahlung, so hoffe ich zumindest, für die nächsten Jahre und Jahrzehnte dort gemildert wird. Eine hundertprozentige Geschichte kann man, wie Sie wissen, da auch nie abgeben und ich möchte Ihnen auch sagen, dass die Auflage zum Bebauungsplan, und da muss mich dann auch wer korrigieren, die Auflage zum Bebauungsplan, wer war dagegen? So die Auflage zu diesem Bebauungsplan, ich habe Ihnen nur die ganze Historie aufzeigen wollen, also wir arbeiten schon lange an diesem Projekt und ich sage noch einmal, für den Fall, das der Masterplan nicht ganz einstimmig war, waren aber fast alle dabei, ich sage Ihnen noch einmal, dass selbst bei der Auflage noch alle dabei waren und möchte noch einen letzten Punkt sagen, da geht es um die klimatologischen Auswirkungen und auch da kann ich Ihnen versichern, dass der Professor Lazar sich das sehr genau angesehen hat. Und ob jetzt eine solche Einzelbauweise noch ein paar Stockwerke mehr hat oder nicht, wird klimatologisch dort keine Auswirkungen haben, weil die Häuser, Gott sei Dank, in einem anderen Abstand stehen als wir das sonst im Stadtgebiet von Graz machen, und deswegen gibt es immer diese schwierige Entscheidung, auch wenn Sie dann vor uns stehen, zu sagen, lassen wir eine solche Geschichte für die Zukunft zu oder nicht und vor dieser Situation sind wir heute und da haben sich manche eben so entschieden oder kurzfristig wieder so entschieden und wir wollen diesen Weg aber gehen, weil wir das auch als einen seriösen Weg in der Stadt Graz empfinden. Sie werden damit heute keine Freude habe, das weiß ich, aber ich hoffe dann doch, wenn die Menschen dort wohnen werden, wenn Sie diese neuen Nachbarn haben, dass es ein gutes Miteinander geben wird (Applaus ÖVP und Grüne). GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Bürgermeister eröffnet mir sozusagen die Gelegenheit mit seiner Wortmeldung, auf einige Punkte einzugehen. Ich möchte vielleicht mit dem letzten anfangen, mit der Auflage des Bebauungsplanes. Das ist richtig, wir haben uns da nicht quergelegt, wir sind nicht dagegen aufgetreten, weil wir natürlich der Meinung sind, dass die Auflage des Bebauungsplans einmal die Möglichkeit eröffnet, also im konkreten Fall, dieses Gebiet zu entwickeln, zu bebauen. Die Auflage des Bebauungsplanes dient ja auch dazu, eben Einwendungen von den Bürgern und Bürgerinnen, Einwendungen von Interessensgemeinschaften entgegenzunehmen und darauf entsprechend zu reagieren und unsere Kritik daran ist jetzt, dass auf diese Einwendungen nicht oder nicht ausreichend reagiert wurde und wird. Ich nehme allerdings, und das ist ja auch diese Kritik im Zusammenhang mit der Auflage des Bebauungsplanes, ist ja auch heute im Ausschuss gekommen, nicht von Ihnen, sondern von anderer Stelle, ich nehme das natürlich ernst und wir werden in Zukunft unser Stimmverhalten entsprechend dann auch anpassen, wenn das so gewünscht wird. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Wer wünscht das? GR. Eber: Der Bürgermeister hat gerade gesagt, er wünscht, dass wir der Auflage des Bebauungsplanes kritischer gegenüberstehen, wenn wir Einwände haben, berechtigte Einwände aus unserer Sicht. Ich möchte noch etwas sagen. Sie haben auch gesagt, Herr Bürgermeister, und genau das ist auch unser Kritikpunkt fachlicher Natur oder einer am Mobilitätsvertrag. Also der Mobilitätsvertrag ist grundsätzlich eine sehr gute Geschichte, kann ich fast voll und ganz unterstützen mit einer einzigen Ausnahme: Da steht nämlich eben drinnen, dass pro Wohneinheit ein Parkplatz vorgesehen ist. Das ist zwar ein hohes Ziel und ein hehres Ziel, aber die Realität sieht heute eben anders aus. Die Leute haben eben nicht nur ein Auto, und die Sorge der jetzt schon dort wohnenden Bevölkerung ist natürlich, dass die umliegenden Straßen und Wege entsprechend verparkt werden, wenn eben nicht die Autos in den Tiefgaragen dort im neuen Projekt untergebracht werden können. Sie haben auch gesagt, die KPÖ tritt immer für mehr Wohnraum, für leistbaren Wohnraum ein. Das ist richtig, selbstverständlich, deswegen werden wir heute auch bei der Auflage des Flächenwidmungsplanes den Änderungen dort, den meisten Punkten zustimmen, weil wir meinen, dass es natürlich sinnvoll ist, dass man Gewerbegebiet, das nicht mehr benötigt wird, mobilisiert, um Bauland zu gewinnen, um dort zu einer vernünftigen Siedlungsentwicklung zu kommen. Aber das bedeutet nicht automatisch, und das sage ich jetzt auch gleich dazu, das bedeutet nicht automatisch, dass jedes beliebige Projekt, das dann dort entstehen wird, unsere Zustimmung finden wird, weil wir natürlich auch andere Kriterien da anwenden. Zuletzt noch einen Punkt, Herr Bürgermeister, Sie haben, ich glaube, ziemlich am Anfang Ihrer Wortmeldung jetzt gesagt, es gibt so oft das Florianiprinzip, also man will das eigene Grün sozusagen erhalten, will es dem Nachbarn aber nicht gönnen sinngemäß. Ich glaube, soweit ich die Bevölkerung dort auch verstanden habe, wendet sich da eigentlich niemand gegen eine Bebauung dieses Leykam-Areals, aber die Bevölkerung dort will natürlich eine Bebauung mit Maß und Ziel, sage ich jetzt einmal, und mit Maß und Ziel bedeutet unter anderem auch, dass es gerade dort nicht unbedingt darum gehen muss, da eine öffentliche Parkfläche zu schaffen oder große öffentliche Parkflächen zu schaffen, weil man eh gleich dahinter das Naherholungsgebiet hat. Sinnvoll ist es natürlich, wenn man dort zum Beispiel attraktive Kinderspielplätze macht, weil das natürlich sinnvoll und notwendig auch in diesem Bereich ist. Aber wenn man dort ein Naherholungsgebiet hat, das einfach wunderschön und einladend ist, dann kann man sich da auch eine andere Bebauungsweise in diesem Gebiet vorstellen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Dipl.-Ing. Topf: Ich möchte zu einem Punkt Stellung nehmen, weil ich da gewissermaßen auch die Beamtenschaft ein wenig, wenn ich das so sagen darf, in Schutz nehmen will. Es ist also absolut nicht richtig, dass hier den Einwendungen nicht Rechnung getragen wurde, das möchte ich also ausdrücklich betonen, weil ich da wirklich guten Gewissens sagen kann, und wir haben das auf beinahe 40 Seiten in der Beschlussauflage hier im Gemeinderatsstück drinnen, dass also wirklich den Einwendungen sehr ausführlich und sehr mit großem Sachverstand und eingehend hier sowohl was die Klimatologie betrifft, die Hochwasserangelegenheiten, die Verkehrsangelegenheiten, das sind ja zum Teil gleich lautende Einwendungen, aber zu allen Einwendungen gibt es ausführliche Stellungnahmen, die also von hoher Qualität sind aus meiner Sicht, die also hier durch die Beamtenschaft ausreichend, aus meiner Sicht ausreichend beantwortet wurden. Ich wehre mich ausdrücklich dagegen, dass Einwendungen nicht berücksichtigt wurden oder nur in einem kleinen Ausmaß berücksichtigt wurden. Wenn man sich die Einwendungserledigung auf 37 Seiten anschaut, dann kann man davon nicht ausgehen, dass nur oberflächlich diesen Einwendungen begegnet wurde, es ist ausdrücklich zu jeder Einwendung, wenn sie unmittelbar natürlich mit dem Bebauungsplan zu tun hatte, wurde eingegangen und da möchte ich ausdrücklich der Beamtenschaft danken für diese ausführliche Stellungnahme (Applaus ÖVP und Grüne). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Bürgermeister hat mich zu einer weiteren Wortmeldung herausgefordert und ich möchte rückblickend auf die Geschichte den Blick vom jetzigen Gebiet um 500 Meter ungefähr weiter südlich richten in die Martinhofstraße und zurückerinnern, im Jahre 2006 hat dieser Gemeinderat oder wollte dieser Gemeinderat da für die Martinhofstraße, das ist 500 Meter weiter südlich, einen Bebauungsplan beschließen. Da ging es auch um 800 Wohneinheiten oder geht noch immer darum, es hat damals Einwendungen gegeben, und der Bebauungsplan wurde beschlossen in diesem Jahr, sechs Jahre später. Dazwischen hat es viele, viele Gespräche gegeben, ich war damals in Straßgang als Bezirksvorsteher zuständig und wir haben damals, ich glaube, hunderte Stunden aufgewandt, um gemeinsam mit den Anrainern in der Hermann-Aust-Gasse dort Lösungen zu suchen, um für diese Einwendungen auch für beide Seiten, für den Projektwerber und für die Anrainer, eine positive Lösung anzubieten. Wir haben eine Verkehrslösung für die Tiefgaragenausfahrt, Ina Bergmann war dabei, für die Tiefgaragenausfahrt von den Bürgern aus dem Amt vorgeschlagen, die jetzt im Projekt miteingearbeitet wurde, wir haben mit den Projektwerbern auch im Tennisparadies damals vor Ort viele, viele Stunden an Gesprächen verbracht, wir haben die Gebäudehöhen zu der Hermann-Aust-Gasse etwas erniedrigen können, um die Schatteneinwirkung zu verbessern usw. Und mit diesen vielen Gesprächen und mit diesem Miteinander ist es gelungen, dort ein großes Projekt durchzubringen und ohne große Aufregung über die Bühne zu bringen und genau das wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger auch bei diesem Projekt und nichts anderes fordern auch wir von der SPÖ. Danke (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, wenn ich dich herausgefordert habe, so hast du mich jetzt auch herausgefordert und du solltest eigentlich die Geschichte noch viel besser kennen von dem Projekt, das du jetzt angesprochen hast und das möchte ich Ihnen auch sagen. Da hat es eine Verzögerung von vielen Jahren gegeben, nicht, weil so viele Gespräche zu führen waren, sondern es hat… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Moment, die Verzögerung hat es gegeben, weil der damalige Vertragspartner, sprich: diejenigen, die diese Häuser errichten wollen, nicht zugestimmt haben, jenen Verkehrslösungen, die die Stadt Graz vorbereitet hat und nicht bereit waren ihre Unterschrift unter die Verträge zu setzen und diese Grundstücke abzutreten. Im Übrigen ist die Lösung, die herausgekommen ist, eine ohne Parkflächen für die Menschen, das heißt, dort gibt es nicht diesen nahen Erholungsraum, den sich auch immer wieder viele bei den Wahlprogrammen auf die Fahnen schreiben und sagen, man sollte einer gehbehinderten Person, einer Mutter mit Kindern auch ermöglichen, möglichst rasch, möglichst in ihrem Umfeld auch kleine Erholungsflächen zu haben und ihnen anbieten zu können. Also da verwechseln oder da vergleichen wir momentan Projekte, die unterschiedlich aufbereitet wurden und auch unterschiedlich von den Vertragsparteien dann mitgetragen und gehandhabt wurden (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt 9) wurde mit Mehrheit angenommen (33 : 18). Der Tagesordnungspunkt 8) wurde mit Mehrheit angenommen. Der Tagesordnungspunkt NT 24) wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mayr 10) A 14-026812/2012-11 3.19 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz 19. Änderung 2011 GR. Mayr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um die 19. Flächenwidmungsplanänderung unseres 3.0 Flächenwidmungsplanes, und zwar um eine Änderung im Bereich der Landesuniversitätsklinik. Aufgrund der Baustellensituation kam es zu zahlreichen Parkplatzreduktionen und in einem Bereich ist eine Ersatzfläche möglich, nämlich im Bereich des Hahnhofweges ist es möglich, 138 Ersatzparkplätze zu errichten, dazu ist allerdings eine Flächenwidmungsplanänderung notwendig, die im Zeitraum Juli bis September aufgelegen ist. Die Einwendungen sind nur von Seiten der Ämter der Steiermärkischen Landesregierung gekommen und berücksichtigt worden und ich stelle daher namens des Ausschusses den Antrag, den Flächenwidmungsplan und die Einwendungserledigungen zu beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1. den 3.19 Flächenwidmungsplan – 19. Änderung 2012 der Landeshauptstadt Graz gemäß den in der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem im Erläuterungsbericht angegebenen Punkt 1, 2. die Einwendungserledigungen im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. GR. Dreisiebner: Liebe KollegInnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Wir werden dieser Flächenwidmungsplanänderung zustimmen, aber was uns natürlich nicht so besonders gefällt, ist, dass diese Ausweisung des Parkplatzes im Bereich des Hahnhofweges nicht in irgendeiner Form privatrechtlich vertraglich zurückgeführt werden muss, sondern nur kann. Das andere ist, was es positiv macht oder was doch was Positives dran erkennen lässt ist, dass es im Rahmen des Mobilitätsvertrages mit dem LKH und der Med.-Uni eine Obergrenze für Pkw-Abstellplätze gibt, das heißt, am Ende können diese Vertragspartner dann sich eben aussuchen, ob sie am Hahnhofweg die Parkplätze belassen und woanders welche reduzieren, oder, wie wir es uns eher wünschen würden, am Hahnhofweg die Parkplatzsituation wieder aufzulösen, wenn es baulich nicht mehr notwendig ist und es auf anderer Stelle, besser geeigneter Stelle, konzentrieren. Das werden wir halt in Zukunft erledigen müssen, wir stimmen der Sache zu, aber hoffen auf eine positive Sache im Bereich Hahnhofweg für die weitere Zukunft (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (39 : 0). Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 11) A 14-044097/2012-1 3.20 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz 20. Änderung 2012 - Entwurf GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates! Heute müssen Sie mit meiner Stimme längere Zeit Vorlieb nehmen. Das nächste Stück ist ein sehr umfangreiches Stück und ich versuche, die Berichterstattung so kurz wie möglich zu halten, aber doch auf die wesentliche Punkte einzugehen. Es geht hierbei um den 3.20 Flächenwidmungsplan 2002, um die 20. Änderung 2012, also des heurigen Jahres, und ich möchte betonen, dass es hier, weil das schon ein paar Mal auch in den Wortmeldungen angeklungen ist, um die Auflage geht. Wir haben hier insgesamt, wenn ich Reininghaus mitberücksichtigte in der Nummerierung, das ist der letzte Teil dieser Flächenwidmungsplanänderung, dann haben wir insgesamt 13 Bereiche hier zu behandeln und ich möchte ganz kurz auf die wesentlichen Punkte eingehen. Das ist einmal das Stück 1, hier geht es im Bereich Herneth, Schönberger, Markusgasse, um Änderungen. Im Wesentlichen hier geht es um die Änderungen, dass hier bestimmte Bereiche als Wohngebiet hier festgelegt werden sollen. Ich darf, Herr Bürgermeister, bitten, dass wir die Punkte getrennt abstimmen, weil es auch im Ausschuss durchaus unterschiedliches Stimmverhalten gegeben hat. Also wir werden die Punkte bitte einzeln abstimmen. Zu Punkt 1, hier wurde mehrheitlich die Zustimmung erteilt. Ich bitte um Abstimmung zum Punkt 1. Ich darf das hier punktweise durchgehen, weil ich glaube, aus zeitökonomischen Gründen sind die Fraktionen ohnedies mit den Stücken bestens vertraut und ersparen Sie mir zu jedem Punkt eine sehr ausführliche Erläuterung. Also bitte, Herr Bürgermeister, Abstimmung zum Punkt 1 beziehungsweise zur Diskussion zum Punkt 1. Punkt 1 wäre A 14-K-757/2002-2, 305: Herneth, Schönberger u.a. in der Markusgasse. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Absicht, den 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 in der Fassung 3.20 in den in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht angegebenen 13 Punkten zu ändern, 2. den Entwurf zum 3.20 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz – 20. Änderung 2012 im Amtsblatt vom 21. November 2012 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 22. November 2012 bis 18. Jänner 2013 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. GR. Dreisiebner: Ganz kurz. Wir werden uns unterschiedlich verhalten in den einzelnen Punkten und beim Punkt 1, genannt Herneth, Schönberger und andere, Markusgasse. Vor allem aufgrund der mangelnden ÖV-Qualität, die nicht die übliche und erforderliche städtische Kategorie erreicht, sind wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt dagegen, dies so aufzulegen und werden dagegenstimmen. Der Punkt 1 wurde mit Mehrheit angenommen (41 : 8) GR. Dipl.-Ing. Topf: Ich möchte vielleicht der Vollständigkeit halber ergänzen, dass wir hier im Auflagestadium sind und dass als Voraussetzung zur Beschlussfassung dieser Flächenwidmungsplanänderung, und das ist besonders wichtig, die Rechtswirksamkeit des Stadtentwicklungskonzeptes 4.0 gilt. Also das heißt, das Stadtentwicklungskonzept 4.0 ist derzeit ja bei der Aufsichtsbehörde zur Beurteilung. Wir hoffen, dass die Aufsichtsbehörde relativ rasch unser Stadtentwicklungskonzept beurteilt und entsprechende Stellungnahme abgibt, aber dieser Flächenwidmungsplan oder diese Änderungen im Bereich der Änderungen dieses Flächenwidmungsplanes oder dieser Flächenwidmungspläne, müsste man sagen, in den verschiedenen Punkten kann erst dann rechtswirksam werden, wenn das Stadtentwicklungskonzept 4.0 rechtswirksam wird. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen. Wie gesagt, ich versuche, es kurz zu machen. Das zweite Stück betrifft Matzer, Messendorf, hier geht es darum, dass eine als Freiland - landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen wird als Bauland-Aufschließungsgebiet für reines Wohngebiet mit der Bebauungsdichte 0,2 bis 0,4, also geringe Bebauungsdichte. Auch dieser Bereich, und das möchte ich zu den anderen Punkten dann auch immer wieder erläutern, gibt es die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes. Das hat auch für den Punkt 1 gegolten, das wird jetzt immer wieder von meiner Seite hier punktuell im Detail angeführt. GR. Dreisiebner: Vielleicht kann man ganz genau anhand der Auflage des Punktes 2 der Fläwi-Änderung, der 20. Flächenwidmungsplanänderung, festhalten, wie die neue Politik der Sozialdemokratie und auch die kommunistische Partei sich zu manchen Dingen verhält. Es ist eine ganz eine schlechte ÖV-Anschließung in diesem Gebiet, es ist sehr an der Grenze zur Nachbargemeinde Raaba. Es ist dort hunderte Meter weit bis zur wirklich adäquaten ÖV-Luftlinie, und trotzdem bei niedriger Dichte und wahrscheinlich hohem Autostellplatzgrad stimmen die Sozialdemokraten und die kommunistische Partei der Auflage dieses Bebauungsplanteiles zu. Matzer, Messendorf, dasselbe gilt, da erspare ich mir einmal Hinausgehen. Für Kohlbacher, Messendorf beziehungsweise GBG Kohlbacher, Messendorf mit dem Unterschied, dass hier die KP scheinbar nicht zustimmen möchte. Aber zurückkommend auf GreenCityGraz, das wäre genau dieses Ausfransen, dieses Ausrinnen von Stadt, von städtischem Bauen in ein beliebiges flächiges Bauen mit allen Umweltfolgen. Wir haben dort keine Infrastruktur, es wird dort wahrscheinlich keine Kinderbetreuungseinrichtungen in unmittelbarer Nähe geben, wahrscheinlich nicht einmal gescheit die großen Spielplätze oder Sportanlagen für Jugendliche und andere, die das gerne nutzen. Es wird dort wahrscheinlich auch keine Schule geben, die fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar ist. Es wird keine Einkaufsmöglichkeit geben für den täglichen Bedarf. Es wird genau nichts geben außer viel Autos, zuerst am Parkplatz und dann auf der Straße, wahrscheinlich zwei pro Familie, pro Wohneinheit. GreenCityGraz hätte und hat und wird das ein bisschen anders angehen, dafür stehen wir, dafür müssen wir uns schlagen lassen von eben diesen, ok, das ist die Politik. Ich möchte nur darauf hinweisen, das sind die Widersprüche in eurer Haltung nicht bei jener der ÖVP, die hat da eine ganz andere Haltung, da weiß ich auch nicht, warum das so ist, dass man hier am Rand, wo sonst gar nichts ist im Grunde, gleich einmal ein Haufen Wohneinheiten mit einer geringen Dichte hingeben möchte. Auch bei der Sozialdemokratie ist das so. Aber, wie gesagt, ich hätte lieber, wir verdichten dort, wo man den ÖV-Anschluss haben, dort wo man die Infrastrukturen haben beziehungsweise dort, wo man sich relativ bald und leicht und kostengünstig und qualitätsvoll errichten können. Das sehe ich bei Matzer, Messendorf und bei GBG Kohlbacher, Messendorf nicht (Applaus Grüne). GR. Eber: Ich möchte nur ganz kurz unsere Haltung erläutern. Es geht da, wie der Kollege Georg Topf natürlich richtig ausgeführt hat, um die Auflage der Änderungen des Flächenwidmungsplanes, was dann in Kraft tritt also, wenn das Stadtentwicklungskonzept in Geltung ist. Ich möchte sagen, ich habe gestern im Ausschuss gesagt, wir haben bei einigen Punkten unsere Kritikpunkte, werden der Auflage aber dennoch zustimmen bis auf zwei Punkte, und das ist eben der Punkt 2a, der dann als Nächstes kommen wird und dann noch weiter hinten noch ein Punkt. Allerdings eben aus dem Grund, weil wir der Meinung sind, dass bei diesen beiden Punkten eine sinnvolle Siedlungsentwicklung überhaupt nicht möglich erscheint. Danke (Applaus KPÖ). GR. Dreisiebner: Noch einmal, das ist für mich das Lustige, lieber Kollege Eber, wenn ich von vorneweg schon sehe, dass das in der Situation zum jetzigen Zeitpunkt nicht die optimale Variante ist, Wohnen als Aufschließungsgebiet festzulegen. Vielleicht in fünf Jahren, vielleicht in zehn Jahren, das STEK, falls es so kommt, das erwarten wir alle der dauert ja länger, dann kann man in näherer Zukunft was machen. Aber wir haben jetzt viel, viel andere, viel, viel besser geeignetere Flächen, die viel bessere Erschließungen, alles, was ich vorhin schon erwähnt habe, haben und deswegen weiß ich jetzt in der Auflage, wissen wir jetzt in der Auflage schon, dass das nichts Gescheites wird, deswegen nein (Applaus Grüne). GR. Dipl.-Ing. Topf: Um dieses Stück etwas weiter voranzutreiben, um Abstimmung zum Punkt 2, wir sind derzeit bei Punkt 2 bitte, wenn ich das richtig mitverfolge. Ich hoffe, ich verliere nicht den Faden. Der Punkt 2 wurde mit Mehrheit angenommen (42 : 8). Dipl.-Ing. Topf: Nummer 2a, das ist ein Punkt, der hier eingefügt wurde, auch in Messendorf. Hier geht es um das Kohlbacher, Bereich GBG Kohlbacher, Messendorfbereich, also auch Umwidmung als Bauland, Aufschließungsgebiet für allgemeines Wohngebiet, Bebauungsdichte 0,2 bis 0,6. Auch hier, Karl, du hast vorher schon von einem Bebauungsplan gesprochen, es sind derzeit im Flächenwidmungsplan und es ist auch für diesen Bereich die Erstellung eines Bebauungsplanes, soweit sind wir noch gar nicht, hier erforderlich. Der Punkt 2a) wurde mit Mehrheit angenommen (36 : 15). GR. Dipl.-Ing. Topf: Der nächste Punkt ist der Punkt 3). Hier geht es im Bereich Kanna u.a. – Wiener Straße, Grüne Gasse, Zeilergasse. Hier geht es um die Umwidmung in Kerngebiet überlagert mit allgemeinem Wohngebiet, ausgenommen Einkaufszentrum, ganz wichtig. Bebauungsdichte 0,5 bis 2,0. Auch hier Bebauungsplanpflicht, und was ganz wichtig im Ausschuss angeführt wurde vom Kollegen Dreisiebner, hier geht es darum, dass ein bestimmter Bereich hier als Plätzchen, das ist ein öffentlicher Bereich, so erhalten bleiben sollte, wie es derzeit vorgefunden werden kann, das wurde im Protokoll festgehalten und wird berücksichtigt. Der Punkt 3) wurde einstimmig angenommen (51 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Wir kommen zum Punkt 4). Hier geht es um den Bereich Graz Mitte, Wohnungsamt, Hübl und andere. Hier wird ein Kerngebiet in Zukunft ausgewiesen werden als Kerngebiet Aufschließungsgebiet, ausgenommen auch hier wieder Einkaufszentren. Bebauungsdichte 0,5 bis 2,5. Weiters Kerngebiet Aufschließungsgebiet, auch wieder ausgenommen Einkaufszentren, Bebauungsdichte 0,5 bis 1,5. Auch hier geht es darum, dass durchaus eingehend diskutiert wurde, hier war vor allem seitens der sozialdemokratischen Partei die Befürchtung, dass hier der Kleingarten Steirischer Panter betroffen wäre, das ist nicht der Fall. Diese Befürchtung konnten wir im Ausschuss ausräumen. Ganz wichtig war auch der Hinweis, das wurde mit dem Herrn Baudirektor eingehend diskutiert, dass natürlich in diesem Bereich das grüne Band im Sinne des Weltkulturerbes zu erhalten ist und in entsprechenden Ausweisungen auch im Bebauungsplan hier zu berücksichtigen wäre. Ich habe gleich versucht, die Einwendungen aus den Ausschüssen hier mithereinzunehmen. Der Punkt 4) wurde einstimmig angenommen (51 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Stück 5, Kovac 3 – Angergasse. Hier geht es um die Umwidmung im Bauland allgemeines Wohngebiet, Bebauungsdichte 0,2 – 1,2. Der Punkt 5) wurde einstimmig angenommen (51 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: 6, Hofstätter, BAWAG – Mariatroster Straße. Hier sind zwei Umwidmungen geplant, Bauland Aufschließungsgebiet für allgemeines Wohngebiet. Bebauungsdichte 0,2 bis 0,4. Baulandaufschließungsgebiet für allgemeines Wohngebiet 0,2 bis 0,4. Hier darf ich vielleicht ganz kurz auf klimatologische Überlegungen eingehen. Wir wissen, dass dieser Bereich die Frischluftschneise aus dem Osten für die Stadt Graz ist, deshalb auch die Beschränkung auf niedrige Gebäudehöhen. Weiters wurde diskutiert, dass die Zufahrt für einen zukünftigen Lebensmittelmarkt, wer sich erinnern kann ist ja dort ein Lebensmittelmarkt geplant, wo allerdings die anrainende Bevölkerung dagegen wäre, wenn das über ihre eigene Zufahrtsstraße kommt, aber mit dieser Möglichkeit hier, die Flächenwidmungsplanänderung dieser Art auszuweisen wäre dann in Zukunft die Zufahrt gegeben. GR. Dreisiebner: Erstens einmal danke, lieber Georg Topf, für die Berichtigung, dass es sich um keinen Bebauungsplan handelt in Messendorf, ich habe mich versprochen, ich weiß es schon, aber danke, dass du das alles so toll hörst. Zur Sache selber, auch hier geht es um keinen Bebauungsplan, obwohl Bebauungsplanpflicht besteht, sondern um die Fläwi-Auflage. Das mit der Frischluftschneise hast du dankenswerterweise erwähnt, das war für uns eine sehr wichtige Sache, da die Aussage ist, wenn man maximal zwei Geschosse plus Dachgeschoss baut, das laut allgemeiner Gutachten die schon vorhanden sind, keinerlei Einschränkungen bringt. Wir sehen auch die Chance, dass man dieses leidige Kapitel mit den Bebauungsplanänderungen Hubert-Hoffmann-Ring, Lebensmittelmarkt über dieses neue Projekt oder über die neue Möglichkeit auch für die Zufriedenheit der jetzt schon dort Lebenden lösen kann und wir sehen vor allem auch die Chance, dass man, wenn man im Bereich Fölling ein bisschen noch an der Bevölkerung möglich macht, dass man dann a) eine bessere ÖV-Anbindung als sie bis dato vorhanden ist, ein großer Wunsch der Mariatroster Bevölkerung, wo ja das Bedienungsverbot durch die Postbusse leider besteht und nicht abschaffbar ist für den Moment und wo man halt nicht unbedingt die große Zufriedenheit mit der 211er-Linie im Moment. Aber wir hoffen, dass wir da dann etwas anderes mit einem höheren Dichteintervall umstellen kann, das heißt die Bedienungsqualität dort verbessern kann, deswegen werden wir zustimmen. Der Punkt 6) wurde einstimmig angenommen (51 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Wir kommen zum Punkt 7), Estag Augasse, Ausweisung als Bauland, Allgemeines Wohngebiet, Bebauungsdicht 0,2 bis 0,8. Hier geht des weiter um die Sondernutzung im Freiland für Sportzwecke und dann weiters um die Ausweisung Freiland Ödland als Uferstreifen gemäß Sachprogramm Hochwasser. Es sind also drei Punkte, die hier im Flächenwidmungsplan geändert werden sollte. Vielleicht erinnerlich, das Umspannwerk, das sich dort befindlich, diese Freifläche wird als oder diese Fläche wird nicht in der ganzen Größenordnung, so wie es jetzt ausgewiesen ist, benötigt und deshalb kommen diese Nutzungen, die ich angeführt habe, hier zum Tragen. Der Punkt 7) wurde einstimmig angenommen (51 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Wir kommen zum Punkt 8). Internationale Schule GBG/Schulschwestern Georgigasse. Hier ist es ganz besonders wichtig, dass wir Freiraum schaffen für die Schülerinnen und Schüler. Hier geht es um die Umwidmung in Sondernutzung Freiland für Spiel- und Sportzwecke. Bitte um Annahme auch dieser Änderung. Der Punkt 8) wurde einstimmig angenommen (52 : 0) GR. Dipl.-Ing. Topf: Zum Punkt 9) Schinko Neuroth – Schmiedlgasse. Wer das Gebiet dort kennt, wird hier offensichtlich der Wunsch der Firma Schinko Neuroth herangetragen, hier ein neues Gebäude, ein neues Headquarter, wenn man so sagen will, anzusiedeln, deshalb verkehrsflächenüberlagert mit Gewerbegebiet, Bebauungsdicht 02 bis 1,5. Hier sollte man, und das nehme ich auch wieder aus dem Ausschuss mit herein, wenn die grüne Fraktion damit einverstanden ist, hier wurde ausdrücklich der Wunsch geäußert, für diese größere Ansiedlung eines Betriebes hier doch auch wieder an einen Mobilitätsvertrag zu denken. Der Punkt 9) wurde einstimmig angenommen (52 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Stück Nummer 10) Asset One – Gmeinstraße. Hier geht es darum, dass Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,8 hier festgelegt werden sollte. Hier gilt allerdings ein verstärktes Aufschließungserfordernis, das folgendermaßen festgelegt wird: innere Erschließung, Verkehr und technische Infrastruktur, ein Punkt, der dort wahrscheinlich insbesondere zu berücksichtigen ist, nämlich gibt es hier eine Altlastenverdachtsfläche, die zu berücksichtigen ist, also das wird jetzt schon auch im Flächenwidmungsplan entsprechend festgehalten. Die Bebauungsplanpflicht ist klarerweise auch hier wieder vorgesehen und aufgrund des öffentlichen Interesses wird auch festgelegt, dass die öffentlich nutzbare Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr hier festgehalten wird. Bebauungsplanpflicht besteht ebenfalls. Der Punkt 10) wurde einstimmig angenommen (52 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Wir kommen zum Punkt 11) Asset One – Schwarzer Weg. Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte 0,2 bis 0,8. Hier soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Hier gibt es kritische Stimmen durchaus auch im Ausschuss. Aufschließungserfordernis ganz kurz, damit man weiß, welchen Bereich man meint und welche Aufschließungserfordernisse im Detail anzudenken sind. Erstens einmal die Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz, die innere Erschließung, dann haben wir dort eine Hochspannungsleitung, die nicht nur verlegt, sondern auch verkabelt werden soll, ich darf das vielleicht etwas sarkastisch dazusagen, weil wir uns diesen Ausdruck etwas heftiger diskutiert haben. Bebauungsplanpflicht, dann Sicherung und Herstellung einer mindestens 25 Meter breiten öffentlichen zugänglichen Grünfläche entlang des östlichen Widmungsrandes, das ist auch ein wichtiger Aspekt. Sanfte Mobilität, soziale Infrastruktur und auch hier wieder die Durchwegung und die Schaffung einer siedlungsöffentlichen Grünfläche. Also ein wichtiger Punkt, der dazu führt, dass hier dieser etwas große Bereich auch mit einer siedlungsöffentlichen Grünfläche ausgestattet wird. Auch hier ist Bebauungsplanpflicht gegeben. GR. Dreisiebner: Wir werden uns ganz klar gegen die Auflage dieses Teiles dieses Punktes aussprechen, weil genau diese Situation, und das ist wirklich der schlimmste von allen Unterpunkten, die heute zur Behandlung stehen, so ist, dass es dort wahrscheinlich eine echte neue Automaschine geben wird. Hunderte von Wohnungen, die da möglich sein werden aufgrund der Dichtemöglichkeiten, die jetzt schon vorgesehen sind, allgemeines Wohnen. Ideen, den Weblinger Gürtel zu überplatten oder zumindest eine Fahrrad- und FußgängerInnenbrücke zu schaffen, um dort im echten Ödland einer Stadt über eine Verkehrshölle hinweg sich in eine ganz spannende Umgebung zu bewegen, um dort den Bus zu erreichen. Die spannende Umgebung ist Center West für alle, die es jetzt nicht gewusst haben. Unmöglich für mich, dort wirklich Wohnen in der jetzigen Situation möglich zu machen, schön, wenn man eine siedlungsöffentliche Grünfläche macht, schön wenn man eine öffentlich nutzbare Durchwegung für Fuß- und Radverkehr macht, ja, es gibt daneben auch Wohnbebauung beziehungsweise Gewerbe-Industrie-Bebauung und Nutzung, aber es wird nichts nutzen, da wird wirklich jedes Kind, das einen Musikschul-, Sport- sonst was, Freundesbesuchweg hat, von Mama oder Papa geführt werden müssen, Mama und Papa müssen natürlich auch selber ihre Wege alle fahren, weil dort ist genau gar nichts und die Möglichkeit über diese Fußgängerbrücke den Gürtel zu überqueren und dann bis zum Lebensmittel im Bereich des Center West zu gehen, also herzliche Gratulation, geht es uns mal vor und erzählt uns davon, wie spannend das sein könnte. Stellt euch einfach die Fußgängerbrücke oder die sogenannte Überplattung vor. Das ist für mich wirklich die Maschine, die Verkehrs- und Automaschine, die hier heute beschlossen werden wird zur Auflage und wahrscheinlich dann auch in Kraft treten wird, die dann in der Straßganger Straße, in der Triester Straße, in der Kärntner Straße genau den Verkehr mitproduziert, den GreenCity hoffentlich verhindert. Das hier ist für mich ein komplett nicht urbanes Handeln und nicht urbanes Planen und das hier stellt für mich die Frage, muss man Asset One als Gegenleistung für andere Gegenleistungen oder Vorleistungen irgendwie da was vergolden, ich weiß es nicht. Ich verstehe nicht, dass man hier diese Widmung zum jetzigen Zeitpunkt möglich macht, dass man Teilstadtplanungsstudien im Ausschuss präsentiert, wo man wunderbar, das Webling soll ausschauen wie die Donauüberplattung, oder ich weiß nicht, was alles, absolut irreal, das derheben wir nicht, wir sind eben nicht Wien, Berlin oder Paris und das ist für mich wirklich das echte urbane Desaster aus verschiedenen Gründen, die ich ausgeführt habe. Wir stimmen dagegen, wir würden einladen, dass möglichst viele von euch dagegenstimmen. Haltet euch nicht an den Klubzwang. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Ich bin der Meinung, es gibt in Graz kein Ödland (Applaus ÖVP). Der Punkt 11) wurde mit Mehrheit abgelehnt (27 : 27). GR. Dipl.-Ing. Topf: Wir kommen zum Punkt 12) und 13). Hier geht es im Wesentlichen um den Bereich Reininghaus, Asset One, Neuwirth und andere sowie amtswegige Änderungen gemäß Rahmenplan. Ich möchte vielleicht, bevor ich alle Teilbereiche hier anschneiden sollte, auf den Rahmenplan verweisen. Ich hoffe, dass der Rahmenplan, der schon einige Zeit zurückliegt und auch einstimmig beschlossen wurde, soweit noch in unseren Köpfen ist, dass wir durchaus sagen können, dass der Rahmenplan sich 1 : 1 jetzt eigentlich im Flächenwidmungsplan niederschlägt. Wenn es gewünscht ist, könnte ich alle Teilbereiche jetzt noch einmal anschneiden, aber ich glaube, der Rahmenplan, der ist uns noch so präsent, dass wir durchaus davon ausgehen können, dass die Überführung, die konsequente Überführung des Rahmenplans in den Flächenwidmungsplan, glaube ich, ausreichend für eine Beschlussfassung ist. Die Punkte 12) und 13) wurden einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe NT 25) A 8/4 – 43748/2012 A 10/BD – 001892/2009-8 Liegenschaft „Reininghaus – Asset one“; unentgeltlicher Erwerb von rund 64.000 m2 Parkflächen und 87.000 m2 Verkehrsflächen durch die Stadt Graz GR.in Mag.a Grabe: Sie haben ja schon eingeleitet, worum es geht. Es ist also dieses Projekt, das Ergänzung ist zu dem Reininghausstück, das wir vorhin schon hatten, und es geht darum, dass also ein unentgeltlicher Erwerb von rund 64.000 m2 Flächen für Parkanlagen und 87.000 m2 Verkehrsflächen durch die Stadt Graz mit diesem Stück bewilligt würde. Dieses Stück wurde auch im Ausschuss bereits ausführlich diskutiert, wie Sie wissen, wie wahrscheinlich alle Beteiligten durch die eigenen Klubs wissen, gab es eben vom Bürgermeisteramt koordinierte Verhandlungen mit den Vertretern von Asset One und jetzt ist es möglich gewesen, eine Grundsatzvereinbarung zu beschließen, wobei diese natürlich nur auf Basis eines genehmigten Flächenwidmungs- und Rahmenplans in Kraft treten würde, dass eine Grundsatzvereinbarung geschlossen wird für diesen unentgeltlichen Erwerb von Teilflächen. Konkret geht es also um Flächen, die für Trassen für öffentlichen Verkehr und Wege sowie für Grünraum unentgeltlich übertragen werden als auch eben für Verkehrsflächen. Die Asset One haftet auch für die Versorgungs- und Entsorgungsleistungen für Freiheiten des Vertragsgegenstand von bestimmten bücherlichen und außerbücherlichen Lasten usw. und verpflichtet sich zu folgenden Punkten:. Erstens, einen Beitrag zu leisten zur Errichtung von Verkehrsinfrastruktur, zweitens für Mittel für Quartiersdurchwegungen, drittens Maßnahmen für die Grünraumausstattung im Bereich Central Park, Sport- und Freizeitgelände, weiters Maßnahmen zur Sicherung und Hebung der Baukultur zum kommunalen Wohnbau und eine flächendeckende begleitende Gebietsbetreuung und partizipative Stadtentwicklung. Finanziert wird oder mitfinanziert wird es durch die Asset One dadurch, dass ein Betrag von 30 Euro pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche geleistet wir an die Stadt Graz, wobei als Basis die im Zuge der jeweiligen Baubewilligungsbescheide genehmigten Bruttogeschossflächen herangezogen werden. Es ist im Ausschuss auch noch die Frage diskutiert worden, was passiert, wenn im Konkursfall diese Vereinbarung nicht mehr tragend wäre, ist aber trotzdem im Ausschuss dann angenommen worden. Eine Information noch, was jetzt die Folgekosten dieser Flächenübernahmen betrifft, denn natürlich erwachsen der Stadt durch die Bewirtschaftung auch Kosten. Es gibt einerseits Kosten für Straßenausbau, die mit zirka 35,4 Millionen beziffert sind, sowie dann Instandhaltungskosten für die Straßenflächen mit zirka 480.000 Euro pro Jahr. Für die Ausgestaltung von Grünflächen ein Betrag von 4,3 Millionen Euro und für die Instandhaltungsmaßnahmen jährlich zirka 175.000 Euro. Wie gesagt, es ist nur gültig dieser Beschluss, so er jetzt getroffen wird, unter aufschiebender Bedingung der Rechtskraft dieses 3.20 Flächenwidmungsplans. Danke (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: Die Stadt Graz erwirbt von „Asset on“ im Sinne der beiliegenden Grundsatzvereinbarung Teilflächen im Ausmaß von rund 64.000 m2 zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen Park- und Sportanlagen und Teilflächen von rund 87.000 m2 zur Errichtung von Straßen, Trassen für ÖV und Wege. Der Erwerb dieser Flächen erfolgt unentgeltlich, wobei die genaue Feststellung der betroffenen Teilflächen im Rahmen einer Vermessung erfolgt. Alle mit der Eigentumsübertragung entstehenden Kosten und Gebühren werden – mit Ausnahme etwaiger Kosten aufgrund der Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes 2012 – von der Stadt Graz getragen und hat die Baudirektion hiefür budgetäre Vorsorge zu treffen. Diese Vereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft des 3.20 Flächenwidmungsplanes 2002 abgeschlossen. GR. Mag. Mariacher: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Flächen um Reininghaus, um Asset One, dass da etwas geschehen soll, das setze ich einmal voraus. Die Frage ist, wie und ob alles das, was hier sozusagen in diesem Stück drinnen ist, ich hoffe, ihr habt das genau gelesen, wirklich so kommen soll. Ich beziehe mich auf einen ganz wesentlichen Punkt, den auf das Thema der Kosten, auf das Thema der Folgekosten und auf das Thema Belastungen für die kommenden Budgets. Ich finde es durchaus in Ordnung, dass die Stadt Graz den geschäftlichen Interessen der Investoren rund um das Reininghaus Asset One entsprechend mit der vorgesehenen Umwidmung entgegenkommt. Ich denke, das ist eine außerordentliche Form des Entgegenkommens. Darüber hinaus erscheint es mir aber nicht zweckmäßig seitens der Stadt Graz, hier wirklich nach Möglichkeiten zu suchen, wirtschaftliche Vorteile für die derzeitigen Eigentümer in den Raum zu stellen. Worum geht es ganz konkret? Es geht um die Verkehrsflächen, denn mit der Annahme, dass hier sozusagen uns dieses Danaer-Geschenk gegeben wird, ihr könnt die Flächen sozusagen unentgeltlich haben, wie es in dieser Vereinbarung drinnen steht, würden uns wirklich Millionenbeträge aufoktroyiert werden für die Errichtung der gesamten Infrastruktur dort. Und wenn man in dem Stück selber liest, dass allein der Straßenbau dort in dem Areal 35,4 Millionen Euro kostet und ich davon ausgehe, dass das richtig budgetiert ist und die Kosten nicht noch höher sind und dann auch dort steht, dass eigentlich andere Kosten wie die Gehsteige, Straßenbeleuchtung, Straßenmarkierung etc. noch gar nicht inkludiert sind, wird man leicht in den Bereich von geschätzt einmal 50 Millionen Euro kommen, die wir sozusagen als Stadt Graz allein nur für die Infrastrukturgestaltung zu gestehen haben und wo somit der Profit dort für die Eigentümer auch erhöht wird, weil das sollen die Grazer Bürgerinnen und Bürger zahlen und das möchte ich einmal, wie Sie das den BürgerInnen in anderen Bezirken erklären, dass wir hier diese Leistungen machen, noch dazu, wo auch angeschnitten worden ist, und der Stadtrechnungshofdirektor hat heute im Finanzausschuss zu einem ganz anderen Thema auf die Folgekostenthematik richtigerweise hingewiesen, dass hier wirklich jährliche Kosten in den nächsten Jahren, Jahrzehnten entstehen, um hier diese Infrastruktur wirklich sozusagen am Leben zu erhalten und zu entwickeln. Ich denke daher, dem Stück einmal grundsätzlich zuzustimmen, aber dieses Danaer-Geschenk der Verkehrsflächen sozusagen der Stadt Graz zu schenken und ihr habt die gesamte Infrastruktur und Erhaltung zu finanzieren, das ist wirklich entschieden mit entsprechendem Hausverstand und Moral zurückzuweisen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 16.45 Uhr den Vorsitz. GR. Dreisiebner: Lieber Kollege Mariacher! Ich glaube, dein Abänderungsantrag, und ich darf jetzt ein bisschen zynisch sein, der greift zu kurz. Du hast vergessen, dass Baumpflanzungen, dass die Schaffung von Grünstreifen, von Platzsituationen, von Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum, von den Blumen und sonstigen Pflanzungen des Stadtgartenamtes bis zu weiteren Dingen in der Art hin noch weitere Kosten auf die Stadt Graz zukommen, wenn wir uns das schenken lassen von der Asset One. Auch die Freiflächen, die Grünflächen, die Sportflächen sollten wir nicht annehmen, wenn ich deiner Argumentation folge, Kollege Mariacher, weil wenn ich dort Sportanlagen errichten möchte, Spielplätze errichten möchte (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) und die erhalten möchte, auch die Pflege und Säuberung von Parkanlagen, Grillplätze sind ja auch gedacht, Gemeinschaftsgärten sind gedacht, vielleicht auch eine Veranstaltungswiese gedacht, also alles riesige Folgekosten. Ja wir sollten das alles nicht nehmen, das war jetzt mein Zynismus zu deinem Abänderer. Wieso sollen die Neusiedler und Neusiedlerinnen in Reininghaus nicht das erhalten, was alle anderen Grazerinnen und Grazer erhalten, nämlich eine Infrastruktur, eine Infrastruktur zum Gehen, zum Radfahren, für Öffis, zum Sitzen, zum Laufen, zum Autofahren auch manchmal, zum Sportmachen, zum Joggen, zum Grillen und ein paar Blume und ein paar Bäume, damit alles noch schöner, noch besser und auch angenehmer ist? Ja, wie die Mariatroster, wie die GrazerInnen in St. Peter auch dort werden wir diese Infrastruktur herstellen, wir werden sie erhalten auf unsere Kosten. Dafür kommen neue Menschen nach Graz, werden sich dort ansiedeln, sie werden unsere Einnahmen verbessern und wir werden einen Stadtteil haben, der für alle Menschen offen ist (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Ich halte, kurzum gesagt, und ich hoffe, auch du lieber Kollege Mariacher hast es verstanden, das für nicht wirklich ernst zu nehmen, wir stimmen deinem Abänderungsantrag nicht zu, sehr wohl aber dem Stück, das zur Diskussion steht (Applaus Grüne). GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, vor allem sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP! Wir von der FPÖ haben uns, wie wir den Antrag das erste Mal gesehen haben, nur gedacht, warum nicht gleich? Es hat verschiedenste, ich möchte fast sagen, Alleingänge, zum Schluss sogar von der ÖVP, gegeben, dass man das mit aller Gewalt durchzieht und mit Steuergeld teuer abkauft, Investoren, wurde sogar unterstellt, vor Verlusten schützen möchte usw., warum nicht gleich? Wir haben immer gesagt, wir können das Ganze selber über Bebauungspläne quasi mitentwickeln, wir müssen kein Geld in die Hand nehmen, jetzt ist es offenbar möglich. Wir machen Bebauungspläne (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), wir holen uns von den Investoren auch 30 Euro pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche, die gebaut werden soll. Entspricht unseren Vorschlägen, damals sind wir dafür geprügelt worden und belächelt worden, ja warum nicht gleich? Und Gerhard, zu deinem Abänderungsantrag möchte ich gar nicht viel sagen, weil ich glaube, das ersparen wir dir bei der letzten Sitzung (Applaus FPÖ). GR. Mag. Haßler: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn man heute da sitzen und einen weiteren Meilenstein beim Projekt Reininghaus abfeiern, glaube ich, ist es angebracht, jenen danke zu sagen, die diesen Schritt ermöglicht haben, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern. Ich darf nur zurückerinnern, vor wenigen Wochen wäre in diesem Gemeinderat eine Mehrheit noch bereit gewesen, über 70 Millionen für dieses Projekt auf den Tisch zu legen, hat es noch keine Plan B gegeben und nur das Nein der Bürgerinnen und Bürger hat diesen Schritt hier heute ermöglicht, und dieser Schritt erspart der Stadt, wenn man es zusammenrechnet, zumindest 40 Millionen Euro. Zwischenruf StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Glauben Sie? GR. Mag. Haßler: Glaube ich, hätte ich so ausgerechnet, Herr Stadtrat, weil vor einigen Wochen wären wir noch bereit gewesen, 450.000 m2 im Schnitt 150 Euro, zu zahlen, die bekommen wir heute geschenkt. Mit dem Taschenrechner habe ich es geschafft, 22,5 Millionen dafür auszurechnen und ihre möglichen Aufwertungsgewinne, die damals im Raum gestanden sind, waren mögliche Aufwertungsgewinne. Das ist so ähnlich, wie wenn ich morgen Euro-Lotto spiele… Zwischenruf StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Was ist, wenn es niemand kauft? GR. Mag. Haßler: Die Grundstücke bekommen wir oder…wenn es nicht verkauft wird, dann bleibt es eine Grünfläche, Georg, dann haben wir auch kein Problem, dann brauchen wir keine Infrastruktur errichten, muss man auch dazusagen. Also so gesehen, ersparen wir uns auf jeden Fall was. Was schade ist, wenn man schon solche Gespräche führt, glücklicherweise gibt es jetzt doch eine Mehrheit, weil alle Fraktionen vernünftig sind, sollte man schon auch die Fraktionen miteinbeziehen, das haben wir heute eh schon mehrfach besprochen und wenn man über die Infrastruktur reden, dann müssen wir uns auch noch einmal den Finanzierungsplan genau anschauen, weil wenn ich das Stück richtig gelesen habe, ich bin zwar kein Planungsexperte, war die Josef-Huber-Gasse, die man schon einmal irgendwo beiseite gelegt hatten, die haben wir für viele Projekte verbraucht, müssen wir neu irgendwo in die AOG miteinstellen und auch die Unterführung in der Wetzelsdorfer Straße von der Bahnübersetzung wird dort notwendig ein und die fehlt auch noch. Also einiges an Hausaufgaben ist noch zu tun, dementsprechend würde ich die Feierlaune eher sehr vorsichtig ansetzen und noch einmal meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger (Applaus SPÖ). GR. Grosz: Frage deswegen, ob wir jetzt bei Reininghaus sind, natürlich sind wir bei Reininghaus, aber das ist ja eigentlich eine Entscheidung, die ja doch etwas mehr Freude eigentlich hervorrufen sollte bei allen Debattenbeiträgen, deswegen habe ich mich eigentlich gewundert, ob man jetzt beim richtigen Tagesordnungspunkt sind. Noch einmal, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht bei der Österreichischen Volkspartei, sagen wir ab Reihe 3 aufwärts bis nach hinten? Vor einem halben Jahr hat man hier noch gehört, vor allem vom Herrn Bürgermeister, von der Frau Vizebürgermeisterin, vom Finanzstadtrat, dass wir ja nur Reininghaus entwickeln können, wenn wir es kaufen, das war ja State of the Art, wir müssen dieses Grundstück unbedingt ankaufen, sonst können wir das auf keinen Fall entwickeln. Ich meine, können Sie sich noch alle erinnern, sonst könnte ja die Protokollführung das alles zur Verfügung stellen, da wurde uns ja im Vorfeld dieser Bürgerumfrage mitgeteilt, man muss unbedingt 75 Millionen Euro Steuergeld in die Hand nehmen, sonst haben wir keine Chance, es zu entwickeln und jetzt der epochale Meilenstein ein halbes Jahr später, heureka, wir können doch entwickeln, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne, Baugenehmigungen, Gewerbeberechtigungen, eigentlich alles das, was die Kritiker eines Ankaufes gesagt haben, die damals der Stadtregierung, auch Schwarz/Grün, zugerufen hat, nutzt doch tapfer eure Instrumente, die ihr habt, ihr braucht doch nicht das Risiko alleine stemmen, ihr braucht doch nicht 75 Millionen Euro in die Hand nehmen und beim Fenster hinauswerfen, um irgendwelche schwarzen Brüder des Geldes hier in den Investorengruppen zu unterstützen. Können Sie sich an die Töne noch erinnern? Damals hat es geheißen, nein, um Gottes Willen, das ist ja wie Teufel und Weihwasser, natürlich müssen wir es ankaufen und jetzt, ein halbes Jahr später, so still und heimlich um 16.50 Uhr bei recht lauer Stimmung hier im Gemeinderatssaal beschließen wir jetzt, Gott sei Dank einstimmig, darüber bin ich auch froh, auch über diese späte Einsicht der Grazer Volkspartei, aber auch der Grünen, dass wir, wenn wir unsere Instrumente nutzen, auch gut fahren. So und jetzt nutzen wir unsere Instrumente, die Stadt Graz hat gut verhandelt mit Asset One, das Risiko übernehmen beide Teile zur gleichen Hand, Asset One hat den Vorteil, dass es aufgefettete Grundstücke hat, wir haben den Vorteil, dass wir nicht 75 Millionen Euro in die Hand nehmen müssen, wir nutzen heute mit der Auflage des Flächenwidmungsplanes erstmalig das Instrument des Flächenwidmungsplanes, den Bebauungsplan werden wir noch nutzen, wir werden die Gewerbeberechtigungen noch nutzen, wir werden die Baupläne im Detail noch nutzen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist doch was Wunderschönes, kostet den Gemeinderat jetzt gar nichts, außer eine Dreiviertel-Stunde, ein bisschen die Lichtkosten für den Saal und die Arbeitsgage, die Minutengage der Gemeinderäte, die sich über das unterhalten heute, und 75 Millionen Euro gespart. Eigentlich ein wunderbarer Tag, ein wunderbarer Tag der Einsicht, der späten Einsicht, auch der Grazer Volkspartei. Und daher komme ich noch einmal zurück, wie fühlen Sie sich denn von der Reihe 3 aufwärts bis zur letzten Reihe in der ÖVP, die Sie ja von Ihrem Parteivorsitzenden und von Ihrem Finanzstadtrat immer gehört haben, wir müssen das ankaufen? Na ja, jetzt müssen wir es nicht ankaufen und wir können es trotzdem entwickeln. Wir werden darauf achten, dass bis zum Beschluss dieses Flächenwidmungsplanes, heute wird die Auflage gemacht, auch die Bürgerbeteiligung hier bei Reininghaus stattfindet. Der Bürgermeister hat Bürgerbeteiligungspläne, wird sich ohne die Bürgern nicht spielen, und egal, wie sich der Gemeinderat nach dem 25. November zusammensetzt, ich garantiere Ihnen, es wird noch schwieriger werden, eine Zwei-Drittel-Mehrheit in diesem Gemeinderat dafür zu finden, wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Volkspartei, die Grünen werden ja aller Voraussicht nach der künftigen Stadtregierung jetzt nicht mehr in dieser Art eines Koalitionspartners angehören, nehme ich an, aber die Österreichische Volkspartei ja doch. Wenn Sie, die ÖVP, nicht bereit sind, Bürgerbeteiligung zu leben, wird es auch keine Zwei-Drittel-Mehrheit geben, das kann ich Ihnen heute schon garantieren. Alles in allem ein guter Beschluss, Einstimmigkeit und ein guter Tag für die späte Einsicht einiger hier befindlicher Personen des Grazer Gemeinderates. GR. Dreisiebner: Gerald Grosz, du drehst es dir, wie du magst, du wendest dich, wie du kannst, und auf eines kommst du sicher nicht, dass du wirklich hier alles voll und ganz vorträgst, so wie es war, auch vorher mit deiner Geschichte, Einwendungen werden zur Gänze abgelehnt oder zum Teil abgelehnt. Ich meine, du hast nur das Fettgedruckte gelesen, vorher hast gesagt, ich habe das ganze Stück gelesen. Ich glaube es dir nicht. Zu deiner Sache, ja, es ist gesagt worden, die Stadt hat eine höhere Sicherheit, den Reininghausrahmenplan und sonstige Wünsche, die wir haben und städtebaulich notwendig sind, umzusetzen, durchzusetzen, wenn wir als Zwischenbesitzer von Reininghaus in Erscheinung treten können. Die Raumordnungsinstrumente geben uns all diese Dinge in der Form so nicht in die Hand. Wir haben aber auch gesagt, Herr Bürgermeister beziehungsweise Stadtrat Rüsch, Lisa Rücker, Georg Topf, ich, wir haben alle auch gesagt, ja es ist auch möglich, mit Zusatzverträgen, mit raumordnungsvertraglichen Momenten teilweise, aber mit privatrechtlichen Zusatzverträgen da auch was zu erreichen. Aber es kann sein, dass es nicht gelingt, gut, jetzt ist es uns gelungen. Du nimmst das her und konstruierst daraus deinen Beweis, dass alles andere, was vor dem Sommer da geplant und gedacht war und im Reininghausrahmenplan beschlossen worden ist, ja alles ein Blödsinn war. Nein, es war die Gunst der Stunde, es war das Geschick des Verhandelns durch die Stadt Graz und es war wahrscheinlich auch das Glück, dass vis-a-vis Asset One unter Umständen doch relativ schnell ein Geld braucht für ihre Verpflichtungen, die sie da und dort, vor allem aber bei Banken, haben und deswegen ist es so gut gelaufen, aus diesen Gründen und nicht, weil das, was im Sommer und im Frühsommer gedacht und geplant worden ist von Grün und Schwarz, ein Blödsinn war (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag von GR. Mag. Mariacher wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dreisiebner 12) A 14-667/1999-48 16.06.1 Bebauungsplan Weblinger Gürtel – Schwarzer Weg EZ 2, 1. Änderung XVI. und XVII. Bez., KG Webling GR. Dreisiebner: Danke, lieber Kollege Gemeinderat Stadtrat Rüsch für das Mitleid oder zumindest die Aufmerksamkeit. Nein, nein, ich bin noch nicht überlastet, keine Sorge. Aber kommen wir gleich zum Stück. Es geht um eine 1. Änderung des 16.06.1 Bebauungsplanes Weblinger Gürtel – Schwarzer Weg, um den Beschluss. Aufgrund nunmehr geplanter Realisierungen, also das sind Um- und Zubau zu einem bestehenden Fachmarkt beziehungsweise Neuerrichtung eines Fachmarktes im Bereich zwischen der Grazer Ringstraße B67a und dem Schwarzen Weg, ist eine Abänderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes 16.06.0 Einkaufszentrum Baumax erforderlich. Die betrifft planlich die Änderung der bestehenden Baugrenzlinien sowie die Schaffung einer optimierten Erschließung zum Planungsgebiet. Durch die Schaffung einer neuen richtungsgebundenen Zufahrtsstraße von der Grazer Ringstraße B67a soll eine möglichst konfliktfreie Zufahrt zu den Kundenparkplätzen, vor allem jenen des neu geplanten Fachmarktes, und eine Entlastung des östlichen Teils des Schwarzen Weges geschaffen werden. Im südlichen Teil des Planungsgebietes soll es eine verbesserte Anbindung an den Schwarzen Weg geben oder soll geschaffen werden, dies soll möglichst fließende Zu- und Abfahrt beziehungsweise direkte Anlieferung aus Richtung des übergeordneten Straßennetzes ermöglichen. Diese Verkehrslösung ist auch im rechtswirksamen Bebauungsplan (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) bereits vorgesehen, wird jetzt oder wurde in dieser Abänderung jedoch optimiert. Für die angrenzenden Wohnhäuser südlichen des Schwarzen Weges gibt es dadurch keine Änderungen. Es werden weiters im Planungsgebiet die bestehenden Baugrenzlinien angepasst, wodurch eine Verkehrsoptimierung für die Fachmärkte erfolgen kann und soll. Es gibt ein paar Abänderungen vom ursprünglichen Bebauungsplan. Im Norden des Planungsgebietes soll eben eine neue richtungsgebundene Zufahrt gemacht werden, im Süden soll eben die Neukonzeption der Zu- und Abfahrt als geringfügige Verschiebung gemacht werden und es soll zukünftig eine optimierte Situierung der Fachmärkte hinsichtlich der Zu- und Abfahrt von Kundenparkplätzen passieren. Es wird auch im Bereich der Höchstbebauungsrichtlinie an den Stand des rechtsgültigen Flächenwidmungsplanes mit 0,7 Dichte angepasst. Der Gemeindeumweltausschuss wurde in der Sitzung vom 17.10.2012 über das beabsichtigte Anhörungsverfahren zum Änderungsentwurf informiert, die Anhörung der grundbücherlichen Eigentümer im Planungsgebiet wurde durchgeführt und wurde mit Frist 19.10. angehört. Es folgten in der Anhörungsfrist drei private Einwendungen und zwei öffentliche Stellungnahmen. Diese wurde bearbeitet und dementsprechend berücksichtigt beziehungsweise werden dann beantwortet. Gegenüber dem Entwurf gibt es noch eine Änderung, die sich in einem Punkt in der Verordnung ändert. § 9 Abs. 1 entfällt in der Verordnung, die Festlegung des Höhenfixpunktes, Bezugspunkt ist das gegebene Gelände. Diese Änderung in der Verordnung hat keine Rückwirkung auf Dritte. Der 16.06.1 Bebauungsplan, 1. Änderung, besteht aus dem Verordnungstext, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht. Der Plan ist als dreifärbige Plottung ausgeführt, wobei die städtebauliche Festlegungen in roter Farbe und die Festlegung betreffend Grüngestaltungen in grüner Farbe dargestellt sind. Der Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung hat über diese Änderungen beraten und die Beschlussfassung gefasst und ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat wolle den 16.06.1 Bebauungsplan Weblinger Gürtel – Schwarzer Weg EZ 2, 1. Änderung, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen beschließen. Ich bitte um Diskussion und Beschluss. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. den 6.06.1 Bebauungsplan Weblinger Gürtel – Schwarzer Weg EZ 2, 1. Änderung bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen beschließen. GR. Mag. Haßler: Nachdem sich der Kollege Dreisiebner so intensiv mit dem Planungsgebiet beschäftigt hat, möchte ich doch nicht die Gelegenheit verstreichen lassen und sozusagen mit einer Wortmeldung auch eine Frage zu richten. Soweit mir bekannt ist aus meiner früheren Tätigkeit, war dort ja eine Begleitstraße geplant, und eine Anbindung an den Schwarzen Weg ist nur möglich, wenn diese Begleitstraße dort kommt. Die gibt es jetzt noch nicht, es gibt jetzt auch keine Anbindung an den Schwarzen Weg und wenn ich dich richtig verstanden habe, ändert sich daran auch nichts. Was mich heute sehr irritiert hat, ich habe heute von meinem Bezirksvorsteherstellvertreter eine Meldung bekommen, es hat vor Ort eine Bauverhandlung stattgefunden der Firma Kohlbacher und die bekommen für ihr neues Wohnprojekt genau auf dem Bereich, wo unsere Begleitstraße geplant ist, eine Zufahrt, einen Privatweg, ist ja ASFINAG-Grund, soweit ich weiß und wenn das so wäre, dann wäre das Projekt Begleitstraße dort gestorben und damit ist das ganze Planungsgebiet dort aus meiner Sicht unter ganz anderen Gesichtspunkten zu betrachten. Wie gesagt, habe ich erst heute erfahren. Ich kann es nicht verifizieren, ich möchte es nur da im Gemeinderat miteingebracht haben. Danke (Applaus SPÖ). GR. Dreisiebner: Ich kann zu diesem Projekt im Bereich Kohlbacher überhaupt nichts sagen, wie der Herr Baudirektor, das ist doch ein etwas anderer Bereich, auch wenn er nicht weit weg ist. Zu der Sache, es gibt keine Veränderung im Vergleich zum gültigen Bebauungsplan 16.06.0, was den Schwarzen Weg betrifft. Es ist genauso vorgesehen, es gibt eine leichte Lageveränderung dieser Zu- und Abfahrtmöglichkeit, die an Bedingungen gebunden war und ist, und das ist die Begleitstraße, das ist richtig. Aber, wie gesagt, ich kann jetzt nicht verifizieren, was da im Bereich Kohlbacher passiert und das ist ein bisschen ein paar andere Schuhe, auch wenn sie knapp nebeneinander stehen, das tut mir leid. Bgm.-Stv.in Rücker: Sichtlich handelt es sich eben um ein anderes Grundstück und das wird zu klären sein. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Müller 13) A 14-030616/2012 16.17.0 Bebauungsplan „Salfeldstraße – Ferdinand-Prirsch-Straße“ XVI. Bez., KG Webling GR. Müller: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch dieses Stück wurde ausführlichst im entsprechenden Ausschuss diskutiert, daher möchte ich das kurz machen, es wird sicher zu einer Diskussion kommen, davon gehe ich aus. Ich stelle den Antrag, die Zuständigkeit des Gemeinderats der Landeshauptstadt Graz gründet sich auf den § 63 Abs. 1 und 3 des Steirischen Raumordnungsgesetzes 2010. Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle erstens den 16.17.0 Bebauungsplan Salfredstraße – Ferdinand-Prirsch-Straße, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie zweitens die Einwendungserledigungen beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. den 16.17.0 Bebauungsplan „Salfeldstraße – Ferdinand-Prirsch-Straße“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen beschließen. GR. Dreisiebner: Karl-Heinz Herper, es tut mir leid, du bist Vorzugsstimmenwahlkämpfer, aber an mir alleine liegt es nicht, es liegt an der Tagesordnung und ich halte mich sehr, sehr kurz, du weißt, was kommt, du warst gestern im Ausschuss dabei. Meine Fraktion wird diesem Bebauungsplan Kohlbacher, Saalfeldstraße – Ferdinand-Prirsch-Straße nicht zustimmen. Wir haben schon bei GreenCityGraz und bei der Flächenwidmungsplanänderung ein bisschen darauf abgezielt, dass dort eine hohe Stellplatzdichte ist, dass dort eine schlechte Infrastruktur herrscht und zu erwarten ist, dass sehr viel motorisierter Individualverkehr erzeugt wird. Wir würden und haben vorgeschlagen, den Stellplatzschlüssel von 2,0 auf 1,5 zu senken, dem wurde nicht nachgekommen, folglich stimmen wir diesem Bebauungsplan nicht zu. Danke (Applaus Grüne) Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Bauer 17) StRH-551/2012-13 Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses GR.in Mag.a Bauer: Der Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses liegt vor. Ich darf darauf verweisen, dass es ein paar Neuerungen gibt im heurigen Jahr. Zum einen haben wir im Gemeinderat des Öfteren Maßnahmen, die der Stadtrechnungshof vorgelegt hat, auch beschlossen, das heißt, wir haben diesen Empfehlungen des Stadtrechnungshofes mehr Ausdruck verliehen und dass die entsprechenden Stellen die Maßnahmen umsetzen müssen beziehungsweise dass auch vorab Prüfungen erfolgen, also das ist neu in dieser Gemeinderatsperiode. Das Weitere, das neu ist, wir haben auch das erste Mal im Kontrollausschuss Informationsberichte vorgelegt erhalten. Ihr könnt euch vielleicht erinnern, dass war unser Zugang (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) zur Änderung der Geschäftsordnung, dass nicht nur die Stadtregierungsmitglieder über die laufenden Projektkontrollen informiert werden, sondern dass auch wir im Gemeinderat davon Kenntnis erlangen. In Summe haben wir bei den 13 Sitzungen im Jahr 2012 27 Berichte vorgelegt erhalten, davon elf Projektkontrollen beziehungsweise Projektabwicklungskontrollen und 13 Berichte über Gebarungsprüfungen und drei Informationsberichte. Der Auftragsstand, der Stadtrechnungshof hat noch genug zu tun, die offenen Prüfanträge bis Ende 2012 sind in Summe 33, wovon fünf Gebarungsprüfungen, drei EU-Projekte geprüft werden und 25 Projektabwicklungskontrollen, also die Arbeit geht dort auch nicht aus, wie wir feststellen dürfen. Der Stadtrechnungshof hat zur Erledigungsdauer festgehalten in dem Tätigkeitsbericht, dass rund zwei Drittel der Prüfprojekte innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Wie geht es weiter mit der Zukunft? Der Stadtrechnungshof hat sich in der Vergangenheit vielfach mit den Abteilungen in der Stadt beschäftigt und hier Gebarungsprüfungen durchgeführt. Der Schwerpunkt, der sich in Zukunft als Tätigkeit herauskristallisiert, ist rund um das Haus Graz. Hier wird entsprechender Schwerpunkt zu legen sein, nämlich im Jahr 2013 um den Überblick zu gewinnen und dann uns auch hier im Gemeinderat eine entsprechende Vorlage aufzubereiten. Ich möchte mich bedanken beim Stadtrechnungshof für die geleistete Arbeit, aber auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Kontrollausschuss, wir haben heuer 13 Sitzungen gehabt, manchmal waren sie sehr lange mit sehr umfassenden Sitzungsgegenständen, es wurde sehr heftig diskutiert. Danke euch allen, das war der Tätigkeitsbericht (Applaus SPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen und beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR.in Mag.a Bauer 18) StRH – 42056/2010 Holding Graz, ITG, GBG (Haus Graz) 2011 GR.in Mag.a Bauer: Werte Kolleginnen und Kollegen! Es steht noch auf der Tagesordnung der Prüfbericht Holding Graz, ITG, GBG 2011. Es war ein Prüfantrag von mehreren GemeinderätInnen. Das Prüfungsziel war zu erheben, welche Kosten sind durch die Restrukturierung entstanden, ist es sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig gewesen beziehungsweise wie schaut es aus mit der Leistungserbringung, hat es Leistungseinschränkungen gegeben und wie schaut es auch mit der Entlohnung und Gehaltsansätzen der Führungskräfte aus? Der Prüfbericht wurde uns vorgelegt, es wurden zum einen gegenübergestellt die Potenziale, die wir hier im Gemeinderat bei der Zusammenlegung auch debattiert haben. Die Potenziale, die theoretisch errechneten Potenziale, diese wurden gegenübergestellt den erreichten Potenzialen nach den Angaben der Tochtergesellschaft heraus und dann wurde eine entsprechende Abweichung beziehungsweise geprüft, was da eingereicht wurde und ob das alles anerkannt wurde. Vorweg, werte Kolleginnen und Kollegen, es ein Einsparungsbereich wurde erreicht in der Höhe von 872.000 und dem standen gegenüber Beratungsaufwendungen in der Höhe von 896.000, also die Restrukturierung im ersten Jahr hat sich zahlenmäßig nicht blendend ausgewirkt. Wenn man noch ein bisschen genauer hinschaut, was ist denn passiert in den einzelnen Bereichen, worin setzt sich die Ersparnis denn zusammen? Im Bereich der ITK wurde eine Ersparnis erwirkt, die über dem Potenzial lag in der Höhe von 58.000 Euro, also bitte, die Hunderter lasse ich weg, also ich bleibe bei den Tausendern. Worin bestand die Veränderung dort, wer hat die Kosten getragen oder wo kam es her? Es war erstens aus zwei Pensionierungen, die nicht, also natürliche Abgänge, dann hat es zwei Nichtnachbesetzungen von Planstellen im SAP-Bereich gegeben und es hat Mehraufwendungen durch neue Stabsstellen in der Holding und im Magistrat in der Höhe von 200.000 Euro gegeben. Zum Vierten wurden für Sachkosten zusätzlich 172.000 aufgewandt und für das Rechenzentrum zusätzlich 40.000. Also die Bilanz bei der ITK ist 58.000 Euro. Wie schaut es im Immobilienbereich aus? Hier hat es eine wunderbare Zahl gegeben, dass die erzielten Einsparungen die geplanten Einsparungen übertroffen haben, nämlich um 560.000 Euro. Beim Blick hinein, wer und woher kamen die Ersparnisse, das war erstens durch Dienstposteneinsparungen und Umstrukturierungen beispielsweise fünf nicht nachbesetzt Hausarbeiterdienstposten sowie zwei in anderen Tätigkeitsbereichen eingesetzten Hausarbeiter beziehungsweise vier Hausarbeiter, welche zu 65 % anderen Tätigkeiten nachgegangen sind. Der zweite Einsparungsbereich neben den Hausarbeitern im Bereich der Immobilien waren die Reinigungskräfte, die haben dazu beigetragen, nämlich nicht durch die Umstellung vom Kollektivvertrag (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) oder mussten beitragen durch die Nichteinstellung unter dem Kollektivvertrag, Entschuldigung, statt Kollektivvertrag, statt Vertragsbediensteten, also hier sind so quasi ein Plus im Reinigungsbereich angeführt in der Höhe von 8.000 Euro. Weiters im Immobilienbereich wurden 6,9 Vollzeitäquivalente im Bereich der Reinigung nicht nachbesetzt und als Viertes wurde der Abgang von drei MitarbeiterInnen im Bereich des Lagers auch nicht nachbesetzt, und im Bereich der Liegenschaften wurden Investitionen getätigt für eine Immobiliendatenbank in der Höhe von oder Mehrausgaben in der Höhe von 130.000 Euro. Also auch im Immobilienbereich viele Einsparungen, die im Personalbereich getroffen wurden. Wie schaut es im Abfallbereich aus? Der Abfallbereich hat angegeben, 435.000 eingespart zu haben, aber hier hat der Stadtrechnungshof das wesentlich kürzen müssen, denn da ist fast gar nichts übrig geblieben, denn diese Einsparungen, die angegeben waren, entstanden aus Vertragsverhandlungen, und hier kann man doch davon ausgehen, dass eine Abteilung auch Vertragsverhandlungen ohne die Restrukturierung der Holding gemacht hätte. Also das wurde hier herausgerechnet. Wie schaut es aus im Abwasserbereich? Hier wurde auch etwas als sehr positiv angeführt, aber wo waren hier die Potenziale? Auch hier dasselbe Bild, im Wesentlichen im Personalbereich und durch die Nichtnachbesetzung eines Projektleiters. Den Einsparungen, die im großen Teil im Personalbereich getroffen wurden, stehen Mehrausgaben in Sachaufwendungen gegenüber. Das ist die Analyse aus dem Stadtrechnungshofbericht, das hat die Holding im ersten Jahr so quasi gebracht oder die Restrukturierung der Holding. Ich möchte noch einmal erwähnen unter den „Sonstigen Kosten“ wurden die 896.000 angeführt, das sind die Beraterkosten, die zusätzlich für die Restrukturierung aufgefallen sind. Also demzufolge ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. Das Screening der Dienstverträge wurde als rechtmäßig festgehalten und anerkannt. Das ist der Prüfbericht aus dem ersten Jahr Restrukturierung Holding Graz, ITG, GBG, wir haben es im Kontrollausschuss auch so einstimmig zur Kenntnis genommen, auch hier im Gemeinderat wird um Annahme ersucht (Applaus SPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a, Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Kvas NT 23) A 8 – 46231/2011-144 Personalamt und Feuerwehr, Überstundenvergütungen; Nachtragskredit über € 2.300.000,- in der OG 2012 GR. Mag. Kvas: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund eingeschränkter personeller Kapazitäten wurden von den Bediensteten der Feuerwehr über Jahre hinweg Mehrleistungen erbracht, die weder finanziell noch durch Inanspruchnahme von Freizeitausgleich abgegolten werden konnten. 2010 sollte diese Altlast im Wege einer umfassenden Überstundenvergütung bewältigt werden. Die Höhe der vom Dienstgeber gewährten Abgeltung hat aber den Vorstellungen der Feuerwehrbediensteten nicht entsprochen. Es wurden höhere Zuschläge sowie eine Verzinsung der Ansprüche gefordert. Der Fall ist bereits beim OGH anhängig. Parallel zum laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahren wurden fortwährend Vergleichsgespräche zwischen Dienstnehmer und Personalvertreter geführt und es konnte am 31. Oktober eine Einigung erzielt werden, die folgendermaßen aussieht: Die Mehrleistungen bis zum 30. Juni 2010: Abgeltung mit einem Überstundenzuschlag von 84,2 % plus Zinsen im Ausmaß von 4,5 % und die Mehrleistungen vom 1.7.2010 bis 30.6. dieses Jahres: Abgeltung mit einem Überstundenzuschlag von 50 %. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,3 Millionen Euro und werden mit den Dezemberbezügen zur Auszahlung gebracht. Ich bitte um Annahme des Stückes (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012 beschließen: In der OG 2012 werden die Fiposse 1.16200.565000 „Mehrleistungsvergütungen“ 2.98100.29800 „Rücklagen, Entnahme Ausgleichsrücklage“ um je € 2.300.000,- erhöht. Der Eckwert 2012 der Feuerwehr erhöht sich ebenfalls um den o. g. Betrag. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 17.20 Uhr den Vorsitz. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Dieser epochale Beschluss gehört schon ein wenig gewürdigt, und die Frau Gemeinderätin Sigi Binder lacht ja schon einigermaßen. Frau Kollegin Binder, Sie können sich noch erinnern, oder, an diese unzähligen nicht öffentlichen Sitzungen, wo wir davor gewarnt haben, dass dieser Rechtsstreit gegen die Feuerwehrleute, gegen die Berufsfeuerwehrleute negativ gegenüber der Stadt ausgehen wird. Wo wir gesagt haben, und ich finde es schade, dass der Herr Finanzstadtrat nicht da ist, weil ich hätte einige Fragen dazu gehabt, und wo wir gesagt haben, er wird sich volkstümlich gesagt die sogenannte blutige Nase abholen über seinen Rechtsweg. Und da sind dann Gemeinderäte, auch der ÖVP, herausgegangen und haben gesagt, das ist alles ein Blödsinn und der Grosz, der hat ja nicht einmal Jus studiert und wie kann der so etwas behaupten, und selbstverständlich werden wir das gewinnen und das ist ja das typische Schwarzmalen und es ist fürchterlich, prompt, wir haben es verloren und wir haben es auch zu Recht verloren, weil wer glaubt, in bestehende Verträge eingreifen zu können, der wird in dieser Republik gegenüber allen Gerichtshöfen immer den Kürzeren ziehen. Nur meine Frage jetzt, und vielleicht kann sie mir der Herr Bürgermeister beantworten: Ich hätte gerne eines gewusst oder zwei Dinge gewusst, wer hat das dem Finanzstadtrat eingeredet aus der Beamtenschaft, wer hat gesagt, das gewinnen wir, das würde mich interessieren, Finanzstadtrat ist da, Berufsfeuerwehrgeschichte, um es ihn in Erinnerung zu rufen, jetzt frage ich dich, lieber Stadtrat Rüsch, wer hat dir das damals eingeredet, dass wir diesen Feldzug gegen die Berufsfeuerwehr gewinnen werden, wo wir von Anfang an gewarnt haben, dass es nicht so kommen wird und das Zweite ist, was hat der ganze Zirkus jetzt über ein Jahr der Stadt Graz gekostet an Rechts- oder Beratungsaufwendungen und jetzt weiß ich schon, wir haben unsere eigenen Juristen auch dafür verwendet, aber die müssen ja auch irgendeine Stundenabrechnung dafür abgegeben haben, was sie da an Stunden aufgewandt haben, um diesen Rechtsstreit gegen die Berufsfeuerwehr zu führen? Und das würde mich interessieren und vor allem würde mich dann interessieren, wer zieht daraus die Konsequenzen und wer brennt das alles? Weil wir haben ja hier im Gemeinderat, in der nicht öffentlichen Sitzung hat es ja einige Gemeinderäte gegeben, die mehrmals davor gewarnt haben, dass das passieren wird. Und jetzt würde mich das interessieren, wer zahlt das? Der Bürgermeister hat bei der sogenannte Nase am Dietrichsteinplatz auch bei der vorigen Gemeinderatssitzung angekündigt, ich werde mir jetzt die Akten ansehen lassen und dann wird der das zahlen, dieser Beamte, der das verbrochen hat, und genau mit der gleichen Tonart gehe ich jetzt auch hier heraus und sage, mich würde es interessieren, wer hat uns das eingebrockt und vor allem, wer zahlt uns das jetzt und wer entschuldigt sich gegenüber den Berufsfeuerwehrleuten, das würde mich auch interessieren, weil irgendwer muss ja jetzt zur Berufsfeuerwehr hingehen und sagen, wir entschuldigen uns. Wir haben euch mehr als ein Jahr das Geld nicht gezahlt, wir haben eure Überstunden nicht gezahlt, wir waren ein schlechter Dienstgeber, irgendwer muss sich jetzt entschuldigen bei den Leuten, weil so, jetzt gehen wir gleich, wenn wir jetzt nicht als BZÖ beantragt hätten die Wortmeldung, dann wäre es ja en bloc am Anfang der Sitzung bereits mitabgestimmt worden. Ich will jetzt schon eine Debatte führen, wer trägt die Konsequenzen, wer zahlt die Malaise, die passiert ist und wer entschuldigt sich bei den Berufsfeuerwehrleuten, die ÖVP, die ständig plakatiert, das Ehrenamt der Stadt zu fördern und eine Million Euro in einen Schuldenturm der Freiwilligen Feuerwehr hineinzugeben in einen reinen privaten Finanzierungsverein, aber der Berufsfeuerwehr die Überstunden vorenthalten, gehen Sie sich entschuldigen zur Berufsfeuerwehr, eine Million Euro für Ihre Falotten bei der Freiwilligen Feuerwehr sind zwar immer da, wo die Laptops fehlen… Zwischenrufe unverständlich. GR. Grosz: Ja, das sage ich sehr bewusst, wo die Laptops fehlen, wo die Inventare fehlen, alles Drum und Dran, aber bei der Berufsfeuerwehr bleiben wir alles schuldig und das würde ich gerne geklärt haben. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, vorher möchte der Gemeinderat und auch ich geklärt haben, ob da das Wort Falott vorgekommen ist… GR. Grosz: Ja, ist vorgekommen. Bgm. Mag. Nagl: Dann kann ich nur sagen, da sollten Sie sich dafür entschuldigen oder solltest du dich entschuldigen. GR. Grosz: Werde ich nicht tun. Bgm. Mag. Nagl: Wenn du das nicht tust, dann erteile ich dir einen Ordnungsruf. GR. Grosz: Trage ich wie einen Orden auf meinem Revers, wie einen Feuerwehrorden, den großen Berufsfeuerwehrorden. Bgm. Mag. Nagl: Es ist traurig genug, dass wir in diesem Gemeinderat immer wieder diese Bonität und diese Wortmeldungen haben, wo wir andere Menschen beschimpfen, ich wünsche mir das in Zukunft nicht (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Gut, der Herr Bürgermeister hat jetzt meine Redezeit 20 Sekunden aufgebraucht, 20 habe ich noch, also werde ich noch 40 am Schluss sprechen. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, dem ist nicht so… GR. Grosz: Entschuldigung, ich habe da die Uhrzeit, na selbstverständlich, du hast jetzt 40 Sekunden gesprochen auf meine Redezeit und meine Redezeit lauft weiter. Und ich sage eines, ja, weil er einen Ordnungsruf erteilt hat. Jetzt ist aus, nachdem er geredet hat, ich sage jetzt zum Schluss, es ist schändlich, den Berufsfeuerwehrleuten die Überstunden wie ein billiger Zechpreller schuldig zu bleiben, um dann vor Gericht zu verlieren, aber auf der anderen Seite Geld hinauszuwerfen, damit Laptops verschwinden, die Gebietskrankenkasse und das Finanzamt ermitteln müssen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: An und für sich vergeht einem ein bisschen die Lust, darauf zu antworten, vor allem seriös und eben sachlich darauf zu antworten. Ich werde es trotzdem machen und zwar die ganze Geschichte. Die Berufsfeuerwehr hat wegen chronischem Personalmangel seit vielen, vielen Jahren Überstunden geleistet und diese Überstunden sind nicht abgegolten worden. Es war mein Ziel, dass wir in der Bearbeitung von einigen offenen Problemen, das dieses Personal der Feuerwehr betroffen hat, diese Abgeltung erfüllen und auch leisten und sie ist auch geleistet worden, wir haben uns sehr rasch geeinigt über die Stunden, die da anfallen. Wir haben uns nicht geeinigt über die Abgeltungshöhe und wir haben dann, nachdem diese Einigung nicht vorhanden war, haben wir von uns aus eine aus unserer Sicht richtige Höhe festgelegt und die haben wir bezahlt. Also zunächst ist da nichts vorenthalten worden, es ist auch im Nachhinein nicht ganz nachvollziehbar, auch darüber haben wir sehr lange mit der Personalvertretung gesprochen, dass das nie verlangt wurde, es wurde auch nie verlangt, sondern wir haben uns jetzt getroffen und haben gesagt, das ist eine Sache, die wir bereinigen möchten auch letztlich, um eine gute Basis zu haben für andere offene Fragen, die es bei der Feuerwehr gibt und wir haben das abgegolten, wie gesagt, nach unserem Satz, und die Feuerwehr war damit nicht einverstanden, es ist zu keiner Einigung gekommen und die Feuerwehr hat eben den Rechtsweg beschritten. So, der Rechtsweg ist noch nicht abgeschlossen, Herr Gerald Grosz, der Rechtsweg ist noch nicht abgeschlossen, sondern wir haben auch während des Rechtsweges laufend Verhandlungen geführt, um zu sehen, ob nicht eine Einigung möglich ist und diese Einigung haben wir jetzt erreicht und wir haben aus unserer Sicht eben deswegen den Antrag beim OGH, beim Obersten Gerichtshof, zurückgezogen. Es ist damit, wenn man so will, innerhalb eben des Rechtsweges zu einer Einigung gekommen, die für uns sicherlich wichtig war, sie hat auch einen Kompromiss gebracht in dieser Geschichte und zwar deshalb, weil für die Überstunden, die von 2010 und von 2011 geleistet worden sind, im Verhandlungswege ein niedriger Zuschlag vereinbart worden ist als jedenfalls die anderen, die schon länger zurückliegenden Überstunden für die, die geleistet worden sind. Das heißt, zunächst einmal finanzwirtschaftlich, rein finanzwirtschaftlich hat die Stadt selbstverständlich nichts verloren, darf ich einmal so sagen, wir haben uns geeinigt, die Einigung war aus meiner Sicht sehr wichtig. Auf der Haben-Seite dieser Einigung steht ja nicht nur, dass wir den Berufsfeuerwehrlern geleistete Überstunden in der Vergangenheit abgegolten haben, sondern auf der Haben-Seite steht auch, dass wir ein sehr gutes Gesprächsklima aufgebaut haben. Wir sind uns einig, dass wir im Laufe des nächsten Jahres die gesamte Wechseldienstabgeltung neu regeln, sie ist sehr kompliziert. Auch darin liegt ein Grund des Konfliktes, weil sie so kompliziert ist, dass sich wirklich nur einige wenige Spezialisten auskennen, das ist die eine Geschichte. Es gibt eine zweite Geschichte. Wir möchten gerne, dass die Berufsfeuerwehr insgesamt auf sechs Urlaubstage verzichtet als Beitrag zur Budgetkonsolidierung und hier gibt es einen Gang zum Obersten Gerichtshof, der sozusagen gemeinsam vereinbart wurde, weil es dazu keine Rechtsprechung gibt, die Feuerwehr ist durchaus bereit, diese sechs Urlaubstage für die neu Eintretenden weniger zu machen und wir sind selbstverständlich, wenn es nicht durchgeht, ist für uns die Geschichte auch erledigt. Das ist sozusagen der Gang zum Obersten Gerichtshof, der im Konsens beschritten wurde, auch das ist damit erledigt. Dort, wo wir nicht durchgekommen sind, auch das soll erwähnt werden, das ist, dass wir zunächst wollten, dass die Berufsfeuerwehrbediensteten sechs Wechseldienste mehr machen, da hat das Gericht eine eindeutige Entscheidung getroffen im Hinblick auf den EU-Gerichtshof, dass eben hier diese zusätzlichen Wechseldienste nur möglich sind, wenn die Berufsfeuerwehrler selbst zustimmen, das tun sie nicht, das haben wir verloren und ist auch wieder eine erledigte Geschichte. Also aus meiner Sicht ist wie bei allen Dingen die künstliche Aufregung vom Gerald Grosz etwas übertrieben. Ich darf das nochmals sagen, wir haben mit diesen 2,3 Millionen Euro den Berufsfeuerwehrmännern, die Überstunden geleistet haben während mehrerer Jahre, gelten wir hiermit ab. Wir haben uns jetzt auch eben über die Abgeltungshöhe geeinigt, die zusätzlichen Wechseldienste zu machen, ist nicht möglich und wir haben auf der anderen Seite noch eine offene Entscheidung, die wir gemeinsam beim Obersten Gerichtshof sozusagen erwarten und dann wird auch dieses Problem gelöst. Ich möchte es gerne nochmals sagen, bei der Berufsfeuerwehr gibt es einige offene Fragen auch im Zusammenhang mit der Dienst- und Gehaltsordnung. Ich bin sehr froh, dass dieser Kompromiss jetzt gelungen ist, er kostet viel Geld, das weiß ich, das ist auch damit ein Hinweis, wie viele Überstunden sich da angesammelt haben. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, hier diese Übereinkunft zu erzielen, weil einfach damit auch eine gegenseitige Vertrauensbasis aufgebaut werden kann und die ist erforderlich, wir haben auch in diesem Zusammenhang für die Berufsfeuerwehr, denke ich, einen wichtigen Schritt gemacht, wir haben zum Beispiel oder nicht zum Beispiel, eine sehr wichtig Geschichte, wir haben das Hauptergebnis der berühmten Rinke-Studie, nämlich die Mindestanzahl oder den Soll-Stand für die Feuerwehr garantiert und machen das auch jedes Jahr. Es werden keine Überstunden mehr geleistet seit zirka zwei Jahren und zwar deshalb, weil wir im Herbst jeweils gemeinsam mit der Feuerwehr festlegen, wie viele Berufsfeuerwehrmänner werden in Pension gehen, wie viele scheiden nach allgemeiner Erfahrung aus, und diese Zahl wird sofort durch eine Neuausschreibung und durch eine Neubesetzung garantiert, sodass auch das ein wichtiger Schritt ist in der Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr, sodass die Berufsfeuerwehr da wirklich ihre Dienste leisten kann. Das kostet viel, ist unbestritten, hat aber auf der Haben-Seite, wie gesagt und nochmals wiederholt, eine gute Vertrauensbasis und eine gute Zusammenarbeitsbasis mit der Feuerwehr, mit der Personalvertretung bei der Feuerwehr und aus diesem Grunde, denke ich, dass das ein wichtiger und guter Schritt ist, der eben auch die zukünftigen Verhandlungen und Gespräche mit der Feuerwehr durchaus auf eine bessere und gute Vertrauensbasis gestellt hat (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: Bürgermeister Mag. Nagl NT 19) MD-39874/2010-96 Dringlicher Antrag vom 5. Juli 2012 betreffend Rückabwicklung des Projektes „FF Graz“; Bericht Bgm. Mag. Nagl: Wir kommen nun zum Stück Nummer 19). Es handelt sich beim Stück Nummer 19) um den dringlichen Antrag vom 5. Juli 2012 betreffend Rückabwicklung des Projektes Freiwillige Feuerwehr Graz. Es war ein Bericht einschließlich Zusatzantrag vom 18.10., Vollzugsbeschränkung des Bürgermeisters, so ist der offizielle Titel und ich darf Ihnen nun folgende Stellungnahme der Magistratsdirektion zur Kenntnis bringen. Der Gemeinderat hat über einen Zusatzantrag zum Bericht zur Geschäftsziffer 39874/2010-96 unter dem Betreff “Dringlicher Antrag vom 5. Juli 2012 betreffend Rückabwicklung des Projektes Freiwillige Feuerwehr Graz“ in seiner Sitzung am 18.10.2012 mehrheitlich beschlossen, die Freiwillige Feuerwehr aufzulösen und eine entsprechende Verordnung dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung vorzulegen. Unmittelbar nach diesem Beschluss des Gemeinderates habe ich, wie auch in der Gemeinderatssitzung am 18.10. deponiert, gemäß § 57 des Statutes eine Vollzugsbeschränkung erlassen. Nach dieser Bestimmung hat der Bürgermeister mit der Vollziehung innezuhalten, wenn er erachtet, dass ein Beschluss gegen ein Gesetz verstößt oder einen nicht genügend beachteten Nachteil für die Stadt zur Folge haben könnte. Nach einer Vollzugsbeschränkung durch den Bürgermeister ist in der nächsten Sitzung des Gemeinderates eine neuerliche Beratung und Beschlussfassung zu veranlassen. Ein Ermessensspielraum für den Bürgermeister besteht aber nicht, sondern er hat, wenn derartige Bedenken bestehen, den Vollzug zu stoppen. Beide Voraussetzungen für eine Vollzugsbeschränkung, nämlich die Bedenken wegen Gesetzesverletzung und nicht genügend beachtete Nachteile für die Stadt Graz, waren gegeben. Erstens die Bedenken wegen Verletzung des Steiermärkischen Landesfeuerwehrgesetzes. Das Steirische Feuerwehrgesetz sieht gemäß § 5 Abs. 5 und 6 zwei Möglichkeiten für die Auflösung einer Freiwilligen Feuerwehr vor. Durch Beschluss der Wehrversammlung oder durch Verordnung des Gemeinderates, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Beide Voraussetzungen liegen nicht vor. Zum einen hat es keinen entsprechenden Beschluss der Wehrversammlung gegeben, zum anderen erfüllt die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Graz die im § 2 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes umschriebenen Aufgaben, die in der Mitwirkung bei der Vollziehung der Feuer- und Gefahrenpolizei im Rahmen des § 4 und des § 5 des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes, nämlich Mitwirkung bei der Abwehr von Gefahren und der Besorgnis sonstiger bundes- und landesgesetzlich vorgesehener Aufgaben, bestehen. Diese Mitwirkung wird speziell auch darin dokumentiert, dass am 1. August 2012 zwischen dem Branddirektor Dr. Meisenberger und dem Hauptbrandinspektor Rieger ein Strategiepapier zur Rolle der Freiwilligen Feuerwehr Graz unterzeichnet wurde. Und selbst, wenn man dem Argument der mangelnden Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Graz, wie im Zusatzantrag vom 18.10. argumentiert wird, folgen könnte, ist dem entgegenzuhalten, dass § 42 des Steirischen Feuerwehrgesetzes das Prozedere festlegt, wie bei Mängel in der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren vorzugehen ist. Nach dieser Bestimmung sind der Bereichsfeuerwehrkommandant und der Landesfeuerwehrkommandant verpflichtet, die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr zu überprüfen und bei Mängeln deren Beseitigung anzuordnen. Der Bürgermeister hat dies nach Anhörung des Feuerwehrkommandanten mittels Bescheid anzuordnen. Daraus folgt, dass die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr nur als ultima Ratio so gesehen werden kann, wenn die vorgeschalteten Instrumente nicht mehr greifen. Wenn aber diese nicht ergriffen worden sind, bleibt kein Platz für eine Auflösung mittels Verordnung. Da es sich beim Steirischen Feuerwehrgesetz und auch beim Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz um sehr junge Rechtsmaterien handelt, nämlich aus den Jahren 2011 und 2012 stammend, und damit sehr wenig Vollzugspraxis gegeben ist und einige Bestimmungen viel Interpretationsspielraum offen lassen und doch weit reichende Konsequenzen mit einer Auflösungsverordnung verbunden sind, habe ich sofort nach der Beschlussfassung im Gemeinderat die Aufsichtsbehörde um eine Stellungnahme bis zum heutigen Tag ersucht. Eine erste Fachrunde hat auch schon getagt, allerdings wurde mit E-Mail mit 5.11. heurigen Jahres mitgeteilt, dass noch weitere Erhebungen erforderlich sind und bis zum gewünschten Termin keine Stellungnahme möglich ist. Zweitens: Zum Argument nicht genügend beachteter Nachteile für die Stadt Graz ist auszuführen, dass nach § 106 Statut alle Verordnungen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zur Prüfung an die Landesregierung zu übermitteln sind. Die Aufsichtsbehörde hat gesetzwidrige Verordnungen aufzuheben. Da es sich bei der Auflösung einer Freiwilligen Feuerwehr, wie schon vorhin beschrieben, auch für die Aufsichtsbehörde selbst um eine sehr komplexe Materie handelt, sollte die Unsicherheit einer nachträglichen Aufhebung der Verordnung wegen Rechtswidrigkeit beseitigt werden. Eine durch rechtswidrige Verordnung aufgelöste Freiwillige Feuerwehr hätte neben einem enormen Imageschaden für die Stadt Graz selbst wohl auch die Wirkung, dass sich nachträglich nur mehr sehr schwer engagierte Menschen für die Freiwillige Feuerwehr begeistern ließen. Daher auch mein unverzügliches Einschalten der Aufsichtsbehörde. Zudem stellt ehrenamtliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwesen dar, das die Stadt mit all ihren gebotenen Mitteln fördern soll. Die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Graz würde auch fatale negative Signalwirkung für alle Formen von Freiwilligenarbeit in der Stadt Graz nach sich ziehen. Aus diesen Gründen habe ich daher gemäß § 57 des Statutes die Vollziehung gestoppt. Daher ist dieser Tagesordnungspunkt neuerlich zu beraten und darüber ein Beschluss herbeizuführen, wobei ich nur nachdrücklich davon abraten muss, einen Beschluss zu fassen, bevor die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde vorliegt. Soweit die heutige Stellungnahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen. GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Cato, der Ältere, hat stets seine Reden eingeleitet im Senat vor dem 3. Punischen Krieg mit dem Hinweis auf „Ceterum censeo“, übrigens bin ich der Meinung, ich sage jetzt hinzufügend für alle, die lateinkundig sind und das sind Etliche hier in diesem Saal, „Ceterum censeo“, Ignorantem esse dellendem (Applaus SPÖ). Was meine ich damit? Ich trage, wir tragen, und das war die Mehrheit dieses Gemeinderates vor drei Wochen am 18. Oktober, als die Abstimmung 27 zu 24 ausgegangen ist und wir sind die höchste Vertretung der Grazer Bevölkerung hier in diesem Hause, wir haben uns nach bestem Wissen und Gewissen kundig gemacht, sowohl was die rechtliche Seite betrifft als auch fachlich. Wir haben einen Zusatzantrag gestellt, indem wir uns wochenlang beraten, informiert und an Hearings teilgenommen haben, um uns beide, alle Seiten anzuhören, so wie es sich gehört. Und wir sind zur Ansicht gekommen, dass die Freiwillige Feuerwehr nach § 5 Abs. 5 fortlaufend nicht die Voraussetzungen erfüllt, dass sie einer Freiwilligen Feuerwehr der Kategorie 3 entsprechend Feuerwehrgesetz Steiermark, auch eine Ausstattung, die erforderlich wäre, nicht vorhanden ist und dass eine derartige Ausstattung, wie Sie du angeführt hast, Herr Bürgermeister, lieber Sigi Nagl, eine Mindestinvestition in der Höhe von einer Million Euro bedeuten würde. Ich weiß nicht, ob das Geld vorrätig wäre und einsatzbereit wäre, um die Mann/Frau-Stärke pro 1.000 EinwohnerInnen, wie gefordert, was den Mannschaftsstand betrifft, zu erfüllen. Uns war und ist es nach wie vor wichtiger, nämlich Mehrheit, die vor drei Wochen diese Entscheidung getroffen hat, die personelle und infrastrukturmäßige Aufrüstung der Berufsfeuerwehr Graz mit absolutem Vorrang auszustatten (Applaus SPÖ). Die von uns geprüften Einsatzstatistiken der Freiwilligen Feuerwehr in den Monaten, die hinter uns liegen, nämlich August/September, erfüllen auch nicht die angeforderten Anfordernisse des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes, die Brandsicherheitswachen sind ja auch kein Tätigkeitsbereich und stellen keine Tätigkeit dar, hier eine Notwendigkeit für eine Freiwillige Feuerwehr darstellt. Zur Unterstützung von Katastropheneinsätzen bedarf es keiner Freiwilligen Feuerwehr der Kategorie 3 mit einer derart umfangreichen und damit teuren Ausstattung. Gemäß Landesfeuerwehrgesetz § 9 Abs. 3 ist es Berufsfeuerwehren freigestellt, sich eines Katastrophenschutzdienstes zu bedienen, um das klarzustellen. Wir haben deswegen diesen Zusatzantrag gestellt, nämlich SPÖ, Grüne, KPÖ, BZÖ, mit Unterstützung der FPÖ, mit Ausnahme Blue Harry, Harry Korschelt, der ja in einer Funktion gewesen ist bei der Freiwilligen Feuerwehr, und haben deswegen diesen Zusatzantrag erstellt, den ich neuerlich in beharrlicher Weise zur Unterstützung einbringen will und vor allem auch zur Abstimmung bringen will. Ich verstehe deine rechtlichen Bedenken, die du durch die Magistratsdirektion erheben hast lassen, Herr Bürgermeister, ich verstehe deine persönliche Betroffenheit und die deiner Mitstreiterinnen und Mitstreiter, vor allem des Kurt Hohensinner. Aber wir sehen uns in rechtlicher und fachlicher Hinsicht in anderer Position und wir beharren darauf, dass diesem Beschluss neuerlich Folge geleistet wird. Sollte es irgendwelche rechtlichen Folgerungen geben, so gibt es meiner Meinung nach noch immer die Möglichkeit einer Sondergemeinderatssitzung, die wir noch bis 24. Jänner 2013 durchzuführen haben. Danke (Applaus SPÖ). GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Ja, Fehler sind passiert, wir haben Fehler gemacht, ja, wir haben auch heute eine wirklich engagierte Freiwillige Feuerwehr mit einem Kommandanten, der die Freiwillige Feuerwehr wirklich auf Vordermann gebracht hat. Einige Kameraden sind heute auch hier, die möchte ich an dieser Stelle begrüßen (Applaus ÖVP). Ich wiederhole mich eigentlich nicht gerne, aber heute ist es notwendig. Ich möchte Ihnen kurz fünf Punkte skizzieren, einmal zu den Fehlern. Der Stadtrechnungshof hat die Freiwillige Feuerwehr monatelang durchleuchtet, der Stadtrechnungshof hat wirklich viele Punkte aufgezeigt und der Stadtrechnungshofdirektor hat mir auch schon bestätigt, dass unter dem Kommandanten Rieger die meisten Punkte abgearbeitet wurden (Applaus ÖVP), das ist der erste Punkt. Der Bürgermeister hat schon angeschnitten, es gibt jetzt, Gott sei Dank, ein Konzept der Freiwilligen Feuerwehr, nämlich wie die Feuerwehren in Graz zusammenarbeiten, es gibt ja drei, das ist die Freiwillige Feuerwehr, es sind die betrieblichen Feuerwehren und es ist die Berufsfeuerwehr. Dieses Konzept wurde erstellt und wird derzeit umgesetzt, es hat drei Schwerpunkte, was die Freiwillige Feuerwehr betrifft. Das ist einmal die Unterstützung im Pro-Schadensfall und da bin ich gerade als Andritzer froh, dass, wenn ein Hochwasser droht, dass die Freiwillige Feuerwehr zur Stelle ist. Die Abwicklung der Brandsicherheitswachen, und wir haben auch schon die Kosten diskutiert, viele Veranstalter sind sehr froh, dass es die Freiwillige Feuerwehr gibt, wenn es die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr gibt, würden Veranstalter um ein Vielfaches für die Brandsicherheitswachen mehr zahlen. Und was mir besonders am Herzen liegt, ist die Feuerwehrjugend. Wir haben zirka 30 Jugendliche, die sich hier einbringen, sollte die Freiwillige Feuerwehr wegfallen, könnte die Feuerwehrjugend nicht übergeleitet werden. Punkt drei, ich möchte kurz aufzeigen, was die Freiwillige Feuerwehr insgesamt leistet. Es zahlt sich auf jeden Fall aus, dass man, wenn man in die Feuerwache Kroisbach schaut und dort mit dabei ist, mitanschaut, was die Freiwillige Feuerwehr leistet und insgesamt werden im Jahr zirka 25.000 Ehrenamtsstunden erbracht. Wenn man das jetzt multipliziert mit 20 Euro, und das ein bisschen von der Wertschöpfungsseite darzustellen, kommt zirka eine halbe Million Euro Wertschätzung zusammen. Die KPÖ zum Vergleich, hat heute einen Antrag gestellt, möchte auch mit dem Beschluss, sollte die Freiwillige Feuerwehr abgeschafft werden, die Feuerwache Kroisbach mit 20 zusätzlichen Feuerwehrleuten besetzen. Sie können sich vorstellen, mit welchen Kosten das verbunden ist. Vierter Punkt, die Forderung der Auflösung. Unser Bürgermeister hat schon skizziert, nach dem Landesfeuerwehrgesetz, das ist ein sehr junges Gesetz, gibt es zwei Möglichkeiten, einmal die Wehrversammlung beschließt das oder die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben, und skurriler Weise hat eine Mehrheit hier im Gemeinderat im letzten Gemeinderat ein Stück beschlossen, wo sich der Verfassungsausschuss genau mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat und dieses Stück beinhaltet den Beweis, dass beide Punkte gegeben sind. Trotzdem, der Branddirektor ist auch zu befragen im Falle einer Auflösung. Ich habe schon das letzte Mal den Branddirektor zitiert, er sagt, als Bereichsfeuerwehrkommandant kann er daher der Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Graz nicht zustimmen. Weiters hat sich auch Albert Kern, Erster Landesfeuerwehrkommandant, wortgewaltig zu Wort gemeldet und hat das noch einmal unterstrichen und es hast auch Gespräche gegeben, ich habe heute mit dem Dr. Kalcher geredet, er muss natürlich noch die Fachmeinung der gesamte Experten abwarten, aber er hat mir gesagt, dass er auch mit Martina Schröck ein Gespräch geführt hat und ihr gesagt hat, dass die Einsatzfähigkeit jedenfalls gegeben ist. Jetzt frage ich mich, Karl-Heinz, warum stellst du dich da her und unterstützt so einen Antrag vom Georg Schröck, verstehe ich nicht. Also es gibt da jetzt einen Widerspruch. Die Experten sagen, die gesetzliche Voraussetzung ist jedenfalls gegeben. Sie glauben zum Teil, dass es nicht so ist. Was wäre jetzt der richtige Weg? Der richtige Weg wäre, wir warten ab, bis die Fachmeinung des Landes da ist und setzen dann den nächsten Schritt. Wenn wir jetzt wissentlich hier zustimmen, wenn ihr wissentlich hier zustimmt, dann macht ihr euch vielleicht dem Amtsmissbrauch verantwortlich (Applaus ÖVP). Deshalb lege ich euch wirklich die Rutsche und bringe einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz wird beauftragt, die für die Auflösung der FF Graz notwendige Verordnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn die zuständigen Stellen des Landes eine im Sinne des Zusatzantrages zum Gemeinderatsstück entsprechende Stellungnahme abgegeben haben. Das ist der Zusatzantrag, ich habe noch einen Antrag. Ich stelle hier den Antrag auf namentliche Abstimmung, weil sollte das Land zur Meinung kommen, das alles nicht rechtmäßig abgelaufen ist, machen Sie sich verantwortlich. Also überlegen Sie sich noch einmal diesen Beschluss und ich muss jetzt persönlich noch sagen, ich finde es schäbig von bezahlten Gemeinderäten, dass sie gegen ehrenamtliche Arbeit auftreten (Applaus ÖVP). GR.in Bergmann: Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, lieber Kurt! Eigentlich verstehe ich nicht, warum wir heute über die Freiwillige Feuerwehr diskutieren. Es hat einen Beschluss gegeben das letzte Mal, der Herr Bürgermeister hat nach dieser Beschlussfassung hier im Gemeinderat eindeutig gesagt, dass er sich ohne diese Prüfung außerstande sieht, das nachzuvollziehen. Also für uns oder für mich ist das völlig klar, und jetzt haben Sie gesagt, die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das heißt, es ist für mich sonnenklar, wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, muss der Herr Bürgermeister sowieso noch einmal Bericht erstatten und warum müssen wir heute, also ich sehe das jetzt als Spektakel, warum bringst du jetzt Anträge ein, das ist unnötig, jetzt zu diskutieren, also warum haben wir dieses Stück überhaupt auf der Tagesordnung (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin! Ich glaube, jetzt haben Sie dem wirklich auch nicht zugehört, was ich vorgelesen habe. Als Bürgermeister habe ich zu handeln, ich habe es getan und es ist heute in der Sitzung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Und ich mache den Gemeinderat und jedes einzelne Gemeinderatsmitglied hier aufmerksam, dass heute eine Beschlussfassung zu erfolgen hat. Der Kollege Hohensinner hat versucht, einen Abänderungsantrag einzubringen, um eine Gesetzwidrigkeit, die auch meiner Meinung nach, aber auch nach Meinung des Präsidialamtes und der Magistratsdirektion hier erfolgen würde, dass Sie diesen Fehler jetzt nicht machen. Weil es hat natürlich auch Konsequenzen und Folgen. Wenn wir, ich muss dieses Stück heute einbringen, ich muss auch so handeln, wie ich gehandelt habe, das habe ich versucht zum Ausdruck zu bringen. Wenn wir heute quasi darauf beharren, und da darf ich den Herrn Klubobmann Karl-Heinz Herper auf Deutsch und nicht auf Lateinisch antworten, wenn er schon, du hast das ja so schön gesagt, du willst etwas zerstören, die Unwissenheit willst du zerstören, dann möchte ich noch einmal Klarheit heute hier hereinbringen, bevor irgendeine Gemeinderätin oder ein Gemeinderat eine solche Beschlussfassung dann auch zulässt, und das ist mir ganz, ganz wichtig. Die Frau Präsidialvorständin wird dann nach der letzten Wortmeldung noch einmal genau erklären, was läuft. Wenn wir diesem Abänderungsantrag heute nicht zustimmen, dann wird es diese Verordnung zur Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr von Graz geben, obwohl klipp und klar drinnen steht, ich werde es dann noch einmal verlesen später, was Voraussetzung dafür wäre, und die liegen eben bis zum heutigen Tage auf Landesebene nicht vor. Und das bedeutet wiederum, dass danach das Land Steiermark erst eine Entscheidung treffen wird. Sollte sie der Meinung sein, und davon gehen jetzt, sage ich einmal, unsere Expertinnen und Experten in der Magistratsdirektion und im Präsidialamt aus und zwar Persönlichkeiten, auf die Sie sich sonst auch sehr gerne stützen, dann würde es bedeuten, dass diese Freiwillige Feuerwehr auch mit Kosten, so wie die Kosten da wären des Auflösens, auch wieder zu gründen wären und diese Kosten sind dann, und auch darauf hat der Kollege Hohensinner schon hingewiesen, von allen Personen, die hier mitstimmen, zu tragen, weil sie in Ausübung ihres Amtes hier oder ihrer Verpflichtung hier im Gemeinderat dann bewusst eine Fehlentscheidung getroffen hätten, obwohl ich sie darauf aufmerksam gemacht habe. Und ich werde auch noch einmal die Frau Dr. Hammerl dann bitten, dass sie uns heute noch einmal erklärt das, was ich jetzt gerade versucht habe zu erklären. Das heißt, es ist kein Antrag aus Jux und Tollerei, sondern wir haben es heute zu behandeln, stimmen wir diesem Abänderungsantrag nicht zu, dann gibt es quasi die Verordnung, dann kann ich auch nichts mehr hemmen. Ich habe es Ihnen gesagt, der Beschluss wird dann vollzogen, und aus unserer Sicht wird er vom Land aufgehoben, verursacht Kosten und diese Kosten der Auflösung und der Neugründung müssen von jenen getragen werden, die trotz Aufklärung diese Beschlussfassung getätigt haben. Mehr und deutlicher kann ich es hier nicht sagen, das wäre so viel zur Unsicherheit oder, wie du es genannt hast, zur Unwissenheit. GR. Schröck: Herr Bürgermeister! Danke für deine staatstragenden Worte. Bin nur ein bisschen entsetzt von den Worten des geschäftsführenden Klubobmannes Hohensinner, der heute sich eher als Geschwätz führender Klubobmann wieder einmal erwiesen hat, weil diese Dinge, die er jetzt zum wiederholten Male falsch hier von diesem Rednerpult in den Gemeinderat hineinlässt, entbehren jeglicher Grundlage. Es ist mir einmal wichtig, ein paar Dinge auch wieder ins rechte Licht zu rücken, weil die Kampagne, die von Seiten der ÖVP in den letzten Wochen seit der letzten Sitzung gefahren wurde, ist ja wirklich beispiellos in ihrer Unverfrorenheit. Freitag letzter Woche war ich zu Gast beim dem Eishockey-Spiel im Liebenauer Bunker, wo auch der Bürgermeister zu Gast war, ich habe dir vom VIP-Sektor zugewunken und hatte das Vergnügen, wirklich das Vergnügen, dort mit einem Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr zu sprechen, der dort einen dieser von ihm auch selbst ungeliebten Brandsicherheitswachdienste zu vollziehen hatte. Und das war ein Mann, dem ich sein ehrliches, aufrichtiges Engagement abnehme und glaube. Ein Mann, der natürlich unglücklich ist über diese derzeitige Situation, wie sie herrscht, dass sie sich in der Luft allein gelassen fühlen, dass sie in der Luft stehen ohne eine Entscheidung. Jemand, der unglücklich ist über die Untätigkeit eines Bürgermeisters und seiner Partei, die für… Aufgrund eines technischen Gebrechens konnten die Wortmeldungen von GR. Schröck, Bgm. Mag. Nagl, Frau Dr. Hammerl und GR. Herper nicht protokolliert werden (Anmerkung der Schriftleitung). Unterbrechung des Gemeinderates von 18.10 bis 18.45 Uhr. Bgm. Mag. Nagl: Ich darf bitten, Platz zu nehmen. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Zur charmanten Rechtsansicht der Frau Dr. Hammerl Folgendes: Ich frage jetzt nicht, ob das die gleiche Rechtsansicht war, die uns die Überstundengeschichte bei der Berufsfeuerwehr eingebrockt hat, frage ich ja nicht. Ich bin ja heute so charmant. Ich frage ja auch nicht, Frau Doktor, und ich frage auch nicht die politisch Verantwortlichen des Raumes, wer denn für die Zinsen haftet über die Jahre, wo die Berufsfeuerwehrleute diese Überstunden nicht bekommen haben, ob da vielleicht auch eine persönliche Haftung dabei ist, das frage ich ja alles nicht, weil es ist ja auch nicht Thema, sehr geehrte Damen und Herren. Ich frage auch nicht, wer denn eigentlich von den Nationalratsabgeordneten persönlich dafür haftet, wenn 20 Milliarden zur Stunde gerade in Griechenland den Bach hinuntergeht, also nur noch einmal, um die Kuriosität der von manchen Gemeinderäten als Drohung verstandenen Rechtsansicht kurz ins normale Licht zu rücken, es war nicht einmal eine Drohung, es ist ein sogenannter Sturm im Wasserglas. Wenn es diese persönliche Haftung geben sollte anhand dieses Beispiels, garantiere ich Ihnen, dann geht es als Kuriositäten der Gemeinden von Schilda ein, aber es kommt nie zu so einer persönlichen Haftung, das mag vielleicht als Trostszenarium der politischen Debatte durchaus angenehm sein, in einem abgesprochenen Rollenspiel, der eine droht, der andere…ich verstehe das ja alles, das ist ja ein uraltes Spiel, mit dem ja versucht, wenn man in der Not ist, sich irgendwie herauszureden. Aber noch einmal, es bringt nichts und es entspricht auch nicht der intellektuellen Redlichkeit dieses Hauses, dass man es überhaupt probiert. Weil für wie dumm werden denn die Gemeinderäte des hohen Gemeinderates der zweitgrößten Stadt Österreichs den eigentlich gehalten, dass ein Klubobmann herausgeht oder eine weisungsbefugte oder nicht weisungsbefugte, sondern weisungsgebundene, um es ordentlich herauszubekommen, eine weisungsgebundene Beamtin und sagt, also wenn ihr nicht brav seid, dann werdet ihr persönlich haften. Schauen Sie, Frau Doktor, Herr Bürgermeister, der Krampus, aus der Zeit des Krampus sind viele, oder ich möchte sagen alle bereits heraußen, viele glauben auch nicht mehr ans Christkind und auch der Osterhase ist bei unseren politischen Überlegungen nicht unbedingt maßgeblich. Frau Dr. Hammerl, sehr geehrter Herr Bürgermeister, und auf einen Fehler darf ich Sie schon aufmerksam machen. Sie haben gemeint, und da bitte ich auch um ein wenig Aufmerksamkeit, das hat auch der Kollege Wohlfahrt und die Kollegin Jahn richtigerweise festgestellt, da plappere ich eigentlich nur das nach, auf was ihr mich eigentlich gebracht habt, man sollte sich halt diese Anträge wirklich immer wieder durchlesen, da steht unter Punkt 2: In der nächstfolgenden Sitzung ist dem Gemeinderat eine entsprechende Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. So, jetzt hat der Bürgermeister beim ersten Beschluss vor drei Wochen das alles gehemmt, der gehemmte Bürgermeister, drei Wochen später versuchen wir die Enthemmung durchzuführen und wenn wir heute einen Beharrungsbeschluss treffen würden, dann würde folgendes in Kraft treten: In der nächstfolgenden Sitzung ist dem Gemeinderat eine entsprechende Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, das tritt in Kraft. Das heißt, bei der konstituierenden Sitzung wird es der Herr Bürgermeister, sofern er es dann noch ist, nicht machen oder der jeweilige Altersvorsitzende oder die Altersvorsitzende, also wird das irgendwann in einer Februarsitzung passieren, wird der Bürgermeister eine Verordnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen, weil zu dem wurde er aufgefordert. Zu nicht mehr und nicht weniger. Und daher frage ich mich, was jetzt denn Epochales passiert, wenn wir heute darauf beharren, dass sich jetzt die 56 Gemeinderäte oder jene, die ein Rückgrat haben und dennoch zu ihrer Meinung stehen, dem heute zustimmen und sich privat verschulden, so quasi eine Million Euro, die fünf Jahres-Gage der Freiwilligen Feuerwehr samt verschwundener Laptops geteilt durch 40 Gemeinderäte, die das in Zukunft machen werden, weil mehr als 15 Gemeinderäte wird die Grazer Volkspartei nach der Wahl nicht mehr haben. Noch einmal, hoher Gemeinderat, Herr Bürgermeister, Frau Dr. Hammerl, ich glaube, keep cool, ein bisschen herunter wieder, Trostszenario weg, es versteht auch niemand als Drohung, liebe Sissi Potzinger, es wird als lächerlich verstanden. Das ist zutiefst lächerlich, nicht einmal eine Drohung, wir werden das heute beschließen, einen Beharrungsbeschluss, und der Bürgermeister wird aufgefordert, bis zur nächstfolgenden Sitzung diese Verordnung dem Gemeinderat vorzulegen. Ich finde es schon ein wenig eigenartig, dass der Bürgermeister auf eine Rechtsmeinung sich stützt, die vor allen Gerichtshöfen ständig durchfällt. Also ich habe ja da das Stück Nummer 23) mit Personal und Feuerwehr 2,3 Millionen Euro, sehr geehrte Frau Kollegin Gesek, das ist ja ein sogenanntes „Ich-hole-mir-eine-blutige-Schnauze-Stück“, Rechtsmeinung Stadt Graz, dass du dich, lieber Sigi, nachdem was schon alles passiert ist und was wir heute in der nicht öffentlichen Sitzung auch besprechen, was auch nicht halten wird, da kommen ja wieder einige Personalstücke, die so was von stinken und wo wir in geltende Rechte eingreifen, die ja auch wieder nicht funktionieren werden, dass du dich noch immer auf diese Rechtsmeinung stützt. Da würde ich dir fast empfehlen, frage den Dr. Astner, glaube ich, oder die Frau Kollegin Babel, die dürfte doch eine juristisch profundere Meinung haben als die Rechtsmeinung der Stadt Graz. GR. Dr. Wohlfahrt: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zuerst ein paar Dinge zur Einleitung. Es ist natürlich völlig klar, dass der Herr Bürgermeister, wenn er glaubt, dass ein Beschluss rechtswidrig ist, uns noch einmal berichtet und dann um den Beharrungsbeschluss fragt. Das finde ich völlig ok, das ist überhaupt kein Problem, das ist ja seine Aufgabe. Ein bisschen die tiefere Lade sehe ich schon, wenn es dann um namentliche Abstimmung, um Haftungen geht usw., aber lassen wir das jetzt momentan weg, weil sonst kommen wir in der Sache überhaupt nicht weiter. Aber das ist schon ein eigenes Kapitel gewesen. So, zur Sache selbst. Der Gerald Grosz hat eigentlich das Wesentliche schon gesagt, er hat eh schon gesagt, warum er draufgekommen ist, ist auch kein Problem. Wir haben das letzte Mal beschlossen, dass in der nächstfolgenden Sitzung eine entsprechende Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Das ist absolut sinnvoll, Leute, ich will ja eine Verordnung auch anschauen, ich meine, ich weiß nicht, ob der Bürgermeister die gut begründet, ich meine, ist ja auch schwer, wenn man selbst nicht dahintersteht. Das heißt, das Wesentliche ist einmal, wir kriegen den Entwurf einer Verordnung, die diskutieren wir im Gemeinderat, verbessern sie, schreiben eine gescheite Begründung hin, falls die Begründung noch nicht gut genug ist, dann können wir überlegen, was wir mit der Verordnung machen. Entweder beschließen wir sie gleich, Entschuldigung, entweder beschließen wir die Verordnung oder wir schicken sie zur Prüfung ans Land weiter, das ist ja sinnvoller, wenn man sich unsicher ist. Also wir können ja Verordnung erst ans Land schicken, wenn wir sie haben, das ist ja wohl klar. Wir wollen das natürlich sehen, was der Herr Bürgermeister uns vorlegt, daran feilen, das verbessern, der Gemeinderat kann da mitarbeiten und dann, wenn sie so ist, wie wir sie gerne hätten, dann können wir sie entweder direkt beschließen oder ans Land um die Rechtsmeinung schicken und das ist genau das, was ich eigentlich vorhabe, obwohl wir auch nicht wissen, wie der nächste Gemeinderat ausschaut. Es geht eh in die nächste Periode hinein, aber momentan ist einfach der politische Auftragt, diese Verordnung einmal auszuarbeiten. Bis dorthin passiert nichts und deswegen habe ich das schon etwas komisch gefunden, wenn es einmal um Haftungen geht. Nie war der Auftrag da, diese Verordnung zu erlassen, erst das hätte Rechtsfolgen. Es steht drinnen, zur Beschlussfassung vorzulegen, das heißt, die komplette Entscheidung bleibt hier beim Gemeinderat, wir ersuchen einfach den Bürgermeister, inzwischen das vorzubereiten. Und ich glaube, es ist schon gut, dass wir uns die Verordnung anschauen, bevor sie zum Land zur Prüfung geht. Das ist nicht ein Ding, wo ich mir sicher bin, ob der Bürgermeister die optimal gut schreibt, ist ja auch klar, wenn er selber nicht will. Das heißt, wir werden daran feilen, wir werden gemeinsam schauen, dass die Verordnung gut begründet ist und dann wird sie entweder beschlossen werden, wenn wir vom Land das Signal haben, dass sie ok ist, wenn wir das Signal vom Land noch nicht haben, dann werden wir das Land um eine Rechtsmeinung ersuchen zu einer Verordnung, die wir zuerst einmal sehen müssen. Ich kann das doch nicht alles unkontrolliert laufen lassen. Noch ein kurzes Wort zum Zusatzantrag, der gestellt werden wird. Der Zusatzantrag ist nicht viel was anderes, da hat der Kurt Hohensinner völlig Recht, nur weil er nicht viel was anderes ist, den können wir uns sparen auch, ich sehe keinen Grund, diesen Zusatzantrag anzunehmen (Applaus Grüne). Entschuldigung, dieser Abänderungsantrag, der wird doch erst gestellt, es ist keine wesentliche Abänderung, warum sollen wir sie dann annehmen, wenn es eh nichts ändert (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Damit nicht noch ein Gerücht jetzt entsteht. Ich tue mir da gar nicht schwer, es ist nämlich die Verordnung ein Satz und dieser Satz lautet: Die Freiwillige Feuerwehr von Graz ist gemäß Paragraph soundso aufzulösen. Punkt Ende, das ist alles, ich brauche da keine Interpretationen. Zwischenruf GR. Dr. Wohlfahrt: Ich würde eine Begründung dazuschreiben. Bgm. Mag. Nagl: Noch einmal, da täuschen sich viele, noch einmal, es ist schön, dass es so viele juristische Meinungen hier im Gemeinderatssaal gibt, ich verlasse mich leider auf die juristischen Expertinnen und Experten, die täglich für uns da sind und mit der Rechtsmaterie vertraut sind. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Passt nicht unmittelbar zum Thema, Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, aber ich würde mich an Ihrer Stelle, liebe Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, durchaus überlegen, einer Rechtsmeinung vom Gerald Grosz zu folgen, weil er hier schon wieder einfach eine Unwahrheit gesagt hat, nämlich, dass wir bei dem Stück für die Berufsfeuerwehr von den 2,3 Millionen Euro über viele Jahre Steuern bezahlt haben, Zinsen, Entschuldigung, bezahlt haben. Wahr ist, dass wir ab 2010 für die Nachzahlung, also für den Betrag, bei dem wir uns nicht einer Meinung waren, das war ein relativ kleiner zur Gesamtsumme, dafür zahlen wir seit 2010 Zinsen. Das ist ein wichtiger Unterschied, steht auch so im Stück drinnen, wenn der Herr Grosz das Stück gelesen hätte, dann hätte er das gewusst. Ich stelle jetzt einmal klar, was du hier falsch gesagt hast, um das geht es mir jetzt einmal (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Vielleicht auch noch einmal der Mathematikunterricht, wenn wir es gleich bezahlt hätten, wären für uns auch die Zinsen entstanden, ganz einfach, wenn du es gleich bezahlt hättest, hast auch Finanzierungszinsen zu bezahlen, wie du weißt. Jetzt möchte ich ganz gerne den Abänderungsantrag verlesen. Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz wird bis spätestens Ende Februar 2013 beauftragt, die für die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Graz notwendige Verordnung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn die zuständigen Stellen des Landes Steiermark eine im Sinne des Zusatzantrages zum Gemeinderatsstück entsprechende Stellungnahme abgegeben haben. Also wir warten die ab und im Februar ist es vorzulegen. Der Abänderungsantrag von GR. Hohensinner wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Herper NT 26) A 10/6-051087/2012 16. Bezirk Straßgang Neubenennung einer Aufschließungs-straße nach „Mela Spira“ KG Webling, Grundstück 55/1, 55/2 und 56 GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich auch als Stichwortgeber dieser Namensgebung, im Gespräch habe ich das geäußert mit dem Kollegen Peter Piffl, nachdem man rückgefragt hat. Es geht um die Benennung der Straßganger Straße in westlicher Richtung zur Martinhofstraße, es geht um eine Aufschließungsstraße. Wir entsprechen unserem Gemeinderatsbeschluss, prioritär Frauen zu benennen erstens, zweitens handelt es sich um Mela Spira-Hartwig, und ich bin dem Günther Lorber sehr dankbar für das auch im Ausschuss getätigte Ersuchen, auch den Vornamen, einzufügen um die Tochter von Theodor Herzl, weil es geht ja nicht um die Verwischung jüdischer Spuren. Die Frau Mela Spira-Hartwig hat den Anwalt Robert Spira 1921 geheiratet, ist nach Graz gezogen und hat hier ein Buch veröffentlicht, das der Droschl-Verlag dieser Tage wieder aufgelegt hat und zwar das erste feministische Werk von besonderer internationaler Geltung: „Die Frau ist ein Nichts“, der wurde mit Greta Garbo verfilmt, bitteschön, mit Greta Garbo verfilmt. Sie hat dann mehrere Bücher veröffentlicht, hat dann Kontakte gehabt, nicht nur zu Wickenburg und zu vielen bekannten Literaten Deutschland und Österreichs. Musste 1938 dann vor den Nazis flüchten, ist nach London gelangt, hat dort versucht, auch ihr Buch „Inferno“, eine Auseinandersetzung mit den Gründen für den Erfolg des Nationalsozialismus hier in diesen Breitengraden, hat aber kein größeres Echo gefunden, hat sich dann der Malerei zugewendet. Auch ihre Malerei ist hierorts nicht sehr bekannt. Also hat das Joanneum, Universalmuseum Joanneum, mit dem Kulturforum London eine zweimonatige Ausstellung in London vergangenen Dezember und heuer im Jänner durchgeführt und sie präsentiert in London, was großen Anklang gefunden hat, das Universalmuseum Joanneum wird diese Ausstellung über die literarischen Werke und über die Malerei Mela Spira-Hartwigs auch entsprechend heuer beziehungsweise nächstes Jahr in einer Ausstellung präsentieren. Deswegen ersuche ich, das Ansuchen namens des zuständigen Ausschusses eine Neubenennung einer Aufschließungsstraße nach Mela Spira, nämlich der vollkommenen Nennung ihres Vornamens und ihres Zunamens, Mela Spira zu nennen und bitte um Zustimmung (Applaus SPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1.) Die von der Straßganger Straße in westliche Richtung zur Mariahilfer Straße führende Aufschließungsstraße wird in Mela-Spira-Straße benannt. 2.) Die Beschaffung und Anbringung der Benennungstafeln erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. 3.) Die Beschaffung und Anbringung einer Erläuterungstafel zur Namensgeberin erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Seitens unseres Klubs muss ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass es wieder einmal so war, wieder einmal, dass der Vorname nicht vorgekommen wäre und daraus dann aus dem Straßennamen nicht ersichtlich gewesen wäre, dass es sich um eine Frau handelt. Wir haben uns dann zum Glück im Ausschuss sehr schnell darüber verständigt, der Herr Kollege Herper hat auch vorgetragen, dass das auch nicht Intention seitens der Kulturabteilung war und ich bin natürlich sehr froh, dass wir jetzt zu diesem Straßennamen Mela-Spira-Straße kommen (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: Bgm.-Stv.in Rücker NT 27) A 10/8-2227/2012-14 Errichtung und Betrieb der S-Bahn Haltestelle Graz Liebenau-Murpark Abschluss des Übereinkommens mit dem BMViT und der ÖBB-Infrastruktur AG Bgm.-Stv.in Rücker: Bei diesem Stück handelt es sich um das Folgestück zum letztmaligen Projektgenehmigungsstück, das im letzten Gemeinderat beschlossen wurde. Es gibt jetzt ein fertiges Übereinkommen mit den ÖBB, mit dem Bund über die Finanzierung und Errichtung und ich ersuche um Annahme. Der Vertrag wurde beigelegt, er wird in dieser Form in den nächsten Tagen unterfertigt werden und ist so durchverhandelt worden und damit steht einer Errichtung dieser Haltestelle in der gemeinsamen Kooperation zwischen Land, Stadt, ÖBB und Murpark nichts mehr im Wege. Danke (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Stadt-,Verkehrs- und Grünraumplanungsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der gegenständliche Informationsbericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Abschluss des beiliegenden Übereinkommens mit • dem BMViT Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und der ÖBB-Infrastruktur AG zur Errichtung der Haltestelle Graz Liebenau-Murpark wird genehmigt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Initiative „Pro-Fernwärme bzw. Pro-Erdgas“: Eigentümer wollen an die Energie-Graz für Region beiderseits der Triester Straße GR. Herper stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Herper: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz und bündig. Er deckt sich, mein dringliche Antrag, mit einem Antrag, der vorgestern im Bezirksrat von Graz Puntigam von allen beschlossen wurde. Es geht darum, in Bezugnahme auf das KEK 2020 auch, wo wir gemeinsam beschlossen haben und uns einig sind, dass der Ausbau der Fernwärme und der Solarenergie und der umweltfreundlichen Energieressourcen favorisiert und besonders auch in den nächsten Jahren umzusetzen ist, geht es darum um das Anliegen, beiderseits der Triester Straße in Puntigam beginnend von der Stadtgrenze im Süden bis nach Norden zu den Gebäuden in der Triester Siedlung westlich durch die HL-Bahnstrecke und östlich durch die Puchstraße beziehungsweise südlich anschließend bis zur Rudersdorfer Straße die Verfügbarkeit von Fernwärme und Erdgas zu ermöglichen. Deswegen der d r i n g l i c h e n A n t r a g , das Ersuchen des Gemeinderates an Bürgermeister Siegfried Nagl, Bürgermeister-Stellvertreterin und Umweltreferentin Lisa Rücker und Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Gerhard Rüsch als Eigentümervertreter, Gespräche zu führen, ob die BewohnerInnen beiderseits, wie von mir angeführt, möglichst rasch und flächendeckend mit Fernwärme und Erdgas versorgt werden können. Danke (Applaus SPÖ). Bgm.-Stv.in Rücker zur Dringlichkeit: Zu dem dringlichen Antrag möchte ich doch ein paar Anmerkungen machen, auch wenn ich mich Gesprächen gegenüber natürlich nicht verwehre. Ich möchte nur trotzdem daran erinnern, dass wir im Juli 2011 hier herinnen nach langen Vorarbeiten zwischen EGG und A 14 und Abteilung 23, dem Umweltamt, einen sehr genauen und detaillierten Ausbauplan beschlossen haben, der auch hier vorgelegt wurde, wo ganz genau sichtbar war, nach welcher Vorgangsweise, nach welchem Zeitplan wie die Umsetzung erfolgt, das heißt, es gibt hier einen beschlossenen Ausbauplan, der sehr stringent und sehr intensiv verfolgt wird und ich tue mir prinzipiell schwer, dann solche Dinge über den Haufen zu werfen. Zumal gesagt werden muss, dass im nördlichen Bereich der Triester Straße sehr wohl Leitungen schon bestehen und in Bereichen, wo diese Siedlung ganz dünn ist beziehungsweise noch nicht gegeben ist, derzeit natürlich das nicht forciert betrieben wird, weil wir hier beschlossen haben, ganz intensiv das zu betreiben, wo die dichtesten Wohngebiet zu versorgen sind. Weil es ist nicht nur das Effizienteste, sondern natürlich auch das Nachhaltigste in der Wirkung des Fernwärmeanschlusses. Aber wie gesagt, wir werden dem zustimmen, weil die Gespräche kann man führen, aber generell möchte ich schon daran erinnern, dass der Gemeinderat sich manchmal auch erinnern sollte, was er da herinnen einstimmig beschließt und sich auch die eigenen Vorgaben manchmal anschauen soll, bevor man solche dringlichen Anträge kurz vor einem Wahltermin stellt (Applaus Grüne). GR. Dipl.-Ing. Linhart: Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der ÖVP stimmen diesem Antrag gerne zu, aus dem einfachen Grund, weil erstens die Diskussion dann nicht mehr so lange dauert, zweitens können wir uns den Worten der Frau Vizebürgermeisterin sehr gut anschließen und drittens, ja, ich sehe in dem Antrag eigentlich nur den Versuch, offene Türen einzurennen. Wir werden uns also sowohl in der Dringlichkeit als auch im Inhalt anschließen (Applaus ÖVP und KPÖ). GR. Herper: Nachdem ich durch Türen durchgehen kann, freue ich mich, dass diese Türen geöffnet worden sind. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner zum Antrag: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In aller Kürze möchte ich die Gelegenheit nutzen, da es hier um das Thema Fernwärme geht, mich zu erkundigen nach dem Bericht, den wir in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen haben, nämlich zum Thema Sappi und vielleicht können Sie uns zumindest mitteilen, warum dieser Bericht zum Thema Fernwärmeverhandlungen mit Sappi-Ergebnis heute nicht erfolgt. Bgm. Mag. Nagl: Ich kann den Bericht ganz gerne geben. Sie wissen, dass es jetzt sehr lange gedauert hat, bis ein LOI unterfertigt werden konnte. Dieser Letter of ident konnte unterfertigt werden durch unser Landesversorgungsunternehmen Estag und durch die Energie Graz, also sprich über unsere gemeinsame Tochter, die wir haben, also auch die Holding hat unterfertigt und dem Unternehmen Sappi. Wie Sie wissen, verbraucht das Unternehmen Sappi zur Produktion von Papier sehr, sehr viel Energie, es fällt dabei sehr viel Wärme an und diese Wärme können sie uns liefern. Wir haben dadurch größere Versorgungssicherheit in Graz, weil wir dann nicht nur mehr eine Leitung von Süden haben, sondern auch vom Norden noch eine zweite Versorgungsleitung. Die Kosten für dieses Projekt werden in etwa 20 Millionen Euro betragen für den Leitungsausbau von Sappi über Gratkorn, über den GAK-Platz herunter. Die Grundstücke sind zu einem sehr, sehr großen Teil im Eigentum der Energieunternehmungen. Anrainerprobleme, denke ich mir, kann es nicht allzu viele geben, aber das muss man sich auch erst anschauen, und man hat sich jetzt, diese 20 Millionen sind nur der Leitungsbau, in etwa 10 Millionen Euro braucht man dann auch noch für die Verteilerstation, also es geht um rund 30 Millionen Euro Investment und jetzt haben diese Unternehmen in den nächsten drei Monaten Zeit, sich endgültig über die ökonomischen Entscheidungen, also diese auszuverhandeln. Worum geht es? Wer wird welche Investitionskosten tragen, wie wird das aufgeteilt? Wer wird welches Risiko tragen? Ist die Ausfallsicherheit auf alle Fälle gegeben, das ist auch noch einmal zu überprüfen und letzten Endes geht es dann darum um, bevor wir investieren und bevor wir bauen oder unsere Unternehmungen bauen, welchen Einkaufspreis bekommen wir von Sappi über welchen Zeitraum und das wird jetzt ausverhandelt. Die Unternehmungen haben während der Verhandlungszeit Stillschweigen vereinbart und das ist eigentlich momentan alles, was man berichten kann. Schön ist nur, dass jetzt alle Partner an Bord sind, wir wollten das ja ursprünglich selbst auch machen. Energie Steiermark, wenn ich so sagen darf, hat natürlich ein Interesse daran, zumindest mit dabei zu sein, sie liefern uns ja aus dem Süden die Verbundwärme und verdienen damit, jetzt haben wir einen Schulterschluss aller Unternehmungen und es werden sicher harte Verhandlungen werden. Die Damen und Herren, vor allem die Herren von Sappi, können gut rechnen, aber jetzt geht es eben darum, wer tragt welches Risiko, wer investiert wie viel und zu welchen Preisen nehmen wir dann künftig ab. Aber das wird dem neuen Gemeinderat dann vorgelegt werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 2) Analoge Anrechnung der Vordienstzeiten: freiwilliges Sozialjahr - Zivildienst GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es auch kurz. In meinem dringlichen Antrag geht es darum, dass die Vordienstzeiten von jungen Menschen, die das freiwillige soziale Jahr geleistet haben, genauso Anerkennung finden wie die Zivildiener, weil die Arbeit ja auch vergleichbar ist. Die jungen Menschen, jungen Frauen und Männer, sind auch in Kinderbetreuungseinrichtungen tätig, ebenso in Pflegeeinrichtungen, in der Behindertenbegleitung, in der Flüchtlingsarbeit usw. Und auch die Allgemeinheit profitiert davon, weil die persönliche soziale Verantwortung gestärkt wird ebenso wie das Solidaritätsbewusstsein. Und wichtig ist natürlich auch, dass die Stadt mit dem Land da in Verhandlung tritt, dass diese Vordienstzeiten entsprechend gewährt werden. Deshalb stelle ich namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden im Sinne einer Gleichbehandlung aufgefordert zu prüfen, welche Schritte zu setzen sind, damit jungen Menschen, die als MitarbeiterInnen in den Dienst der Stadt Graz eintreten, beziehungsweise eingetreten sind und davor ein freiwilliges Soziales Jahr geleistet haben, dieses ebenso gänzlich als Vordienstzeit angerechnet bekommen wie dies bei den Zivildienstleistenden bereits der Fall ist. Ich ersuche um Ihre Annahme (Applaus SPÖ). GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mag. Nagl, um ganz förmlich zu sein, liebe Kollegen im Gemeinderat! Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, weil wie wir es erlebt haben vor einer halben Stunde oder vor einer Stunde, auch wir glauben, dass es ja am 20. Jänner zu einer doch hoffentlich aus unserer Sicht positiven Beschlussfassung des österreichischen Volkes kommt und dass eben hier die Dringlichkeit nicht gegeben ist, weil wenn hier der Wehrdienst weiter bestehen bleibt, dann ist ja auch die Einführung oder die Weiterführung des sozialen Jahres nicht unbedingt notwendig. Zudem glauben wir, dass hier die Dringlichkeit einmal nicht gegeben ist, dass man auch hier warten kann, wie die Abstimmung am 20. Jänner geht und zum Inhalt erlaube ich mir anzumerken, dass dieses Sozialjahr, ja gelinde gesagt, bis jetzt ein Flop war, also wie gesagt, ich glaube, dass man die Dreistelligkeit der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Sozialjahr machen wollen, nicht erreicht hat und ich fürchte halt, und da glaube ich, dass man ein bisschen merkt, man merkt die Absicht und ist verstimmt, dass es hier darum geht, eine Basis zu legen, um dann dem Kollegen Hundstorfer die Möglichkeit, zu geben, noch vor der Abstimmung zu sagen, naja jetzt haben wir dann die Möglichkeit dieses freiwillige Sozialjahr auch gleich auszustatten wie den Zivildienst, vielleicht könnten wir dann doch sagen, naja wir brauchen eh keinen Zivildienst, wir können auf diesem Wege wieder Argumente gegen….wollt ihr weiterreden oder darf ich weiterreden…zumindest erwartet man die Höflichkeit der Antragstellerin, dass sie zuhört, was man sagt, ok? Soll ich wiederholen? Also zusammengefasst noch einmal, wir sind gegen die Dringlichkeit und wir sind auch gegen den Inhalt, weil wir eben glauben, dass es hier so Art eine kalte Enteignung stattfindet und wir auf jeden Fall die Volksabstimmung am 20. Jänner nächsten Jahres abwarten wollen, die wir aus meiner Sicht heute sicher gewinnen werden. Danke (Applaus FPÖ). GR.in Haas-Wippel: Ja Folgendes ist schon zu sagen, dass das freiwillige soziale Jahr ja was anderes ist, als was dann geplant ist. Und es gibt sehr viele Kolleginnen und auch Kollegen, die bereits dieses freiwillige soziale Jahr in der alten Form geleistet haben und für die ist es wichtig, dass diese Vordienstzeiten anerkannt werden (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 19.20 Uhr den Vorsitz. 3) Einbeziehung der LiebenauerInnen und der relevanten Stakeholder in die Erarbeitung einer modernden Oberflächengestaltung der Liebenauer Hauptstraße GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner und GR. Dreisiebner stellen folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Gäste! In meinem dringlichen Antrag geht es um die Liebenauer Hauptstraße und auch um das Murfeld und um einen BürgerInnenbeteiligungsprozess. Wir haben ja vor einigen Monaten das Projekt Südgürtel beschlossen, das derzeit eben im Bau ist, und durch dieses Großprojekt soll es auch zu einer Verkehrsberuhigung kommen in der Liebenauer Hauptstraße und auch im Murfeld, also zu einer deutlichen Entlastung der Wohnviertel und der Wohnbevölkerung im Grazer Süden. Die meisten von Ihnen kennen die Situation vor Ort, sie ist wirklich dramatisch. Mittlerweile ist es so, dass kaum mehr Menschen direkt an der Liebenauer Hauptstraße wohnen, die alten Häuser, die es dort gab, sind eigentlich Lärmschutzhäuser geworden und viele Leute haben hinter diesen Häusern noch einmal gebaut, um überhaupt dort leben zu können aufgrund der Verkehrsbelastung. Mit der Herausnahme dieser Straße aus dem übergeordneten Straßennetz entsteht eine neue Chance, dem Bezirk Liebenau sein Ortszentrum wieder zurückzugeben und aus der reinen Verkehrsmaschine, wie wir sie derzeit vor uns haben, eine qualitätsvolle Lebensader für die Bevölkerung zu gestalten. Mehr Lebensqualität ist sicher auch im Murfeld möglich. Statt des vollgestopften Straßenraumes wird es in Zukunft eine Aufenthaltsqualität geben, einen sozialen Lebensraum, und es wird auch möglich sein, wieder mehr Wirtschaftsbetriebe dort anzusiedeln im Sinne einer Stadt der kurzen Weg, sodass das Gebiet als Ganzes neu erblühen kann. Dieser Prozess kann natürlich nicht ohne frühzeitige und umfassende Einbindung der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, des Liebenauer Bezirksrates usw. gelingen. Dafür bedarf es einer stadtplanerischen Vorleistung ebenso wie einer verkehrsplanerischen Konzeption. Und dafür braucht es natürlich ein eigenes Modell für die Form der BürgerInnenbeteiligung. Wie Sie wissen, soll mit 2016 der Südgürtel in Betrieb gehen und aus unserer Sicht ist es daher sehr wichtig und dringlich und sehr bald zu leisten, dass man mit der Bevölkerung gemeinsam die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße und auch Neugestaltungen für mehr Lebensqualität im Murfeld bespricht. In diesem Sinne stellen wir, also mein Kollege Karl Dreisiebner und ich, namens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz bekennt sich dazu, dass für die neue Oberflächengestaltung der Liebenauer Hauptstraße ein breit angelegtes BürgerInnenbeteiligungsverfahren durchzuführen ist. Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl als Referent für Stadtplanung und BürgerInnenbeteiligung beziehungsweise sein/seine NachfolgerIn in dieser Funktion wird beauftragt, bis spätestens April 2013 ein geeignetes Konzept für ein breit angelegtes Beteiligungsmodell für eine neue und moderne Oberflächengestaltung in der Liebenauer Hauptstraße sowie entsprechende stadtplanerische Varianten als erste Grundkonzeption für die Liebenauer Hauptstraße vorzulegen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Müller zur Dringlichkeit: Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat! Dieser dringliche Antrag ist ja recht schön formuliert, aber irgendwie scheint die Zeitachse nicht korrekt zu sein. Wenn man den dringlichen Antrag lesen würde und den Inhalt vom Motivenbericht sich genau durchliest, dann stimmt irgendwas nicht, weil die Dringlichkeit bei weitem nicht gegeben ist, weil seit 18. September bereits ein entsprechender Vergabeauftrag von der zuständigen Fachabteilung erfolgt ist und ein zweistufiges Verfahren bereits ausgeschrieben und zur Vergabe gelangt ist. Ich meine aber, dass trotzdem das Stück selber vom Inhalt durchaus eine Wertigkeit findet in einem BürgerInnenverfahren, und damit man den Raum zwischen der Murbrücke, sprich der Puntigamer Brücke über die Puntigamer Straße, Liebenauer Hauptstraße entsprechend gestaltet, das Verfahren ist ja bereits ausgeschrieben, aber letztendlich geht es dabei nicht überwiegend um das Murfeld, sondern um den Bereich Engelsdorf in Liebenau. Daher meine ich auch, dass das Verfahren, das derzeit ausgeschrieben ist, dieses zweistufige Verfahren durchaus den ersten Schritt hat, über das Verkehrsverfahren generell im Bereich zwischen Puntigamer Murbrücke und der Autobahn A2 gibt es ein entsprechendes Begleitverfahren vom Verkehr plus bereits über diese verkehrsberuhigenden Maßnahmen. Daher denke ich, dass das Stück auf keinen Fall dringlich ist, jedoch vom Inhalt durchaus unterstützt werden kann. Es gilt einfach, jetzt das ausgeschriebene Verfahren abzuwarten. Sollte es weiteren Bedarf benötigen, sollte dies vom nächsten Gemeinderat auch entsprechend berücksichtigt und vorangetrieben werden. Daher werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen, sehr wohl aber dem Inhalt (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Gemeinderat! Selbstverständlich ist uns bekannt, dass seitens der Stadtbaudirektion ein entsprechender Auftrag vergeben wurde. Ich muss Ihnen nur ehrlich sagen, ich habe mir das ganz genau angeschaut, es geht dabei um drei Bereiche, nämlich Stadion bis Liebenauer Gürtel, Liebenauer Gürtel bis A2 und Puntigamer Straße bis Casalgasse. Diese Bürgerbeteiligung ist in diesem Auftrag mit insgesamt 9.500 Euro dotiert. Also ich glaube nicht, dass man für so eine große Fläche, für so ein umfangreiches Gebiet und Thema um 9.500 Euro eine wirkliche BürgerInnenbeteiligung machen kann. Meiner Meinung nach ist das, was da stattfinden soll, eine SchmalspurbürgerInnenbeteiligung, die darin besteht, dass man eine Befragung macht, eine Ausstellung und dann mit unmittelbar Betroffenen drei Workshops, um, wie gesagt, 9.500 Euro, das ist nicht das, was wir Grüne, und ich glaube, auch die anderen Fraktionen, die hier im Gemeinderat sind, unter BürgerInnenbeteiligung verstehen (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stv.in Rücker zum Antrag: Es gab längere Diskussionen auch darüber und wir wollten von Anfang an etwas größere…im Kopf gehabt, hat rechtzeitig beginnen, zum Beispiel in der Annenstraße haben wir ein paar Jahre im Vorfeld gearbeitet, um eben eine Dimension dort miteinzubeziehen, dass man wirklich eine umfassende gute Bearbeitung macht, weil da geht es ja nicht um einen unwesentlichen Bereich in der Liebenauer Hauptstraße, wie sie jetzt funktioniert, ganz neu zu denken. Das heißt, das was hier vorgelegt wurde, was du jetzt mir aufgezeigt hast, ist wirklich eine relativ kleine Variante von etwas, was wesentlich rechtzeitiger und umfassender angegangen werden sollte. Insofern denke ich mir, dass dieser Antrag seinen Sinn macht. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 4) Lärmschutz im Herbst erhöhen GR. Schneider stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Schneider: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Wir erkennen alle den Herbst, die Blätter der Laubbäume fallen von den Bäumen, man riecht, dass die Heizungen eingeschaltet werden in Graz, also man nimmt quasi mit allen Sinnen den Herbst wahr, auch per Audio, weil es plötzlich mit ziemlich viel Lärm losgeht und diese Laubbläser eingesetzt werden, um Wege meistens freizumachen. Die Laubbläser, und zwar in erster Linie die verbrennungsmotorbetriebenen, sind so laut, dass natürlich die Betreiber dieser Laubbläser dazu angehalten sind, einen Gehörschutz zu tragen. Das hilft jetzt allen Leuten, die davon betroffen sind, nicht sehr. Besonders schlimm ist es auch in Siedlungen, wo der Innenhof gereinigt wird, wo noch dazu mehrstöckig höhere Mauern sind, dort hört man das ziemlich laut und das geht (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) auch schon mal eine Stunde lang so dahin. Nicht zu reden davon, dass andere Immissionen auch auftreten neben dem Lärm, der ist das Hauptproblem. Aber es sind natürlich auch Abgase und es wird auch Staub ziemlich aufgewirbelt. Zu den verbrennungsmotorgetriebenen Laubbläsern gibt es gute Alternativen. Es gibt nämlich welche, die elektrisch betrieben sind und es gibt die Möglichkeit, wie ich viele Jahre schon erprobt habe, nämlich mit Besen und Laubrechen das Laub von den Wegen und auch aus der Wiese zu entfernen (Applaus Grüne). Es ist sogar sehr fraglich, wie viel Arbeitserleichterung beziehungsweise Arbeitszeiteinsparung durch diese Blasegeräte überhaupt erreichbar ist. Eigentlich tut man sie ja nur von der einen Seite auf die andere. Jedenfalls wir wollen nicht nur die Grazerinnen und Grazer, die aber ganz besonders, von dieser herbstlichen Lärmbelästigung befreien, deswegen stellen wir diesen d r i n g l i c h e n A n t r a g , dass der Grazer Gemeinderat beschließen möge, das ist eine Premiere für mich, das ist die erste Petition, die ich per dringlichen Antrag hier einbringe, jedenfalls an den Landesgesetzgeber herantritt und eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Normen, das Baugesetz, das Immissionsschutzgesetz, das Raumordnungsgesetz kommen da in Frage, zu ändern, um den Betrieb von verbrennungsmotorgetriebenen Laubbläsern in bebautem Gebiet künftig zu verhindern. Zweitens: Der Gemeindeumweltausschuss sowie der Verfassungsausschuss befassen sich bis Ende März 2013 mit den diesbezüglichen Möglichkeiten, auch in Graz können wir was tun zur Verschärfung der Grazer Immissionsschutzverordnung und drittens, wir wollen als Stadt hier auch mit gutem Beispiel vorangehen, auch die Stadt Graz hat solche Geräte natürlich in Betrieb, dass wir den Herrn Beteiligungsstadtrat hier auffordern, in seiner Funktion tätig zu werden, mit den stadteigenen Betrieben, insbesondere der Holding Graz und der GBG, Gespräche zu führen, welche Alternativen zum Einsatz von verbrennungsmotorgetriebenen Laubbläsern bestehen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Mag. Mariacher zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erachte das Thema insofern als nicht dringend, weil hier aus dem Antragstext die Punkte 1 und 3 aus meiner Sicht widersprüchlich sind. Im Punkt 1 wird bereits ein Verhindern sprich in dem Sinne ein Verbot des Landes gefordert, entsprechende verbrennungsmotorgetriebene Laubbläser einzusetzen. In Punkt 3 gibt man sich aber in dem Sinn unwissend und fragt, welche Alternativen eigentlich zum Einsatz überhaupt bestehen. Aus meiner Sicht ein erträglicher Widerspruch, auch ist jetzt in der Wortmeldung vom Kollegen Schneider ein ganz ein wichtiges Thema eigentlich angeschnitten worden, aber keiner Lösung zugefügt worden (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Was ist, wenn man sozusagen das nicht verwendet und wie er gemeint hat sozusagen zu Rechen und Besen wieder zurückkehrt, wer zahlt denn das? Die Stadt Graz wird das wahrscheinlich in ihren Parkanlagen nicht machen, weil wir das Personal nicht haben, die Eigentümer werden es wahrscheinlich in ihren Höfen auch nicht machen, wie soll das ausschauen? Das Einzige, was mir vorschwebt, ist, dass natürlich in Siedlungen, wo Hausverwaltungen usw. tätig werden, dass man das in den Ausschreibungstext reinnimmt, dass das sozusagen Wunsch ist, dass das geboten ist, elektrische Gebläse einzusetzen, um hier zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, den Lärm möglichst zu reduzieren und zweitens die Kosten in Zaum zu halten. Alles andere ist Unfug, weil das kann keiner zahlen. Danke. GR. Mag. Frölich: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Es ist schon wichtig, dass man festhält, was im Herbst da stattfindet. Wenn man mit der Holding spricht, da sind unheimliche Flächen, die zu reinigen sind. Nasses Laub ist eine Herausforderung und wenn man sich anschaut, heute um 6.30 Uhr in der Früh am Geidorfgürtel das gesamte Umfeld des Resowi, dort sind sieben Leute mit Rechen, mit Schaufeln, auch den beliebten Besen, aber auch mit schwerem Gerät im Einsatz. Dort sind nicht nur Laubbläser im Einsatz, dort sind Riesensauger im Einsatz etc., der Spuk dauert zehn Minuten und in zehn Minuten ist er dann vorbei und dann ist aber auch gewährleistet, dass das eintritt, wofür die Holding auch uns gegenüber verpflichtet ist, nämlich, dass die Wege und die Radwege befreit sind von schlüpfrigem Laub, und wenn man den Stadtpark entlang dann über die Radwege hereinfährt, die sind hervorragend gereinigt vom herabfallenden Laub. Ich erwähne auch die Hochwassersituation der vergangenen Tage, wo wir unzählige Gullys und unzählige Kanalgitter gesehen haben, die mit Laubbergen verstopft gewesen wären, teilweise war es auch der Fall, weil lückenlos ist das natürlich nicht wegzubringen. Also diese unheimlichen Flächen, die unsere Holding da reinigen muss, sind nicht anders zu säubern, dieses Falllaub tritt ein bis zwei Monate im Jahr auf. Das heißt, eine händische Laubentfernung hat natürlich eine gewisse Romantik, das gestehe ich dir zu, es ist lustig, wenn man in einem 1000-m2-Garten oder in einem 500-m2-Garten mit dem Laubrechen den Samstag-Nachmittag verbringt, ist also für die Holding und deren Verpflichtung, für saubere Wege und Radwege und Gehsteige zu sorgen, nicht zu machen. Die Geräte werden immer leiser, die Geräte werden immer leistungsfähiger, was Akkus betrifft, dort wird sich vielen tun, wir beobachten es ja auch bei anderen Gerätschaften. Für uns ist daher hier die Dringlichkeit nicht gegeben. Danke (Applaus ÖVP). GR. Schneider: Ja, der Kollege Mariacher hat nicht ganz Unrecht, dass da ein kleiner Widerspruch drinnen ist, das Problem ist aber ein verfahrensrechtliches, weil wir ja, das haben wir über die letzten Perioden irgendwie geschafft, als Gemeinderat keinen direkten Zugriff auf die ausgelagerten Betriebe mehr haben. Deswegen muss man das so formulieren. Gemeint ist natürlich, und dazu stehe ich, dass auch die Holding und die GBG aufhören soll damit, diese Dinge zu verwenden, ganz einfach. Dankesehr (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Petition – negative Auswirkungen des Landesbudgets 2013 bis 2014 auf die Stadt Graz GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein dringlicher Antrag ist eine Petition und bezieht sich auf die negativen Auswirkungen des Landesbudgets 2013 bis 2014 auf die Stadt Graz. Der Belastungskurs, den SPÖ und ÖVP auf Landesebene durchführen, hat negative Auswirkungen auf Graz und auf die Bewohner und Bewohnerinnen der Landeshauptstadt. Schon das Doppelbudget 2011/2012 hat mit der Kürzung der Wohnbeihilfe des Landes, dem Aus für den Gratiskindergarten, der Wiedereinführung des Pflegeregresses und Kürzungen im Kulturbereich schwere Belastungen gebracht, die von der Stadt nicht aufgefangen werden konnten. Das Doppelbudget 2013 soll eine Weiterführung und Verschärfung dieses Kurses bringen. Beispielhaft dafür seien genannt: • Nach den drastischen Kürzungen des Vorjahres werden vor allem im Behinderten- und Jugendwohlfahrtsbereich erneut 17,5 Millionen Euro gestrichen. • Im Bildungs-, Jugend- und Familienressort gibt es Kürzungen im Ausmaß von 23 Millionen Euro. • Die Kürzungen bei den Kultureinrichtungen gehen weiter. Die Kürzungen bei Theaterholding und Joanneum betragen 100.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro. • Das Budget für Wohnbauförderungen wird um weitere € 8,3 Millionen verkleinert. Dazu kommt noch die Streichung von 17 Millionen Euro an Landesgeldern (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) für Wohnungssanierungen. • Die Landesförderung für Elektroautos wird gestrichen, andere Umweltförderungen wie auch die Fördersätze des Landes für Photovoltaik-Anlagen werden drastisch gekürzt. • Die Privatisierung des LKH-West und andere Maßnahmen im Gesundheitssektor sollen zur Streichung von über 450 Spitalsbetten führen. Das Doppelbudget ist vom Landtag noch nicht beschlossen worden. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Stadt Graz sich mit einem Appell an die Landesgesetzgeber wendet. Die Landtagsabgeordneten haben es in der Hand, den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf noch zu verändern. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich deshalb folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Grazer Gemeinderat appelliert an den Landtag Steiermark, die im Motivenbericht beschriebenen Kürzungen und Streichungen, die auch zu Lasten der Stadt Graz und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gehen, im Landesbudget 2013/2014 nicht vorzunehmen. Ich würde mir eine Annahme wünschen (Applaus KPÖ). GR. Rajakovics zur Dringlichkeit: Uli, ich kenne dein Engagement insgesamt. Trotz allem ist der Antrag extrem oberflächlich deshalb, weil wenn man ein bisschen auch in den Süden, Osten von Österreich, von der Steiermark schaut, dann sieht man, wie es in Ungarn, wie es in Slowenien, wie es in Italien, wie es zugeht, wenn Länder nicht rechtzeitig auch darauf schauen, dass sie nur die Mittel ausgeben, die sie tatsächlich haben. Das heißt, am Sparen führt kein Weg vorbei, und das Land macht in Wirklichkeit das, was die Stadt Graz über zehn Jahre, 15 Jahre, in den letzten drei Perioden auch gemacht hat, vielleicht auf eine andere Art und Weise, vielleicht etwas schneller, aber am Sparen und am Zurücknehmen von Leistungen führt kein Weg vorbei, weil sonst fahren wir das Budget, auch im Land, an die Wand. Das kann keiner wollen, weil dann sind es andere, nämlich Banken etc., die einfordern, was alles zu kürzen ist und wir sehen, wie die Griechen darunter leiden, wenn andere über dich bestimmen. Deshalb sind wir natürlich dafür, dass das Land Einsparungen vornimmt. Eine Debatte darüber, wo sie am besten sind, möchte ich nicht hier im Gemeinderat führen, aber nur eine Petition zu schicken, irgendwelche Punkte jetzt nicht zu erfüllen, ohne zu sagen, wo man dann das einsparen sollte die notwendigen Millionen, dafür steht die ÖVP nicht zur Verfügung (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Taberhofer: Es war mir natürlich klar, dass diese Haltung hier eingebracht wird. Wir haben natürlich auch einen anderen Zugang, wir gehen davon aus, also Sparen da muss man sehr vorsichtig sein, aber man kann ja auch einnahmenseitig das Budget verändern und es geht auch um Umverteilung und ich denke, ein weiterer drastischer Einschnitt wird noch die Probleme stärker verschärfen und wir haben gesehen, die Volksanwaltschaft hat am 30. Oktober ihren Bericht der Landesregierung vorgelegt und sie haben ganz viele Kritikpunkte aufgrund massiver Verschlechterungen in den verschiedensten Bereichen und ich denke, dass das irgendwie ein Nachdenken und Veränderungen in der Politik nach sich ziehen müsste und sollte und deshalb würde ich mich über eine Annahme freuen. Damit ist natürlich klar, dass das nicht möglich ist, aber vielleicht gibt es längerfristig eine Änderung (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Ausnahme von der Mautpflicht GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Frau Vorsitzende! Dieser dringliche Antrag ist ein weiteres Mosaiksteinchen zur Verbesserung des städtischen Verkehrs, zur Entlastung des städtischen Verkehrs, es handelt sich um eine Petition an das Verkehrsministerium. Es geht darum, den Pkw-Verkehr, aber auch auf Wunsch, die SPÖ hat das hineinmoniert zu Recht, danke dafür, den Lkw-Verkehr, den Berufsverkehr und auch dank der Grünen, hineingenommen, aufgenommen in den Antrag, den Schwerverkehr in gewissen Bereichen auf die Autobahnen, die um Graz herum angelegt sind, zu bringen und damit den städtischen Verkehr zu entlasten. Es ist ja so, dass ungefähr 350.000 Fahrten oder 350.000 Lkw und Pkw die Stadtgrenzen täglich passieren und damit ist die Stadt in Wirklichkeit an ihre Grenzen, an ihre Kapazitätsgrenzen auch gestoßen. Und das wäre eine weitere Maßnahme, um hier entlastend tätig zu werden, indem man eben die Pkw und Lkw von der Mautpflicht, von der Vignettenpflicht oder auch von der kilometerabhängigen Maut entbindet. Folgende Autobahnteilstücke sind hier zu berücksichtigen, das ist die A2 im Abschnitt zwischen Knoten Graz-Ost und Knoten Graz-West, der Autobahnzubringer Graz-Ost sowie die A9 zwischen dem Knoten Graz-West und der Anschlussstelle Gratkorn Süd. Deshalb stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden d r i n g l i c h e r A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Nagl wird höflich ersucht, namens des Gemeinderates der Stadt Graz auf dem Petitionswege an den Bundesgesetzgeber heranzutreten, das Bundesstraßen-Mautgesetz im Sinne des Motivenberichts von der Mautpflicht für, ich will jetzt nicht das Ganze wieder vorlesen, von der Mautpflicht für Pendler-, Berufs- und Schwerverkehr auszunehmen. Ich danke (Applaus FPÖ). GR.in Schloffer zur Dringlichkeit: Herr Antragsteller, Herr Sippel! Wir werden dem Antrag und dem Inhalt natürlich zustimmen. Ich habe, ich weiß nicht, ob Sie das gesehen haben, am 10. Mai des Jahres einen Antrag gestellt, eben mit dem Betreff „Autobahnstrecken in und um das Stadtgebiet von Vignettenpflicht zu befreien“. Ich habe schon eine Antwort bekommen, weil ich habe das Problem schon erkannt, ohne dass ich mich mit der TU in Verbindung gesetzt habe, mit dem Herrn Kurt Fallast, und ich habe die Antwort schon da, aber ich zeige sie nicht her. Ich möchte vergleichen. Aber, Herr Sippel, Sie haben ja im Bund, was ich nicht habe, eine schlagkräftige Partei hinter sich, wobei ich sehr hoffe, dass die das weiterbringen können und mit der Asfinag Gespräche führen und sich für die Steirer oder für unser Grazer Verkehrsproblem, Feinstaub, etc., einsetzen. Ich möchte Sie nur bitten, wenn Sie die Antwort gekriegt haben, tun wir dann vergleichen, wie Ihre ausschaut und wie meine ausschaut und dann schauen wir, was wir noch weiter machen können miteinander. Also wir Zwei nicht mehr, aber die KPÖ bleibt eh weiterhin da, ist ja nicht, dass die verschwinden jetzt dann (Applaus KPÖ). Das zum Antrag. Liebe Lisa, darf ich kurz persönlich etwas sagen. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken für die letzten drei, zwei, eine Periode der Zusammenarbeit, mit dem einen länger, mit den anderen nicht so lange, mit manche halt besser zusammengearbeitet, mit den anderen nicht, natürlich eine Sympathiegeschichte. Ich bedanke mich, dass Sie mich so akzeptiert haben, wie ich bin, manche haben mich nicht so akzeptiert, aber ich habe immer einen Rucksack gehabt, wenn ich außer Haus gegangen bin und da habe ich viel eingesteckt, ich habe viel einstecken müssen, aber tu ich auch in Zukunft. Ich möchte Ihnen allen weiterhin alles Liebe und Gute wünschen, die da herinnen noch bleiben, den anderen, die auch den Hut draufhauen so wie ich, wünsche ich auch alles Gute ab und zu werden wir uns ja bei verschiedenen Anlässen und Veranstaltungen noch weiterhin treffen und sehen und auch ein bisschen zusammenarbeiten und ich bin froh, dass ich es hinter mir habe (allgemeiner Applaus), danke. Ich habe was vergessen. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Beamtinnen und Beamten des Magistrates möchte ich mich auch herzlichst bedanken, sie haben mich in vielen Sachen unterstützt, ich habe überall anklopfen können, die haben mich nicht hinausgeschmissen. Ja, aber das braucht man auch, also noch einmal herzlichen Dank für die Unterstützung und Zusammenarbeit. Alles Gute (allgemeiner Applaus). Bgm.-Stv.in Rücker: Liebe Gerti, du wirst uns allen sicherlich in lebendigster Erinnerung bleiben, dafür ist sicher gesorgt, ich danke dir. Sicher in positiver Form. GR. Mayr: Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe da auch einen Antrag mit, der ist schon ein bisschen älter, 2005 von einem Herrn Gemeinderat Mayr, nahezu wortgleicher Antrag und jetzt, um ein bisschen in die Zeithistorie zurückzuschauen, wer war denn damals im März, lieber Kollege Armin, weißt du, wer damals im März 2005 Verkehrsminister war, kannst du dich noch dunkel erinnern? Du liegst nicht ganz richtig, es war ein Blauer definitiv, weil die Orangen, die sind erst im Mai gegründet worden, das war damals noch der März und das war ein Blauer. 17.3. war sicher ein Blauer, Hubert Gorbach war das damals, und zu dem Zeitpunkt, glaube ich, waren auch ein paar in der Asfinag-Führung möglicherweise auch so blau/orange, würde ich nicht ausschließen. Auf jeden Fall waren wir uns damals auch einig, einstimmig, das werden wir auch diesmal wieder sein. Ich kündige sozusagen die Zustimmung der ÖVP auch dazu an. Naja, wir haben uns da jetzt in den letzten sieben Jahren bei dem Thema ein bisschen die Zähne ausgebissen, aber ich bin zuversichtlich, du sagst ja, der Bürgermeister soll wieder einen Brief schrieben. Ich weiß nicht, ob der Herr Landesrat Kurzmann auch schon probiert hat, einen Brief zu schreiben bei diesem Thema. Wir werden es wieder probieren, wir werden dranbleiben, ich habe damals die Idee natürlich auch nicht wirklich neu erfunden, sondern das war ein Thema, das alle Landeshauptstädte beschäftigt hat, Salzburg natürlich in erster Linie, Wien natürlich auch, Linz natürlich, dort wären auch die Autobahnringe noch effektiver für das Thema selbst. Schauen wir diesmal, was herauskommt. In diesem Sinne Zustimmung der ÖVP (Applaus ÖVP und KPÖ). GR. Mag. Sippel: Also es zeichnet sich eine breite Mehrheit ab. Dafür danke, ich glaube, es ist wichtig, hartnäckig zu bleiben, ich hoffe, wir können das einmal dann vergleichen. Es würde mich interessieren, was drinnen steht, aber Sie verraten das nicht, ich schätze einmal, es wird einen Grund haben, warum nicht. Also momentan ist das Verkehrsministerium ein rotes und mal schauen, vielleicht kriegen wir da eine Antwort, eine positive Antwort. Wichtig ist, hartnäckig bleiben, es sind fast alle Fraktionen mit dieser Idee jetzt schon einmal drangewesen, wenn wir es wieder nicht schaffen sollten, was ich nicht hoffe, ich hoffe wirklich, dass das einmal auch auf offene Türen stoßt, dieser Vorschlag, dann wäre, glaube ich, noch eine Fraktion, die das nicht eingebracht hat, es wäre die SPÖ, also euch könnte ich dann empfehlen, das dann vielleicht in der nächsten Periode einzubringen, wenn es wieder nichts nutzt. Aber ich hoffe, dass es irgendwann einmal, nachdem das anscheinend das fünfte Schreiben des Gemeinderates ist, das in Wien ankommt, dass irgendwann einmal dem auch Gehör schenkt. Auf jeden Fall danke für die Zustimmung (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 7) Dringliche Optimierung des Winterdienstes zur Minderung von Feinstaub GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem erfolgreichen Briefschicken nach Wien kommen wir zu einem Bereich, wo wir selber wieder was machen können und zwar Optimierung des Winterdienstes zur Minderung des Feinstaubes. Das Thema Feinstaub beschäftigt uns ja die gesamte Periode, es sind auch zugegebenermaßen einige Erfolge, vor allem im Fernwärmeausbau, gelungen, aber das Thema ist auch zu einem politischen Instrument geworden, das ein bisschen als Hybris eingesetzt worden ist und ein ungustiöses Mäntelchen eigentlich über unsere Stadt Graz gehängt hat, was nicht erforderlich ist. Ich denke, wir sollten das machen, was möglich ist, es gibt zum Beispiel das EU-Life-Projekt CMA, in dem renommierte Städte wie das Südtiroler Bruneck, Osttiroler Lienz und die Stadt Klagenfurt sich seit Jahren engagieren, die Stadt Graz nur am Rande, und unterstützt das ganze Projekt wird auch durch unsere TU Graz, auf die wir eigentlich sehr stolz sein können. Und dort wurde ein Konzept entwickelt, wie man auch im Straßenverkehr, und da hat es eigentlich immer ein Scheitern gegeben, im Straßenverkehr etwas gegen den Feinstaub machen können, nämlich durch Feinstaubbinder, durch Calcium-Magnesium Azetat dem Wasser beizumischen und damit versuchen, den bodennahen Feinstaub wirklich deutlich zu verringern. Und Zwischenergebnisse zeigen, dass hier sehr, sehr viel bereits gelungen ist und bereits die Mischungen in der Konsistenz sozusagen verändert werden konnten auch zum Positiven, dass man weniger Feinstaubbinder einsetzt, als das anfangs notwendig war. Ich denke, es ist höchst an der Zeit, sich mit diesem Thema auch in Graz zu beschäftigen und wirklich diesen Titel, der mir überhaupt nicht gefallen hat, dieser Feinstaubhochburg Graz wirklich loszuwerden und hier wirklich den BürgerInnen auch klarzumachen, dass wir bereit sind, hier wirklich eigenständig, aus Eigenem heraus Akzente zu setzen und unsere Position gegenüber den genannten anderen Städten wirklich zu verbessern und aufzuholen. Wir dürfen nicht vergessen, Lienz hat eine ähnlich topographische Kessellage wie Graz, also da müssten eigentlich positive Synergieeffekte machbar sein. Ich stelle daher als unabhängiger Gemeinderat folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz möge Herrn Bürgermeister Mag. Nagl dringlich ersuchen, baldigst einen unter seiner persönlichen Leitung zu begründenden „runden Tisch“ zum Thema Feinstaub einzuberufen, um den leider geradezu offensichtlichen groben Unzulänglichkeiten und weit gefassten Ineffizienzen in der unsere BürgerInnen belastenden Feinstaubthematik beizukommen. An diesem „runden Tisch“ sollen insbesondere Fachleute der Stadt Graz und seiner Beteiligungen, der TU-Graz, kommunale Vertreter des EU-Life-Projektes CMA sowie alle Klubobleute der im Grazer Gemeinderat vertretenen Parteien teilnehmen, und natürlich auch politische und fachliche Vertreter des Landes Steiermark willkommen sein. Ich bitte um Unterstützung. Bedanke mich bei all jenen, die diesen Antrag unterstützen und möchte mich auch in persönlicher Weise am Ende der Funktionsperiode bei allen bedanken, die mich begleitet haben, von denen ich auch in der ganzen Periode viel gelernt habe und auch bei den Beamten, die mich wirklich auch tatkräftig mit Informationen unterstützt haben und es ist einmal eine Pause, die ich mir selber gönne nach 11 Jahren Kommunalpolitik, und wir werden sehen, wie es weitergeht. Ich bedanke mich (allgemeiner Applaus). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 19.55 Uhr den Vorsitz. Bgm.-Stv.in Rücker zur Dringlichkeit: Eine kurze Antwort, Herr Gemeinderat. Heute haben wir schon das zweite Mal das selbe Erlebnis, dass nämlich diese Anfrage mir schon sehr bekannt vorkommt, die müssen Sie vor ein paar Jahren auch schon einmal gestellt haben. Die Antwort war damals schon ähnlich, aber es gibt inzwischen auch neuere Ergebnisse, die ich kurz berichten kann. Also die Stadt Graz hat sich mit CMA schon beschäftigt unter meiner VorgängerInnenschaft und der Frau Monogioudis, VorgängerInnenschaft ja, da fällt mir nichts Besseres ein jetzt so schnell. Damals wurde schon festgestellt, dass bei Überprüfung diese CMA-Maßnahmen nicht das gewünschte Ergebnis bringen. Inzwischen gab es auch einen sehr großen Kongress, bei dem auch das Umweltamt vertreten war, nämlich am 30. September bis zum 1. Oktober 2010 in Lienz und da wurden die unterschiedlichen Ergebnisse präsentiert und gerade zu Lienz wundert es mich, was Sie hier berichten, weil auf einer Präsentation, das dort vorgebracht wurde, das auch von der TU präsentiert wurde, steht bei Lienz „no significant difference und no effect on CMA“, das heißt, es wurde damals als eine der Städte gezeigt, das eben nichts herausgekommen ist in Bruneck, in Klagenfurt ähnlich, auch in Stuttgart wurde überprüft, auch dort sind die Ergebnisse eben nicht signifikant. Es ist eine Lösung, die am End of the pipe“, das heißt, am Ende ansetzt und nicht bei den Verursachern, Ende der Fahnenstange, genau. Es gibt in Graz das fünfte Maßnahmenprogramm nach den anderen, es wurde dieses hier beschlossen, es wurden viele Maßnahmen umgesetzt. Es gibt auch die „runden Tische“, die Sie einfordern, immer wieder einfordern. Gerade zuletzt gab es im Mai einen runden Tisch mit Vertretern der Stadt Graz, des Landes Steiermark, der Med.-Uni Wien, des Umweltbundesamtes, Technikern. Es gab jetzt vor kurzem eine Veranstaltung im Gesundheitszentrum, im Geriatrischen Gesundheitszentrum, auch hier waren Fachleuchte aus internationalem Kontext, aber eben auch aus unserem eigenen Fachleutebereich und alle kommen immer wieder zum selben Ergebnis, es geht um den Ansatz bei den Verursachern. Das eine ist der Bereich der Wärme, beim differenzierten Winterdienst etc., aber es geht eben leider auch um den Verkehr und wenn man dort nicht hingreift und immer wieder versucht auszuweichen, dass wir diesem Thema uns stellen, dann werden wir nicht viel weiterkommen. Das muss ich einfach noch einmal anmerken, deswegen ist der Dringlichkeit nicht stattzugeben. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Es ist wirklich auch für uns ein Déjà-vus-Erlebnis, dass sowohl in der Thematik, die ich heute in der Fragestunde gestellt habe, wo es um die Sensoren gegangen ist bei Verkehrsübergängen, bei Zebrastreifen, wo man einerseits dem Fußgänger hilft, andererseits aber auch den Lenker/Lenkerinnen in den Pkw, um darauf schneller aufmerksam zu werden und wirklich bremsbereiter zu fahren, um wirklich schneller abbremsen zu können, wo Sie auch auf der Homepage der Stadt Graz ersichtlich einen Verkehrsunfall als Argument herangeführt haben, warum Sie gegen eine Fortsetzung dieses Projektes sind, wie gesagt, ein alkoholisierter Lenker, der einen Fußgänger niedergefahren hat und auch zwei Kinder verletzt hat, wo das sicher in jeder anderen Situation in der Stadt Graz genauso passiert wäre und ursächlich mit den Gegebenheiten vor Ort nichts zu tun gehabt hat. Ähnlich hier in dieser Sache. Ich komme mir vor wie sehr viele, ich glaube auch von Kolleginnen und Kollegen, gerade von Oppositionsparteien, und den regierenden Parteien kann es in der nächsten oder übernächsten Periode auch immer genauso passieren, in einer Minderheitenposition zu sein, ich wünsche es ihnen nicht, aber vielleicht würde es der Demokratie auch einmal guttun, dass das Erlebnis einfach da ist, es kann nicht sein, was nicht sein darf, und in Ihrer Argumentation jetzt zu diesem Thema meines dringlichen Antrages führen Sie ja gerade auf, dass Sie eine Reservation haben, eine Mentalreservation, dass Sie gar nicht drauf hinschauen, was die Stadt Graz machen kann, sondern wiederum auf den Pkw-Lenker, auf den automobilen Verkehr einhauen, um zu sagen, dort ist ursächlich anzusetzen und das, was die Stadt Graz wirklich selber machen kann, das probieren wir gar nicht. Zwischenruf Bgm.-Stv.in Rücker: Ist ja geprüft worden. GR. Mag. Mariacher: Meine Sichtweise ist eine andere. Ich sage, wir sollten im eigensten Wirkungsbereich unbedingt Hand anlegen, das machen, was möglich ist, und über das andere können wir auch noch diskutieren, das ist kein Problem. Aber einfach dort wegzuschauen, was wir selber machen können, erscheint mir nicht der Zugang zu sein, den ich vertrete gestern, heute und morgen. Danke. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Integrität der Grazer WLAN-App und propagierter WLANs GR. Mag. Mariacher stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wie erinnerlich bin ich der festen Überzeugung, dass schlüsselhaft bedeutende EDV-Elemente, wie z.B. ein von der Kommune selbst zu garantierender Viewer für Open-Government-Data, unverzichtbar sind. Ein Missbrauch oder Mangel in der Funktion selbst, der Darstellung der Daten oder auftretende Mängel aufgrund nicht genügender Wartung der Applikation sind umgehend zu bereinigen. Die Durchführung der dazu notwendigen Arbeiten sollte aufgrund der Sensibilität des Auftrags nur dann Dritten übertragen werden, wenn die Stadt Graz den BürgerInnen Verlässlichkeit garantiert und im Anlassfall auch bereit ist, für auftretende Schäden geradezustehen. Es ist eine durchaus passable Idee seitens der Stadt Graz, ein WLAN-App in Auftrag zu geben. Dazu stellen sich aber einige gravierende Fragen. Wer regelt und evaluiert die WLAN-App bzw. insbesondere die Aufnahme und Evidenz der betreffenden WLANs? Ist die laut neuer DSG-2010-Novelle verpflichtende Warnung bzw. Warnmitteilung bei Daten-Missbrauch via dieser WLAN-App bzw. via der propagierten WLANs implementiert? Nicht zuletzt ist zu erwähnen, selbst EU-Kommissarin Viviane Reding sieht in diesem Kontext bedeutende Probleme und einen bedeutenden Handlungsbedarf, siehe zum Beispiel http://ec.europa.eu/justice/newsroom/dataprotection/news/120125_en.htm. Nun ist mit dieser WLAN-App eine für BürgerInnen unzweifelhaft der Stadt Graz zuzuordnende Applikation geschaffen worden und werden App und deren Daten als sicher angesehen. Andernfalls wäre ja Nutzern dieser App ganz klar von deren Verwendung abzuraten, da ein ganz simpler Zugriff auf den WLAN-Router - die bei allen WLANs zwingend nötige „Basisstation“ – genügt, um einen Datenabgriff vorzunehmen. Damit könnten z. B. Email-Inhalte samt Passwörtern, und leider von vielen angeblich sicheren Anwendungen, die sich einer sichere Kommunikation wie etwa „https“ bzw. „SSL“ bedienen, aber bei oftmals einfach zu suggerierender Störung leicht und unbemerkt in einen unsicheren Modus wechseln. Und die Stadt Graz „suggeriert“ hierzu wohl zweifellos Sicherheit für den WLAN-Nutzer!. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung nachfolgender Frage. Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, darüber Auskunft zu geben, in welchem Umfang Sie sich dieser Problematik bewusst sind und welche konkreten Veranlassungen Sie hierzu im Interesse der Stadt Graz und unserer BürgerInnen veranlasst haben. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Evaluierung Sperrflächen in Geidorf – Evaluierung GR. Mayr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge der Ausweisung von vormaligen Parkplätzen als nunmehrige Sperrflächen (Halteverbote) wird seit langem im Bezirk Geidorf insbesondere im Bereich der Kreuzungen • Grillparzerstraße / Humboldtstraße, • Humboldtstraße / Körblergasse, • Humboldtstraße / Bergmanngasse sowie • Bergmanngasse / Franckstraße von Anrainern eine Evaluierung der Sperrflächen – hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit insbesondere während der Herbst- und Winter-Jahreszeit (Laub- und Schneeauflage) – gefordert. Im Sinne einer zufriedenstellenden Lösung für die AnrainerInnen und die VerkehrsteilnehmerInnen stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, die zuständigen Stellen des Magistrats werden beauftragt, die Maßnahmen in den genannten Kreuzungsbereichen einer Evaluierung hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheitswirkung zuzuführen sowie Ersatzmaßnahmen, wie z. B. die Anbringung von Spiegeln, zu prüfen und den Gemeinderat in seiner ersten Sitzung nach der Konstituierung des Gemeinderates im Jahr 2013 über das Ergebnis zu informieren.   Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Autobahnbrücke/Lärmschutz GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit dem Bau der Autobahn leidet die Grazer Bevölkerung im Bereich Murfeld an einer erhöhten Lärmbelästigung, besonders im Bereich der Brückenführung über die Mur. Durch die ständige Zunahme des Verkehrsaufkommens – besonders auch durch die starke Zunahme des Schwerverkehrs – sind die Lärmbelastungen für die dort wohnende Bevölkerung in den letzten Jahren ständig gestiegen. In diesem Bereich von Liebenau – im Murfeld – gibt es eine hohe Anzahl von AnrainerInnen, die sich durch den von der Autobahn verursachten und ständig zunehmenden Lärm in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt fühlen. Der Belastungsfaktor Lärm ist auch in der durchgeführten Befragung der Lebensqualitätsindikatoren im Bezirk Liebenau als negatives Ergebnis angeführt. Da nun auch das Naherholungsgebiet Eichbachgasse für alle Grazerinnen und Grazer geschaffen wurde und Lärm auch für die Erholungssuchenden eine negative gesundheitliche Auswirkung hat, sollte hier ehest eine Sanierung der Autobahnbrücke mit einem entsprechendem Lärmschutz durchgeführt werden. Des Weitern sollte in diesem Bereich auch ein Geh- und Radweg über die Mur bei der Sanierung der Autobahnbrücke umgesetzt werden – denn damit würde die Attraktivität des Naherholungsgebietes gesteigert und eine bessere Erschließung ermöglicht werden. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, an die ASFINAG heranzutreten und sie zu beauftragen, die Sanierung der Autobahnbrücke mit einem entsprechenden Lärmschutz durchzuführen, um die Lärmbelastung für die dort ansässige Grazer Bevölkerung und auch für jene GrazerInnen, die in dem neu geschaffenen Naherholungsgebiet Ruhe suchen, zu senken. Des Weiteren sollte ein Geh- und Radweg über die Mur im Rahmen der Sanierung der Autobahnbrücke mitgeplant werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Klärung bzw. Verbesserung der Vorgangsweise zur Nominierung von BürgerInnen der Stadt Graz, EhrenringträgerInnen und EhrenbürgerInnen und der Kriterien für diese Ehrungen seitens der Stadt Graz GR.in Mag.a Grabe stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wie in den letzten Sitzungen des Kulturausschusses, des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Genderpolitik und auch im Gemeinderat diskutiert, gab es – im Sinne einer würdigen Verfahrensweise für alle zur Ehrung vorgeschlagenen Personen - bei den letzten Ehrungsrunden zu BürgerInnen der Stadt Graz einen deutlichen Wunsch nach Klärung des Prozederes. Dies betrifft u.a. folgende Fragen: • Welche Ausschüsse sind in welcher Form zu befassen? • In welcher Form werden Vorschläge zu Nominierungen dem Bürgermeister der Stadt überbracht? Wo kommt es zu allfälligen Beratungen über die Auswahl der zu Ehrenden und über die Gewichtung der Kriterien? • Welche Kriterien werden bei der Entscheidung vorrangig berücksichtigt? Im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung wurde daher in der Sitzung vom 11.6.2012 der Vorschlag diskutiert und einstimmig empfohlen, in Form eines gemeinsamen Antrags der Gemeinderatsklubs die Klärung bzw. Überarbeitung des Prozederes anzuregen. Aus diesem Grund stelle ich im Namen der Grünen – Alternative Liste Graz und der Gemeinderatsklubs der SPÖ, KPÖ folgenden A n t r a g : Die zuständigen Magistratsstellen mögen prüfen, in welcher Form eine solche Klärung bzw. Überarbeitung der Vorgangsweise zur Nominierung von BürgerInnen der Stadt Graz, Ehrenring-TrägerInnen und EhrenbürgerInnen möglich sein könnte. Möglich wäre hier, einen Arbeitskreis, etwa auf Klubobleute-Ebene, einzurichten oder einen der Ausschüsse mit der Klärung folgender Fragen zu betrauen: • Klärung der Kriterien, die für die Entscheidungen für die jeweiligen Ehrungen herangezogen werden, • Diskussion und ggf. Überarbeitung der im Statut vorgeschlagenen Alters-Untergrenze von 60 Jahren , • Erarbeitung von Vorschlägen zur Berücksichtigung einer ausgewogenen Auswahl der zu Ehrenden bezüglich Wirkungsbereich und beruflichem oder sonstigem (z.B. ehrenamtlichem) Tätigkeitsfeld, Geschlechterausgewogenheit und anderer Kriterien, die eine möglichst repräsentative Breite der zu würdigenden Personen fördern, • Prozedere bei der Einholung der Lebensläufe. Dieses ist ggf. insofern zu verbessern, um zu gewährleisten, dass nicht durch Vorinformation der EhrungskandidatInnen schon Präjudizierungen vorgenommen werden, die die diesbezügliche Entscheidung des Gemeinderats de facto vorwegnehmen, • Klärung der Frage nach der Einbeziehung von Beiräten und speziellen Beauftragten (gem. Gemeinderatsbeschluss von April 2012), • Klärung der Frage, ob und in welcher Form dazu ggf. auch das Statut der Stadt Graz angepasst werden muss. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Besetzung der Feuerwehr Kroisbach GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Derzeit wird die Feuerwache Kroisbach von der Freiwilligen Feuerwehr besetzt. Da die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr in Graz ungewiss ist, gilt es, auch für den Fall ihrer etwaigen Auflösung Vorsorge zu treffen. Das müsste in Kroisbach darauf hinauslaufen, dass diese Wache in Zukunft wieder – wie davor schon seit Jahrzehnten – von der Berufsfeuerwehr besetzt wird. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge garantieren, dass bei einer etwaigen Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr die Feuerwache Kroisbach wieder durch Angehörige der Berufsfeuerwehr besetzt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Renovierung des Internationalen Mahnmals am Zentralfriedhof GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Auch in diesem Jahr wurde am 1. November die Veranstaltung zum Gedenken an die unzähligen Opfer des NS-Regimes am Grazer Zentralfriedhof in würdigem Rahmen abgehalten. Nicht nur viele Grazerinnen und Grazer, auch Gäste und Amtsträger aus dem benachbarten Ausland, konnten begrüßt werden. Leider ist die Gedenkschrift auf dem Mahnmal nicht mehr leserlich und bedarf einer Renovierung. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge die betreffenden Stellen beauftragen, notwendige Renovierungsschritte bezüglich des Internationalen Mahnmals am Zentralfriedhof einzuleiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Verlängerung der Buslinie 58 bis zur Park-and-Ride-Anlage Fölling GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Bezirk Mariatrost ist ein stark wachsender Stadtteil, die Verkehrssituation wird dort allerdings immer schwieriger. Weder die Straßenbahnlinie 1 und schon gar nicht die ohne Halt bei den Stationen durchfahrende Buslinie 211 vermögen den Passagierwünschen zu entsprechen. Die Verlängerung der Buslinie 58 bis zur Park-and-Ride-Anlage in Fölling würde die Situation enorm verbessern. Deshalb stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat ersucht die zuständigen Stellen darum, bei den Graz Linien für eine Verlängerung der Buslinie 58 bis zur Park-and-Ride-Anlage in Fölling einzutreten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Wildes Park in den Straßenzügen Am Lindenhof und Am Dominikanergrund GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits als unzumutbar für Anrainerinnen und Anrainer erweist sich das unkontrollierte, wilde Parken in den Straßenzügen Am Lindenhof und Am Dominikanergrund. Da dadurch meist die vorgeschriebene Zweispurigkeit des Verkehrswegs verlorengeht, kommt es durch Ausweichmanöver immer öfter zu brenzligen Situationen und auch zu Blechschäden (große Kurve vor dem Lindenhof). Einsatzfahrzeuge (z. B. Feuerwehrautos) sind nun nicht mehr überall in der Lage, im Ernstfall rasch vor Ort zu sein. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständigen Stellen des Magistrats sowie die Verkehrsreferentin werden ersucht, im Interesse der Verkehrssicherheit für eine deutliche Ausweisung von Parkverbotszonen sowie entsprechende Kontrollen in den Straßenzügen Am Lindenhof und Am Dominikanergrund zu sorgen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Holding Linie – Tangentiallinie 62; Einsatz auch ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Holding Linie – Tangentiallinie 62 - gehört zur Kategorie von äußerst stark frequentierten Buslinien der Graz Holding im Grazer Stadtgebiet, verbindet sie doch den Grazer Westen vom südlich gelegenen Bahnhof Puntigam bis hin zur nördlich gelegenen Carnerigasse. Die Linie gilt als besonders stark frequentierte Schullinie und wird auch von Berufstätigen und EinkäuferInnen aufgrund ihrer optimalen Nord– Süd-Anbindung sehr stark in Anspruch genommen. Allerdings wird die Tangentiallinie 62 leider nur sehr eingeschränkt eingesetzt, stellt sie doch ihren Betrieb an Samstagen bereits kurz nach 14 Uhr ein. Und das, obwohl die Öffnungszeiten zahlreicher Geschäfte an Samstagen erst um 18 Uhr enden. Auch an Sonn- und Feiertagen fährt die Linie 62 nicht, was zur Folge hat, dass im Besonderen der Grazer Süden entlang der Gradnerstraße mit den Öffis nur sehr schwer oder gar nicht erreichbar ist. Der Bedarf für einen geeigneten Öffi-Anschluss ist jedoch sehr wohl gegeben, sind doch allein entlang der Gradnerstraße zahlreiche Großsiedlungen entstanden und noch weitere geplant – unter ihnen auch ein Wohnprojekt der Caritas für betreutes Wohnen. Mit Inbetriebnahme der Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof werden nun die Weichen bei den Holding Graz Linien neu gestellt. Die Buslinien 64 und 65 werden geteilt, um den Linienkreis im Osten zu schließen. Im Zuge dieser Maßnahme sollten die Holding Graz Linien die Gelegenheit gleich nützen, um eine optimale Öffi-Erschließung auch im Bereich des Grazer Südens zu ermöglichen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und die Frau Vizebürgermeisterin werden ersucht, an die Graz Holding Linie heranzutreten, um, wie im Motivenbericht erläutert, den Einsatz der Tangentiallinie 62 ganztägig auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen einzufordern, um eine optimale Öffi-Anbindung für die BürgerInnen auch im Grazer Süden zu ermöglichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Kampf dem Feinstaub – „Frischluft-Ticket“ für alle Grazer BürgerInnen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Dass die Landeshauptstadt Graz zu den österreichischen Rekordhaltern in puncto Feinstaubproblematik zählt, ist ja mittlerweile schon allseits bekannt. Um das Feinstaubproblem einigermaßen mit dafür geeigneten Aktionen in den Griff zu bekommen, müsste unter anderem vor allem in der Winterzeit der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiver gestaltet werden. 600.000 Euro stellten das Land Steiermark und die Grazer Stadtregierung im Jahr 2010 bereit, um in Graz neue Öffi-Nutzer in der Feinstaubzeit zu gewinnen. Aufgrund der Förderung kostete das sechs Monate gültige "Frischluft-Ticket" nur 99 Euro, der Andrang dafür war riesengroß. Dank dieser sehr guten Aktion wurde auch ein Beitrag zur Feinstaubreduzierung geleistet, ca. 5000 Frischlufttickets wurden im Winter 2010/2011 binnen weniger Stunden abgesetzt. Die Nachfrage überstieg das Angebot bei weitem. Im heurigen Winter wurde nun die Aktion „Frischluftticket“ wieder ins Leben gerufen, allerdings mit eklatanten Einschränkungen. Erstens wurden nur 3500 Tickets aufgelegt, und zweitens sind diese nur nach Empfehlung durch eine Person erhältlich, die bereits im Besitz einer Jahreskarte ist, was dazu führte, dass bis Anfang November nur knapp 2000 Tickets verkauft wurden und noch ca. 1500 Tickets auf ihre KäuferInnen warten. Nachdem nun zahlreiche Anregungen und Beschwerden an mich herangetragen wurden, darunter vor allem von sozial schwächeren BürgerInnen, welche persönlich keine JahreskartenbesitzerInnen kennen, die Wiedereinführung des „Frischluft-Tickets“ in uneingeschränkter Form zu beantragen, um einen Anreiz auf den Umstieg vom PKW auf die Öffis zu ermöglichen, stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und die Frau Vizebürgermeisterin werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe rasch an die Grazer Stadtregierung sowie an die Holding Graz heranzutreten, um eine sofortige Aufstockung der finanziellen Mittel für die Frischluftticketaktion zu erwirken und den Zugang zu dieser Aktion uneingeschränkt für alle Grazer BürgerInnen zu ermöglichen. Die Tickets müssten noch im November zu erwerben sein, nur so würde die Aktion im Kampf gegen den Feinstaub auch Sinn machen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Kreuzung Kärntner Straße – Hafnerstraße – Ausbau der Kreuzung mit Errichtung einer Verkehrsampel GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Frühjahr 2011 wurde an der Kreuzung Kärntner Straße zur Hafnerstraße in Straßgang, in einem Neubau mit mehreren kleinen Geschäften, das Postamt Graz-Straßgang neu eröffnet. Entlang der Hafnerstraße entstanden in diesem Zeitraum auch zahlreiche neue Wohnungen und Einfamilienhäuser, was dazu geführt hat, dass dadurch ein stark vermehrtes Verkehrsaufkommen mit Staus im erwähnten Kreuzungsbereich stattfindet. Ein Abbiegen von der Hafnerstraße in die Kärntner Straße in Richtung Süden ist besonders zu den Stoßzeiten fast unmöglich, auch in alle anderen Richtungen ist die Fahrt nur erschwert möglich, was zu endlosen Staus in alle Richtungen führt. Ein Zu- und Abfahren vom und zum dortigen Postamt, aber auch für alle anderen AnrainerInnen der Hafnerstraße, ist nur unter äußerst schweren Bedingungen möglich. Um nun die im Bereich der Kreuzung täglich stattfindenden gefährlichen Situationen für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu entschärfen, fordern nun die betroffenen Bürger und AnrainerInnen einen leistungsstarken Ausbau der Kreuzung mit Errichtung einer Ampelregelung, wobei jedoch vor allem der öffentliche Verkehr bevorzugt werden sollte. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und die Frau Vizebürgermeisterin werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen und zu evaluieren, ob die Kreuzung Hafnerstraße – Kärntner Straße leistungsstark ausgebaut und mittels Verkehrsampel geregelt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Geschwindigkeitsbeschränkung Göstinger Straße GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Anrainer der Göstingerstraße kämpfen nunmehr seit 25 Jahren für eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zwischen UKH und Barmherzigen Brüdern (Spitalszone). Niedergefahrene Wild- und Haustiere (Eichhörnchen, Katzen usw.) müssen häufig entsorgt werden, da Autofahrer und Straßenbahnfahrer viel zu schnell in diesem Bereich unterwegs sind. Öfters ereigneten sich Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit weit über 50 km/h bis zu 100 km/h, auch Straßenbahnen mit 70 km/h sind keine Seltenheit. In Kürze wird eine Wohnsiedlung in der Göstinger Straße 17 eröffnet. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wann der erste Mieter bei der Hausausfahrt mit einem Kfz oder der Straßenbahn kollidiert. Bei Regenwetter ist für Fußgänger am Gehsteig die Benutzung eines Schirms nicht möglich, da der Sog der schnell fahrenden Autos den Regenschutz zerstören würde. Vermutlich liegt die erhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge darin, dass die Lenker nach der langgezogenen, mit 30 km/h befahrbaren Baiernstraße auf eine viel breitere gerade Straße kommen und daher die verlorene Zeit aufholen wollen. Anrainer fordern bereits seit 25 Jahren eine Lösung. Ein entsprechender Antrag wird heute (08.11.2012) zum wiederholten Mal bei der Eggenberger Bezirksversammlung eingebracht. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Abteilungen der Stadt Graz werden ersucht, die Verkehrssicherheit in der Göstinger Straße (zwischen UKH und Krankenhaus der Barmherzigen Brüder), besonders die Verordnung einer 30-km/h-Zone inklusive Aufstellung entsprechender Verkehrstafeln zu prüfen und gegebenenfalls eine sofortige Durchführung zu veranlassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt. 12) Aufhebung des Beschlusses zur automatischen jährlichen Anhebung von Gebühren GR. Grosz stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Wien nennt man es Valorisierungsgesetz, hier in Graz spricht man von automatischer Gebührenanpassung. Hinter diesen sperrigen Formulierungen verbergen sich die automatischen, also jeweils der Inflation angepassten Erhöhungen von etlichen städtischen Gebühren. Bundesweit hat man es noch nicht geschafft, die Familienbeihilfe entsprechend der Inflation anzuheben, die Sozial-Card dieser Stadt wird weder an Menschen mit Behinderung noch an Studenten vergeben, aber das Schröpfen eben jener Menschen bringt der Stadt automatisch Jahr für Jahr mehr Geld ein. Dies argumentiert man damit, dass größere Tarifsprünge in den nächsten Jahren vermieden werden. Anscheinend ist es schon zur Gewohnheit geworden, Gebühren regelmäßig zu erhöhen und denkt gar nicht daran, sie wenigstens eine Zeit lang auf einem erträglichen Level zu halten. Diese Tatsache offenbart den Zynismus, mit dem sich die Verantwortlichen über das Geld der Grazerinnen und Grazer hermachen. Es gilt, Prioritäten zu setzen und diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Eine automatische, jährliche Anhebung verschiedener Gebühren, die dem Gemeinderat nicht mehr vorgelegt werden muss, entbindet den Gemeinderat von seiner Pflicht, den Bürgern, die die Mandatare gewählt haben, Rechenschaft abzulegen und ist demnach in allerhöchstem Maße undemokratisch und abzulehnen. Daher stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Der Gemeinderat der Stadt Graz hebt in den entsprechenden Beschlüssen (Kanalabgabenordnung, Abfuhrordnung, Marktgebührenordnung etc.) die Wertanpassungsregelung auf und verhindert somit eine jährliche, automatische Gebührenerhöhung ohne ausdrücklichen Beschluss des Gemeinderates. Der Antrag wurde der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Petition an den Bundesgesetzgeber GR. Schröck stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Auf Bundesebene wird in diesen Tagen heftig diskutiert, die Gehälter von Politikern anzuheben. 1,8 Prozent, auf Gemeinde-Ebene gar 2,8 Prozent, soll diese Erhöhung parallel zu jener für Pensionisten ausmachen. Nun ist es aber mehr als fraglich, ob es in Zeiten, in denen an allen Ecken und Enden gespart wird, ethisch vertretbar ist, sich selbst das Gehalt aufzustocken. So ist es schwer vorstellbar, dass eine Familie, deren Familienbeihilfe oder ältere Menschen, deren Pflegegeld seit Jahren nicht wertangepasst wurde, Verständnis für eine derartige Diskussion haben. Wir bewegen uns hier in einem ähnlichen Bereich wie jene Banker, die sich trotz einer Weltwirtschaftskrise noch Boni auszahlen ließen. Es geht in diesem Antrag nicht darum, unsere Arbeit als Politiker der Geringschätzung preiszugeben, sondern ein vernünftiges Augenmaß für die Sorgen der Bevölkerung und den richtigen Zeitpunkt zu entwickeln. Es kann nicht sein, dass eine Reform zu Ungunsten der Menschen, die andere jagt, sich die Verwalter des Volksvermögens aber ihre Gehälter an eine Inflation anpassen lassen, die hart arbeitende Bürger zum eisernen Sparen zwingt. Der Gemeinderat unserer Stadt könnte in dieser Diskussion ein möglicherweise wegweisendes und richtiges Zeichen setzen, das auch in Wien wahrgenommen wird. Es ist dies keinesfalls als populistisches Geplänkel, sondern vielmehr als Appell an das ethische Bewusstsein und das politische Sensorium der Mitglieder des Gemeinderates zu verstehen. Daher stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die österreichische Bundesregierung auf dem Wege einer Petition dazu auf, von der Anpassung der Politikergehälter an die Inflation abzusehen und einer weitere Nulllohnrunde zu beschließen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 20.05 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Waltraud Haas-Wippel Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 1 Sitzung des Gemeinderates vom 8. November 2012